Umbau des Speichers Sadenbeck zu einem Landschaftssee - Objekt- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau des Speichers Sadenbeck zu einem Landschaftssee - Objekt- und Tragwerksplanung
Der Flachlandspeicher Sadenbeck im Landkreis Prignitz wurde 1985-1987 als landwirtschaftlicher Bewässerungsspeicher errichtet und 1987 regulär in Betrieb genommen. Dabei wurde die Dömnitz mittels eines ca. 8 m hohen und 340 m langen Staudammes aufgestaut. Der Speicher erfüllt die Kriterien einer Talsperre und unterliegt damit den Betriebsanforderungen der DIN 19700. Nach einer Begutachtung des Speichers im Jahr 2019 durch die Planungsgesellschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft mbH (PROWA Neuruppin, im hiesigen Verfahren als Projektsteuerer gebunden, damit kein potentieller Bieter) konnte keine ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Betriebs- und Standsicherheit festgestellt werden. Zur Verbesserung der Situation wurde der Wasserspiegel im Speicher so weit wie möglich abgesenkt, wodurch die Standsicherheit wieder nachweisbar war. Die Betriebssicherheit entspricht nach wie vor nicht dem Stand der Technik.
Zur Herstellung der Sicherheit der Anlieger sowie aufgrund der besonderen Bedeutung des Speichers für die Naherholung in der gewässerarmen Prignitz, für den Wasserrückhalt und zum Teil auch für den Naturschutz soll nun ein Umbau des Speichers erfolgen. Ziel ist dabei, neben der Sicherung der Anlage, die Minimierung von Folgekosten für Betrieb und Unterhaltung, bei weitest möglichem Erhalt der Wasserfläche. Gemäß dem Landtagsbeschluss "Umbau des Wasserspeichers Sadenbeck in einen naturnahen Landschaftsee - Ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung der Kulturlandschaft in der Prignitz" vom 14.06.2019 wurde das Landesamt für Umwelt mit der Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses betraut. Um dieses Projekt durchzuführen bedarf es vielfältiger Planungsschritte, welche im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses schaffen sollen. Unmittelbar daran anschließen müssen sich die Ausführungsplanung und die praktische Bauausführung.
Der Auftrag ist von der Erlangung des Baurechts über die Vergabe der Bauleistung bis zu den Ingenieurleistungen zur Begleitung des Bauprozesses in drei Stufen unterteilt:
1. Stufe
Grundleistungen zur Vorplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung (jeweils Leistungsphasen 1-2).
Besondere Leistungen von einer Ortsbegehung über die Erstellung eines Bauwerkverzeichnisses sowie eines Niederschlags-Abfluss-Modells und einer Retentionsberechung des Landschaftssees.
2. Stufe
Grundleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung (jeweils Leistungsphasen 3-4).
Besondere Leistungen von der Erstellung von Grundwassermodellen über hydraulische, geotechnische, hydrogeologische und geohydraulische Berechnungen, die Erstellung von Wasserhaltungskonzepten sowie der Bearbeitung von Baubehelfen und Einwendungen im Planfeststellungsverfahren.
3. Stufe
Grundleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und Planung der Technischen Ausrüstung (jeweils Leistungsphasen 5-7) sowie Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5-6).
Besondere Leistungen von der Prüfung und Wertung von (Neben-)Angeboten bis zur Erstellung eines Bauablaufplans.
Details zum Leistungsgegenstand und den anzubietenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Land Brandenburg - Landkreis Prignitz L154 Pritzwalk-Freyenstein 16928 Pritzwalk OT Sadenbeck
Der Flachlandspeicher Sadenbeck im Landkreis Prignitz wurde 1985-1987 als landwirtschaftlicher Bewässerungsspeicher errichtet und 1987 regulär in Betrieb genommen. Dabei wurde die Dömnitz mittels eines ca. 8 m hohen und 340 m langen Staudammes aufgestaut. Der Speicher erfüllt die Kriterien einer Talsperre und unterliegt damit den Betriebsanforderungen der DIN 19700. Nach einer Begutachtung des Speichers im Jahr 2019 konnte keine ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Betriebs- und Standsicherheit festgestellt werden. Zur Verbesserung der Situation wurde der Wasserspiegel im Speicher so weit wie möglich abgesenkt, wodurch die Standsicherheit wieder nachweisbar war. Die Betriebssicherheit entspricht nach wie vor nicht dem Stand der Technik.
Zur Herstellung der Sicherheit der Anlieger sowie aufgrund der besonderen Bedeutung des Speichers für die Naherholung in der gewässerarmen Prignitz, für den Wasserrückhalt und zum Teil auch für den Naturschutz soll nun ein Umbau des Speichers erfolgen. Ziel ist dabei, neben der Sicherung der Anlage, die Minimierung von Folgekosten für Betrieb und Unterhaltung, bei weitest möglichem Erhalt der Wasserfläche. Gemäß dem Landtagsbeschluss "Umbau des Wasserspeichers Sadenbeck in einen naturnahen Landschaftsee - Ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung der Kulturlandschaft in der Prignitz" vom 14.06.2019 wurde das Landesamt für Umwelt mit der Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses betraut. Um dieses Projekt durchzuführen bedarf es vielfältiger Planungsschritte, welche im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses schaffen sollen. Unmittelbar daran anschließen müssen sich die Ausführungsplanung und die praktische Bauausführung.
Der Auftrag ist von der Erlangung des Baurechts über die Vergabe der Bauleistung bis zu den Ingenieurleistungen zur Begleitung des Bauprozesses in drei Stufen unterteilt:
1. Stufe
Grundleistungen zur Vorplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung (jeweils Leistungsphasen 1-2).
Besondere Leistungen von einer Ortsbegehung über die Erstellung eines Bauwerkverzeichnisses sowie eines Niederschlags-Abfluss-Modells und einer Retentionsberechung des Landschaftssees.
2. Stufe
Grundleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung (jeweils Leistungsphasen 3-4).
Besondere Leistungen von der Erstellung von Grundwassermodellen über hydraulische, geotechnische, hydrogeologische und geohydraulische Berechnungen, die Erstellung von Wasserhaltungskonzepten sowie der Bearbeitung von Baubehelfen und Einwendungen im Planfeststellungsverfahren.
3. Stufe
Grundleistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen und Planung der Technischen Ausrüstung (jeweils Leistungsphasen 5-7) sowie Tragwerksplanung (Leistungsphasen 5-6).
Besondere Leistungen von der Prüfung und Wertung von (Neben-)Angeboten bis zur Erstellung eines Bauablaufplans.
Details zum Leistungsgegenstand und den anzubietenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Die Leistungsstufen 2 (alle leistungen bis zur Vergabe der Bauleistungen) und 3 (Ingenieurleistungen zur Begleitung des Bauprozesses) stellen Optionen dar. Art und Umfang der Optionen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der darin enthaltenen Darstellung der anzubietenden Leistungen.
Voraussetzung zur Beauftragung einer weiteren Leistungsstufe/ Auslösung einer Option ist der Abschluss der vorangegangenen Leistungsstufe im geforderten Umfang.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau des Speichers Sadenbeck zu einem Landschaftssee, hier: Objekt- und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wbl-potsdam.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUX6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]