Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade (LP 3-4) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-18-814
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbesserung des Hochwasserschutzes Frankfurt (Oder) auf HW 200 Abschnitt Uferpromenade (LP 3-4)
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zur Genehmigung. Grundlage der Planungsaufgaben sind die Ergebnisse der Vorplanung, die Festlegungen der Beutachtungskommission und die Stellungnahme der Stadt Frankfurt (Oder). Im Rahmen der HOAI wird als Planungsziel die Erstellung einer genehmigungsfähigen Lösung definiert.
Die zu erbringenden Leistungen gliedern sich in Grundleistungen nach HOAI und in Besondere Leistungen. Der AG überträgt dem AN die Leistungen für die Leistungsphasen 3-4 bis zu Genehmigung. Der AG behält sich vor, per Option (kein Anspruch) dem AN die Leistungsphasen LP 5 bis 7, Teile der Leistungsphase 8 sowie die örtliche Bauüberwachung - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.
Der Planungsraum befindet sich am linken Ufer der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder).
TK10 Blätter: 3653-NW, 3653-SW
Oder FLuss-km: 583,5 - 584,65
Erstes Planungsziel der hier beschriebenen Planungsaufgabe ist eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf Grundlage der Vorzugsvariante der Vorplanung und die Begleitung der Genehmigungsphase bis zur Erteilung der Genehmigung. Zweites Planungsziel ist eine Ausführungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Genehmigung und die Vergabe der Bauleistung. Drittes Planungsziel ist die Überwachung der Bauausführung zur Herstellung eines funktionierenden Bauwerks entsprechend der Planung und Genehmigung.
Die Planungsaufgabe gliedert sich in folgende Teilaufgaben:
1. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 41ff HOAI Ingenieurbauwerke
2. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 49ff HOAI Tragwerksplanung
3. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 47ff HOAI Verkehrsanlagen
4. Leistungsphase 3-4 ff gem. § 39ff HOAI Freianlagenplanung
5. Einarbeitung in vorliegende Unterlagen
6. Erstellung LB und LV für Baugrundhauptuntersuchung und Entwurfsvermessung
7. Gutachten Gebäudebestand (6 Gebäude)
8. Gutachten Bauzustand Uferspundwand
9. Fortschreibung Kosten-Nutzen-Untersuchung
11. Fortschreibung städtebaulicher Entwurf
12. Übersetzung der Unterlagen in die polnische Sprache
13. Eigentümerabstimmung/ Öffentlichkeitsbeteiligung
Folgende Randbedingungen sind gesondert zu berücksichtigen:
Bauliche Randbedingungen:
- Leitungsbestand (Ableitung Niederschlagswasser)
- Geländehöhen im Bestand
- statisch und operativ geeignete Läsung für Eishochwasser/ Eisdruck
- bei mobilem HWS: ausschließlich ortsfeste mobile Anlagen möglich
- Baugrund
Unterhaltung HWS-Anlage:
- Berücksichtigung der Unterhaltungskosten
Weitere Rahmenbedingungen:
- Berücksichtigung der städtebaulichen Belange
- Berücksichtigung Denkmalschutz
- Berücksichtigung naturschutzfachliche Fragestellungen
Grenzüberschreitende Randbedingungen:
- Information und Einbeziehung der polnischen Seite in die Planung
Der AG behält sich vor, per Option (Kein Anspruch) dem AN die Leistungsphasen LP 5 bis 7, Teile der Leistungsphase 8 sowie die örtliche Bauüberwachung - einzeln oder im Ganzen - zu übertragen.
OP-EFRE (Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umwelt NESUR)
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus zwei Änderungen gem. § 132 GWB:
1. Änderung
§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB liegt vor. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, weil es sich bei den hier als Option vereinbarten Leistungen um typische ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und der Begleitung der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit einem Ingenieurbauwerk handelt. Da neben einer Ausweitung des Leistungsumfangs um den Inhalt der Option keine Änderung an dem Auftrag vorgenommen wird, ist ein Einfluss auf den Gesamtcharakter nicht zu erkennen.
Die klare, genaue und eindeutig formulierte Option konnte bereits den ursprünglichen Vergabeunterlagen entnommen werden. Sie enthielten Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzung der Auftragsänderung.
2. Änderung
§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB liegt vor. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht, weil es sich bei den hiesigen erforderlichen Grundleistungen für die technische Ausrüstung ebenfalls um Planungsleistungen nach der HOAI handelt, die somit dem Gesamtcharakter der bisher beauftragten Leistungen entsprechen. Eine Auswirkung auf den Leistungszeitraum, der nunmehr von der Ausführung der Bauleistungen bestimmt wird, ist durch diese Leistungen nicht zu erwarten.
Die Änderung war für den Auftraggeber notwendig und unvorhersehbar, weil sich deren Notwendigkeit erst aus Detailabstimmungen mit der Stadt Frankfurt (Oder) als künftigem Unterhaltungslastträger ergeben hat. In diesen Detailabstimmungen wurde ein erweitertes Anforderungsprofil an die technische Ausrüstung herausgearbeitet, welches gegenüber der Leistungsbeschreibung erweitert ist.
Der Gesamtwert der Änderung liegt nicht höher als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes:
Hauptvertragssumme [Betrag gelöscht] EUR (einschl. monetärer Optionen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR)
Aktuelle Änderung [Betrag gelöscht] EUR
Neue Auftragssumme 513.813,32 (einschl. monetärer Optionen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR)
Gesamtwert der Änderung in Prozent: 11,83 Wie in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB vorgegeben, wird bei der Berechnung nur auf die aktuelle Änderung und den ursprünglichen Auftragswert abgestellt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
9. Nachtrag
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUL3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]