Rahmenvereinbarung zur Ersatzbeschaffung interaktiver Tafelsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 10-IT-O-102-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barnim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Ersatzbeschaffung interaktiver Tafelsysteme
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von interaktiven Tafeln bestehend aus Wandhalterungen, Whiteboards, Projektoraufnahme, interaktiven Projektoren, Soundsystemen, Tafelrechnern und Stiften (im Folgenden gemeinschaftlich als "Gesamtsystem" bezeichnet).
Landkreis Barnim Am Markt 1 16225 Eberswalde Hinweis: siehe auch Anlage "Leistungsorte", Oberstufenzentrum I Barnim (BWZ) Hans-Wittwer-Str. 7 16321 Bernau bei Berlin, Barnim Gymnasium Hans-Wittwer-Str. 20 16321 Bernau bei Berlin, Kreisvolkshochschule Bernau Jahnstraße 45 16321 Bernau bei Berlin, Paulus-Praetorius-Gymnasium Lohmühlenstraße 26 16321 Bernau bei Berlin, Robinsonschule Mendelssohnstraße 4 16321 Bernau bei Berlin, Johanna-Schule Mühlenstr. 19 16321 Bernau bei Berlin, Oberschule am Rollberg Neuer Schulweg 10 16321 Bernau bei Berlin, Nibelungenschule Schönfelder Weg 40 16321 Bernau bei Berlin, Musikschule Barnim Regionalstelle Bernau Schönfelder Weg 10 16321 Bernau bei Berlin, Oberstufenzentrum II Barnim Alexander-von-Humboldt-Str. 40 16225 Eberswalde, Johann-Wolfgang-von-Goethe-Schule Friedrich-Engels-Straße 3-4 16225 Eberswalde, Oberstufenzentrum II Barnim, Berufliches Gymnasium Fritz-Weineck-Straße 36 16227 Eberswalde, Gymnasium Finow Fritz-Weineck-Straße 36 16227 Ebersw...
Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus dem, den Vergabeunterlagen beiliegenden, Leistungsverzeichnis.
Laufzeit der Rahmenvereinbarung 36 Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind.
Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden. Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren. Sofern mehrere Angebote (z.B. ein Haupt- und ein Nebenangebot) elektronisch übermittelt werden sollen, sind diese im Bietertool entsprechend jeweils separat über den Versanddialog abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YD39
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]