EVC Hotspots_Planungsleistung UW Cottbus/Sandow Referenznummer der Bekanntmachung: EVC-HS-02-2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://energienetze-cottbus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
EVC Hotspots_Planungsleistung UW Cottbus/Sandow
Planungsleistungen für die Errichtung bzw. Erweiterung eines Umspannwerks in Cottbus einschließlich Transformator, 110- und 20-kV-Schaltanlagen sowie Klärung primär-, sekundär- und bautechnischer Fragestellungen
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH Karl-Liebknecht-Straße 130 03046 Cottbus Das Umspannwerk 'UW CotSa' befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Heizkraftwerks Cottbus in der Dissenchener Straße 55D, 03042 Cottbus (Gemarkung Sandow, Flur 080, Flurstück 246); siehe auch Leistungsbeschreibung, Verfahrensbrief
Die EVC beabsichtigt, alle für die Errichtung bzw. Erweiterung eines Umspannwerkes in Cottbus einschließlich Transformator, 110-kV-Schaltanlagen und 20-kV-Schaltanlagen im Netzgebiet der EVC erforderlichen Architekten-, Fachplanungs- und Beratungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI einschließlich der Klärung primär-, sekundär- und bautechnischer Fragestellungen zu vergeben. Bezüglich der Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) ist eine optionale Beauftragung vorgesehen. Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Die Einzelheiten können der Projekt- und Leistungsbeschreibung entnommen werden.
I. Umsatz des Bewerbers (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: 10%
II. Referenzen (Maß der Einschlägigkeit / Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen): 40 %
Die Referenzen müssen jeweils
- in den letzten 5 Jahren fertiggestellten Leistungen (Abschluss LPh 5 ab März 2017) betreffen,
- mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei Leistungen vergleichbaren Gegenstandes bei vergleichbaren Objekten vor, insbesondere Schaltanlagen- oder Umspannwerksplanung.
III. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters: Gesamtschau der zu bewertenden Qualifikationen, Erfahrung und Referenzen des Projektleiters: 30%
IV. Personalausstattung - Anzahl der Berufsträger insgesamt (Ingenieure, Architekten, technische Zeichner) des Bewerbers, jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 - 2021): 20%
Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) und der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) sind jeweils als eine optionale Beauftragung vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder).
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung über den Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe des aktuellen Standes; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen (Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen) mindestens betragen:
a) Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
b) Vermögensschäden und sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Mindestanforderungen an die Personalaustattung:
Der Bewerber muss zum aktuellen Stand (März 2022) die Verfügbarkeit von folgenden Berufsträgern nachweisen:
- Mindestens 3 Ingenieure und
- Mindestens 2 technische Zeichner
Der Bewerber kann auch technische Fachkräfte angeben, die seinem Unternehmen/Büro nicht angehören. Insoweit sind jedoch die Vorgaben zur Eignungsleihe (§ 47 SektVO, darüber hinaus die Vorgaben im Teilnahmebogen) zu beachten.
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit, anrechenbaren Kosten, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und weiteren Angaben zum Projekt;
2. Namentliche Benennung des/der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter/s inklusive Lebenslauf nebst Angaben und Nachweisen (Abschlusszeugnisse) zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung und Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen;
3. Eigenerklärung über die die elektronische Angebotsbearbeitung mit GAEB XML.
4. Nachweis über Bauvorlageberechtigung nach § 65 Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
I. Mindestanforderungen an Referenzen: mindestens 3 (drei) Referenzen des Büros, welche jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Es handelt sich um ein Projekt im Bereich Schaltanlagen- oder Umspannwerkplanung;
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI bearbeitet und abgeschlossen;
- Insgesamt anrechenbare Kosten des Projekts von mindestens 1 Mio. Euro;
- Es handelt sich um eine Referenz, die nicht älter als 5 Jahre ist (Abschluss LPh 5 ab März 2017).
II. Mindestanforderungen an eine persönliche Referenz des Projektleiters (wobei diese mit der Referenz des Büros identisch sein kann, aber nicht muss):
- Es handelt sich um ein Projekt im Bereich Schaltanlagen- oder Umspannwerksplanung;
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI bearbeitet und abgeschlossen;
- Insgesamt anrechenbare Kosten des Projekts von mindestens 1 Mio. Euro;
- Es handelt sich um eine Referenz, die nicht älter als 5 Jahre ist (Abschluss LPh 5 ab März 2017).
§ 1 Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)
§ 65 Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber der Auftraggeberin mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter III.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist.
Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 29. März 2022, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYRUL7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.