Ausstattung Innen, Tischleranfertigungen u. Zukaufteile Referenznummer der Bekanntmachung: VE 50.1-K2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE401
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde, Uckermark, Brandenburg
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freie-schule-angermuende.de
Adresse des Beschafferprofils: https://fsa.protonet.info/public_links/RhSeS484XStB8lJrYcb-kg
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Innen, Tischleranfertigungen u. Zukaufteile
Bautischlerei-Einbauten
Ganztagsschule gestalten - Qualifizierung des historischen Schulgebäudes Kirchgasse 2 in Angermünde Kirchgasse 2 16278 Angermünde, Uckermark, Brandenburg, Deutschland
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör
z: EFRE, NESUR-Antragnummer 85016311; ELER, LEADER Nr. 209317000143
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung Innen, Tischleranfertigungen u. Zukaufteile
Nationale Identifikationsnummer: DE401
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Möckern
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bennink-objekt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXLRXXJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesemBekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestellegem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer desLandes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind dieFristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstößeund in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten.Gemäß Richtlinie 2014/24/EU, Anlage V Teil C Nr. 25 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtlichevorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]