Vergabe von Fortbildungskursen für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräfte im Seiteneinstieg - MBJS Referenznummer der Bekanntmachung: V 03_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mbjs.brandenburg.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fortbildungskursen für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräfte im Seiteneinstieg - MBJS
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Land Brandenburg werden im Rahmen der Fortbildung von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräften ohne grundständige Lehramtsausbildung Qualifizierungsmaßnahmen an einen externen Anbieter für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Diese Maßnahmen umfassen die drei Bereiche
- "Fortbildungskurse Fachdidaktik",
- "Digitale Unterrichtsentwicklung" und
- "1-monatige Vorabqualifizierung im Rahmen der Pädagogischen Grundqualifizierung"
und werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) organisiert sowie durchgeführt.
Die Dienstleistungen haben einen Umfang von mindestens 1 Kurs pro Jahr und maximal 20 Kursen pro Jahr.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
- Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
- Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind durch Vorlage einer Liste mit drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftrags-wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und Kontaktdaten der Auftraggeber
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Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR3RP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.