Dachsanierung Joachimsthalsches Gymnasium Templin Referenznummer der Bekanntmachung: 694/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.est.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Dachsanierung Joachimsthalsches Gymnasium Templin
Der Auftraggeber beabsichtigt, Planungsleistungen (HOAI Teil 3 Abschnitt 1 §§ 33-36 Objektplanung Gebäude) für die Sanierung der denkmalgeschützten Bausubstanz der Dächer von BA II und BA III innerhalb des Gebäudekomplexes Joachimsthalsches Gymnasium zu vergeben.
17268 Templin
Derzeit plant der Auftraggeber die Vertragslaufzeit für BA II und III von Ende Januar 2022 bis Ende 2024. Die gemeinsam zu beauftragenden Bauabschnitte II und III werden nach Bereitstellung der Fördermittel (jahresweise) getrennt abgerufen. Im ersten Schritt wird jeweils lediglich eine Beauftragung der Stufe 1 (LPh 2) erfolgen. Eine mögliche Weiterbeauftragung der Stufe 2 (LPH 3 bis 9) wird in Abhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel und weiterer interner Voraussetzungen avisiert, jedoch besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 0331 / 8661617
Fax: +49 0331 / 8661652
Es wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Darin heißt es:
1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § GWB § 135 Absatz GWB § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.