SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 169-442227)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mil.brandenburg.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPNV-Leistungen Netz Berlin-Stettin (NBS)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:

RE9 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde – Berlin

RB66 Bundesgrenze DE/PL – Angermünde

Die Leistungen umfassen auf der Linie RE9 ca. 1.080.000 Zugkm p. a.

Die Leistungen umfassen auf der Linie RB66 ca. 430.000 Zugkm p. a., wobei die Beauftragung dieses Leistungsteils unter dem Vorbehalt einer abschließenden Klärung der Vergabestelle mit der Wojewodschaft Westpommern steht.

Die Linien RE9 und RB66 sind darüber hinaus zwischen der Bundesgrenze DE/PL und Stettin (Szczecin) eigenwirtschaftlich zu betreiben. Derzeit erkundet die Vergabestelle insoweit die Möglichkeit einer Einbindung der Wojewodschaft Westpommern.

Gegenstand der Verhandlungen ist zudem eine mögliche Umgestaltung des Betriebsprogramms mit Verlängerung der Linie RE9 im VBB-Gebiet und einer Erweiterung des Leistungsumfangs um bis zu ca. 200.000 Zugkm p. a..

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 169-442227

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.1
Anstatt:

Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

muss es heißen:

Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Abschnitt Nummer: IV.1.5
Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.1.5) in der Fassung der Berichtigung vom 06.10.2021
Anstatt:

Die öffentlichen Auftraggeber werden den Auftrag nur nach Verhandlungen vergeben.

muss es heißen:

Die öffentlichen Auftraggeber behalten sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: VI.3) 3) in der Fassung der Berichtigung vom 22.09.2021
Anstatt:

Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen auch für diese Unterauftragnehmer spätestens mit dem endgültigen Angebot nachzuweisen.

muss es heißen:

Werden für wesentliche Hauptleistungen, d. h. für die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen, Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmungen für diese Unterauftragnehmer spätestens mit dem Erstangebot nachzuweisen. Sofern der Bieter im endgültigen Angebot für Leistungen nach Satz 1 Unterauftragnehmer vorsieht, die er weder im Teilnahmeantrag noch im Erstangebot für solche Leistungen benannt hat, legt er für diese Unterauftragnehmer die Nachweise nach Satz 1 mit dem endgültigen Angebot vor; bezogen auf eignungsleihende Unterauftragnehmer darf sich die Eignung dabei nicht verringern.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Die hiesige Bekanntmachung dient der Korrektur der Auftragsbekanntmachung vom 01.09.2021 in der Fassung der Berichtigungsbekanntmachungen vom 22.09.2021, 06.10.2021 und 09.11.2021. Darüber hinaus wird aus Gründen der Transparenz mitgeteilt, dass die Frist zur Abgabe der Erstangebote am 20.05.2022 um 12:00 Uhr endet. Die für die Erstangebote vorgegebene Bindefrist endet mit Ablauf des 16.09.2022.

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