Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-034-OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Königs Wusterhausen, Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt die Beförderung von Schüler:innen zum Schwimmunterricht zu vergeben. Hierbei sind die Schüler der 7 Schulen abzuholen und zur Schwimmstätte zu den vorgegebenen Zeiten zu bringen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
Kernstadt
Königs Wusterhausen Los 1:
Grundschule Wilhelm Busch
Rosa-Luxemburg-Straße 19
15711 Königs Wusterhausen
Grundschule Erich Kästner
Erich Kästner Str. 5-9
15711 Königs Wusterhausen
Staatliche Gesamtschule
Erich-Weinert-Str. 9
15711 Königs Wusterhausen
Los 2:
Grundschule Zeesen
Fasanenstraße 1-3
15711 Königs Wusterhausen
Grundschule Zernsdorf
Alte Trift 3
15712 Königs Wusterhausen
Grundschule Senzig
Lindenstraße 22
15712 Königs Wusterhausen
Fontane Grundschule Niederlehme
Goethestraße 60
15713 Königs Wusterhausen
Die Schüler:innen aus der Kernstadt sind zum Schwimmunterricht zu befördern. Dabei handelt es sich um folgende Schulen:
a) Grundschule Erich Kästner, Erich-Kästner-Str. 5-9, 15711 Königs Wusterhausen
b) Grundschule Wilhelm Busch, Rosa-Luxemburg-Str. 19, 15711 Königs Wusterhausen
c) Staatliche Gesamtschule, Erich-Weinert-Str. 9, 15711 Königs Wusterhausen
Insgsamt sind bis zu ca. 251 Kinder an drei verschiedenen Schwimmtagen zu befördern.
Der Vertrag kann 3-malig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Somit hat der Vertrag eine maximale Laufzeit bis zum 31.07.2026.
Ortsteile
Königs Wusterhausen Los 1:
Grundschule Wilhelm Busch
Rosa-Luxemburg-Straße 19
15711 Königs Wusterhausen
Grundschule Erich Kästner
Erich Kästner Str. 5-9
15711 Königs Wusterhausen
Staatliche Gesamtschule
Erich-Weinert-Str. 9
15711 Königs Wusterhausen
Los 2:
Grundschule Zeesen
Fasanenstraße 1-3
15711 Königs Wusterhausen
Grundschule Zernsdorf
Alte Trift 3
15712 Königs Wusterhausen
Grundschule Senzig
Lindenstraße 22
15712 Königs Wusterhausen
Fontane Grundschule Niederlehme
Goethestraße 60
15713 Königs Wusterhausen
Die Schüler:innen aus den Ortsteilen sind zum Schwimmunterricht zu befördern. Dabei handelt es sich um folgende Schulen:
a) Grundschule Zeesen, Fasanenstraße 1-3, 15711 Königs Wusterhausen
b) Grundschule Zernsdorf, Alte Trift 3, 15712 Königs Wusterhausen
c) Grundschule am Krimnicksee Senzig, Lindenstr. 22, 15712 Königs Wusterhausen
d) Fontane Grundschule Niederlehme, Goethestr. 60, 15713 Königs Wusterhausen
Insgsamt sind bis zu ca. 252 Kinder an drei verschiedenen Schwimmtagen zu befördern.
Der Vertrag kann 3-malig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Somit hat der Vertrag eine maximale Laufzeit bis zum 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Nachweis Berufs- und Handelsregister (Handelsregisterauszug sofern das Unternehmen beim Amtsgericht eingetragen ist, Gewerbeanmeldung)
2.) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt
1.) Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben.
2.) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (2019-2021)
3.) Unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
4.) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
5.) Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
zu 1.) Gesamtdeckungssumme für Personenschäden und für Sach- und Vermögenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR
zu 2.) Als Mindestanforderung für den Jahresumsatz wird eine Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr festgelegt.
1.) Erklärung zur jahresdurchschnittlichen Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021)
2.) Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kraftfahrzeuge, welche für die Ausführung des Auftrags eingesetzt werden sollen
3.) Mindestens zwei Referenzen mit den Angaben: Bezeichnung der Referenz, Art des Auftraggebers, Name des Auftraggebers, Kontaktperson des Auftraggebers, Ausführungszeit, Auftragswert (brutto)
4.) Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
5.) Eigenerklärung über die Befähigung zur Ausübung der Beförderung
6.) Nachweis, für die zur Auftragsausführung vorgesehenen Kraftfahrzeuge, mit entsprechender Verbrauchsangabe [Achtung: Es handelt sich dabei um leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeits-bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen- ein fehlen führt zum Ausschluss! Nachforderung nicht möglich!]
7.) Nachweis der Schadstoffklasse des für den Auftrag vorgesehenen Fahrzeugs
8.) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt 235 mit dem Angebot einzureichen.
9.) Bei Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist das Formblatt 234 mit dem Angebot einzureichen
zu 3.) Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein (ab 2019); bei mindestens einer Referenez handelte es sich um einen öffentlichen Auftraggeber; die Referenzen verfügen über einen Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (brutto). Anerkannt werden auch Referenzen, dessen Auftrag noch nicht abgeschlossen ist.
zu 4.) Es ist zu erklären, dass nur Personal eingesetzt wird, das mit den Schülerinnen und Schülern bestimmungsgemäß in Kontakt kommt, welches keine Eintragungen gemäß § 72a SGB VIII im erweiterten Führungszeugnis enthält
zu 5.) Es ist zu erklären, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal über einen Führerschein für die notwendigen Fahrzeugklassen sowie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung verfügt und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Darüber hinaus ist zu erklären, dass die zur Beförderung vorgesehenen Fahrzeuge den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) entsprechen. Die Fahrzeuge sind jederzeit in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicherem Zustand und werden ausreichend beheizt. Die Kraftfahrzeuge sind zur Beförderung von Schüler:innen geeignet und verfügen über die entsprechende Sitzplatzkapazität. Es wird erklärt, dass Beförderungspersonal eingesetzt wird, dass zu Beginn der Leistung maximal ein Jahr alte Kenntnisse in Erster Hilfe verfügt.
zu 7.) Schadstoffklasse Euro 5 oder besser
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus A, Raum A1.08/1.09, 15711 Königs Wusterhausen
Zur Öffnung dürfen keine Bieter und/oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
Fragen sollten bis 07.04.2022 eingereicht werden. Eine Frage gilt als zugegangen, wenn sie über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingestellt wurde.
Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.
Elektronisch übermittelten Angebote müssen über die o.g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls
wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über dem
Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail eingereicht werden, nicht berücksichtigt
werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWRU9R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nach-prüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.