Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade (LP 3-4) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-18-814

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade (LP 3-4)

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-18-814
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung, die Festlegungen der Beutachtungskommission und die Stellungnahme der Stadt Frankfurt (Oder). Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert.

Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zu Genehmigung. Der AG behält sich vor, per Option (kein Anspruch) dem AN die Leistungsphasen LP 5 bis 7, Teile der Leistungsphase 8 sowie die örtliche Bauüberwachung - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Der Planungsraum befindet sich am linken Ufer der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder).

TK10 Blätter: 3653-NW, 3653-SW

Oder FLuss-km: 583,5 - 584,65

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erstes Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Begleitung der Genehmigungsphase bis zur Erteilung der Genehmigung. Zweites Planungsziel ist eine Ausführungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Genehmigung und die Vergabe der Bauleistung. Drittes Planungsziel ist die Überwachung der Bauausführung zur Herstellung eines funktionierenden Bauwerks entsprechend der Planung und Genehmigung.

Die Planungsaufgabe gliedert sich in folgende Teilaufgaben:

1. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 41ff HOAI Ingenieurbauwerke

2. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 49ff HOAI Tragwerksplanung

3. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 47ff HOAI Verkehrsanlagen

4. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 39ff HOAI Freianlagenplanung

5. Einarbeitung in vorliegende Unterlagen

6. Erstellung LB und LV für Baugrundhauptuntersuchung und Entwurfsvermessung

7. Gutachten Gebäudebestand (6 Gebäude)

8. Gutachten Bauzustand Uferspundwand

9. Fortschreibung Kosten-Nutzen-Untersuchung

11. Fortschreibung städtebaulicher Entwurf

12. Übersetzung der Unterlagen in die polnische Sprache

13. Eigentümerabstimmung/ Öffentlichkeitsbeteiligung

Folgende Randbedingungen sind gesondert zu berücksichtigen:

Bauliche Randbedingungen:

- Leitungsbestand (Ableitung Niederschlagswasser)

- Geländehöhen im Bestand

- statisch und operativ geeignete Läsung für Eishochwasser/ Eisdruck

- bei mobilem HWS: ausschließlich ortsfeste mobile Anlagen möglich

- Baugrund

Unterhaltung HWS-Anlage:

- Berücksichtigung der Unterhaltungskosten

Weitere Rahmenbedingungen:

- Berücksichtigung der städtebaulichen Belange

- Berücksichtigung Denkmalschutz

- Berücksichtigung naturschutzfachliche Fragestellungen

Grenzüberschreitende Randbedingungen:

- Information und Einbeziehung der polnischen Seite in die Planung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Teamvorstellung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Erläuterung Herangehensweise anhand vergleichbarer Referenzprojekte für Gesamtprojekt / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG behält sich vor, per Option (Kein Anspruch) dem AN die Leistungsphasen LP 5 bis 7, Teile der Leistungsphase 8 sowie die örtliche Bauüberwachung - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

OP-EFRE (Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umwelt NESUR)

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus zwei Änderungen gem. § 132 GWB:

1. Änderung

§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB liegt vor. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, weil es sich bei den hier als Option vereinbarten Leistungen um typische ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und der Begleitung der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einem Ingenieurbauwerk handelt. Da neben einer Ausweitung des Leistungsumfangs um den Inhalt der Option keine Änderung an dem Auftrag vorgenommen wird, ist ein Einfluss auf den Gesamtcharakter nicht zu erkennen.

Die klare, genaue und eindeutig formulierte Option konnte bereits den ursprünglichen Vergabeunterlagen entnommen werden. Sie enthielten Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzung der Auftragsänderung.

2. Änderung

§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB liegt vor. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, weil es sich bei den hiesigen erforderlichen Grundleistungen für die technische Ausrüstung ebenfalls um Planungsleistungen nach der HOAI handelt, die somit dem Gesamtcharakter der bisher beauftragten Leistungen entsprechen. Eine Auswirkung auf den Leistungszeitraum, der nunmehr von der Ausführung der Bauleistungen bestimmt wird, ist durch diese Leistungen nicht zu erwarten.

Die Änderung war für den Auftraggeber notwendig und unvorhersehbar, weil sich deren Notwendigkeit erst aus Detailabstimmungen mit der Stadt Frankfurt (Oder) als künftigem Unterhaltungslastträger ergeben hat. In diesen Detailabstimmungen wurde ein erweitertes Anforderungsprofil an die technische Ausrüstung herausgearbeitet, welches gegenüber der Leistungsbeschreibung erweitert ist.

Der Gesamtwert der Änderung liegt nicht höher als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes:

Hauptvertragssumme [Betrag gelöscht] EUR (einschl. monetärer Optionen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR)

Aktuelle Änderung [Betrag gelöscht] EUR

Neue Auftragssumme 513.813,32 (einschl. monetärer Optionen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR)

Gesamtwert der Änderung in Prozent: 11,83 Wie in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vorgegeben, wird bei der Berechnung nur auf die aktuelle Änderung und den ursprünglichen Auftragswert abgestellt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 056-129847
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VB-18-814
Bezeichnung des Auftrags:

9. Nachtrag

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/02/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUL3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2022

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