Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 18 - Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 18 - Betonwerksteinarbeiten
Die Stadt Rathenow plant die Erweiterung und Sanierung der 1,5 zügigen Otto-Seeger-Grundschule Rathenow/West in 14712 Rathenow.
Dazu sollen zwei der noch im Bestand vorhandenen Gebäudeteile komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der östliche Gebäudeteil wird saniert. Als Ausweichunterkunft der Schule wird für die Dauer der Baumaßnahme ein Ersatzbau als Mietcontaineranlage auf einem benachbarten Grundstück erstellt.
Grundschule "Otto-Seeger" Pfarrer-Fröhlich-Str. 9 14712 Rathenow
Los 18 - Betonwerkstein
- 376 m² Betonwerksteinbelag 40x40x2cm, Mittelbett
- 75 Stck. Betonwerksteintreppenstufen als Winkelstufen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonwerksteinarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg (Weser)
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Fragen sind ausschließlich hierrüber an die Stadt Rathenow zu richten! Bieterfragen zur Erstellung des Angebots sind bis spätestens 21.12.2021 an die Vergabestelle zu stellen. Die Bieter sind eigenständig dafür verantwortlich, sich im Kommunikationsbereich über gegebene Antworten und Hinweise des Auftraggebers zu informieren.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb der Angebotsfrist empfohlen (siehe Vergabeunterlagen_Bewerbungsbedingungen bei eVergabe). Andernfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellung, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen (siehe Vergabeunterlagen - Anleitung zur Abgabe eines elektronischen Angebots). Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung eines Angebots).
Die Vergabeunterlagen können auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg uneingeschränkt und kostenfrei eingesehen und heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XRUJH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletztung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.