Gemeinsamer FNP + LP / Amt Niemegk Referenznummer der Bekanntmachung: SG-2022-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niemegk
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-niemegk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsamer FNP + LP / Amt Niemegk
Leistungen bei der Mitwirkung an der Aufstellung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Amtes Niemegk mit den Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein / Fläming sowie der Stadt Niemegk.
Amt Niemegk Großstr. 6 14823 Niemegk
Leistungen bei der Mitwirkung an der Aufstellung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Amtes Niemegk mit den Gemeinden Mühlenfließ, Planetal und Rabenstein / Fläming sowie der Stadt Niemegk.
Für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber werden folgende objektive Kriterien bestimmt:
1. Erfahrung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) Nachweis durch eine Referenz eines, auf der Grundlage des BauGB ab der Fassung vom 23. September 2004, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) - kurz: BauGB-Novelle 2007- rechtswirksam gewordenen FNP's mit Umweltprüfung und dem Umweltbericht gemäß Anlage 1 BauGB
2. Erfahrungen bei der Aufstellung von Landschaftsplänen Nachweis durch eine Referenz eines Landschaftsplans zu einem FNP, der auf der Grundlage des BauGB ab der Fassung vom 23. September 2004, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) - kurz: BauGB-Novelle 2007 - rechtswirksam geworden ist (Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB)
3. Erfahrungen bei der Aufstellung von Landschaftsplänen ohne Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB Nachweis durch eine Referenz
4. Erfahrungen bei der Aufstellung von Landschaftsplänen ohne Bezug zu einem FNP Nachweis durch eine Referenz
5. Erfahrung bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) mit Darstellungen, mit denen die Rechtswirkungen für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 (die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen) erreicht werden sollen Nachweis durch eine Referenz
6. Erfahrung bei der Aufstellung von Sachlichen Teil-Flächennutzungsplänen "Windenergienutzung" gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB Nachweis durch eine Referenz
7. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Benennung der Zahl der bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans mitwirkenden entsprechenden fachlichen qualifizierten Personen
Hinweise zu den Referenznachweisen:
Die jeweilige Referenz soll als
- PDF-Datei in der Größe bis maximal 15 MB oder
- PDF-Datei mit verkleinerter Darstellung im Blattformat ISO A2 oder
- PDF-Datei mit aussagekräftigem Planausschnitt im Blattformat ISO A2
und als
- PDF-Datei mit der Gliederung der Begründung / Umweltbericht nachgewiesen werden.
Die Referenznachweise sind auf jeweils eine Referenz zu beschränken. Es wird jeweils nur eine Referenz angefordert und gewertet!
Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien (Kriterium und Gewichtung), die auch in dieser PDF-Datei bekanntgemacht werden, siehe Teilnahmeunterlagen:
-> 2022-03-08_VgV-FNP-Niemegk_Zuschlagsmatrix.pdf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in berechtigt sind. Eine Kopie der Eintragungsurkunde der zuständigen Architektenkammer zur Führung der Berufsbezeichnung "Stadt-planer/in" ist dieser Erklärung beigefügt.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) gewährleistet ist.
Berechtigt sind auch juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechen, und einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und der Verfasser*innen die Leistungen der an natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllen.
(1) Kopie der Eintragungsurkunde der zuständigen Architektenkammer zur Führung der Berufsbezeichnung "Stadtplaner/in"
(2) ggf. Angabe unter Beifügung der Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe, für welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(3) ggf. Angabe der Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, wenn Teile des Auftrages als Unteraufträge zu vergeben werden
(4) Benennung des für die Aufgabenbearbeitung einzusetzenden Personals (Projektleiter, Projektmitarbeiter, Nachunternehmer, in einer Arbeitsgemeinschaft oder über gemäß § 47 VgV in der Eignungsleihe mitwirkende Fachplaner) unter Angabe und Nachweis der jeweiligen Qualifikationen (Lebenslauf, Berufsabschlüsse, Fortbildungen) sowie Erfahrung bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Nachweis persönlicher Referenzen; Angaben zur Aufteilung des Personaleinsatzes / an der Aufstellung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans mitwirkenden Personals.
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
(2) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen
nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(4) Informationsdatenblätter zur e-Vergabe, Datenverarbeitung Bauleitplanung und Datenverarbeitung Vergaben
(5) Mit dem Angebot sind ein entsprechendes Konzept zur Leistungsqualität bzw. zum vorgesehenen Personal und die angeforderten Referenzen einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich in die Kriterien und Unterkriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen der Zuschlagsmatrix inhaltlich auszurichten.
(6) Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie zur sonstigen Verschwiegenheit
Natürlichen Personen, die am Tage der Auslobung gemäß Rechtsvorschriften des Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in berechtigt sind. Eine Kopie der Eintragungsurkunde der zuständigen Architektenkammer zur Führung der Berufsbezeichnung "Stadt-planer/in" ist dieser Erklärung beigefügt.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) gewährleistet ist.
Berechtigt sind auch juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der ausgeschriebenen Aufgabe entsprechen, und einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und der Verfasser*innen die Leistungen der an natürliche Personen gestellten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y03RUJQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland