Lehrsaalausstattung Interimsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: H 4127 # 2022-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fhf.brandenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lehrsaalausstattung Interimsgebäude
Lieferung und Montage von Ausstattungsgegenständen für 12 Lehrsäle gemäß Leistungsbeschreibungen:
- 12 Interaktive Displays einschl. Zuspiel- und Steuerungstechnik sowie Dokumentenkameras (Los 1)
- Möblierung: 180 Notebooktische für die Teilnehmenden, 12 elektromotorisch höhenverstellbare Dozententische und 12 Technikschränke (Los 2)
Interaktive Displays
Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Schillerstraße 6 15711 Königs Wusterhausen
Ausstattung von 12 Lehrsälen mit je einem höhenverstellbaren interaktiven Display, mit entsprechender Zuspiel- und Steuerungstechnik und Dokumentenkameras gemäß Leistungsbeschreibung.
Siehe Leistungsbeschreibung
Möblierung (Tische)
Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Schillerstraße 6 15711 Königs Wusterhausen
Lieferung und Montage von Möbeln zur Ausstattung von 12 Lehrsälen: 180 Notebooktische für Teilnehmende, 12 elektromotorisch höhenverstellbare Dozententische, 12 Technikschränke gemäß Leistungsbeschreibung.
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen Formular 3.4 EU
Siehe Vergabeunterlagen Formular 3.4 EU
Abschnitt IV: Verfahren
Die Lehrsäle des sich derzeit im Bau befindlichen Gebäudes müssen im August fertiggestellt und ausgestattet werden, so dass die bestimmungsgemäße Nutzung ab Ende August möglich ist. Aufgrund absehbarer langer Lieferfristen ist es erforderlich, das Verfahren zu beschleunigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis 23.03.2022 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg und in deutscher Sprache gestellt werden.
Die Fragen werden gegenüber allen Bietern, soweit bis dahin bekannt, gleichlautend und anonymisiert beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6FRUEY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.