Monitoring Wolf (Lose 1 bis 4) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Wolf (Lose 1 bis 4)
Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur angemessenen präventiven Reaktion zur Vermeidung von Nutztierrissen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring.
Ziel des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der in den Losen 1 bis 4 genannten Gebiete zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren.
Die Aufnahme und Bewertung von Nutztierrissen und die Bergung von Totfunden sind nicht Gegenstand dieses Auftrages.
Nebenabgebote sind nicht zugelassen.
HINWEIS zu den Anlagen 2 bis 11:
Die 10 Word-Dokumenten mit der Fußzeile "(C)LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland ..." : wurden ursprünglich von Lupus erstellt und man hat sich mit dem BfN und den anderen Bundesländern auf die Nutzung standardisierter Formulare geeinigt. Diese Formulare werden seit Jahren in Brandenburg auch bei den anderen Vergaben im Wolfsmonitoring genutzt, stehen seit vielen Jahren auf der LfU-Internetseite zum Download und stellen keinen Wissensvorteil für Lupus oder ein anderes Büro dar.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
1. nach Anzahl der erzielten Punkte
2. wirtschaftlichste/günstigste Kombination
Raum nördlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Der Auftrag umfasst 4 Beobachtungsgebiete:
Los 1: Raum nördlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt
Los 2: Raum südlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt und nördlich Cottbus
Los 3: Raum südlich Cottbus
Los 4: Raum nördlich Luckenwalde
Die Südgrenze verläuft von der A13 entlang der B87 bis zur B320 bei Groß Leine, folgt der B320 bis Goyatz, weiter entlang des Schwielowsees und der Spree bis Beeskow, folgt der B246 bis Eisenhüttenstadt und weiter über Fürstenberg/Oder zur Oder.
Die Ost-, Nord- und Westgrenze werden von der Oder, der A12 und der A13 gebildet.
Derzeit sind 6 Territorien sowie 2 "halbe" Territorien grenzüberschreitend bekannt sowie 1 Suchraum.
Verlängerung um 1 Jahr
Ergänzende Hinweise zu den Zuschlagskritierien:
1. ANGEBOTSPREIS
50 - (Angebotspreis - günstigster Preis)/ günstigster Preis x Höchstpunktzahl
max. Punktzahl 50
2. Projektteam
Das Projektteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Fach- und Sachkenntnissen inkl. Referenzen der letzten 5 Jahre vollumfänglich dargestellt. Das umfasst den Nachweis langjährig erfolgreicher Arbeit auf dem Gebiet des Monitorings von Großraubtieren, speziell Wolf (Zertifikate, Referenzen, Veröffentlichungen).
max. Punktzahl 15
3. Kapazitäten und technische Ausstattung
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten, Ausrüstung (technische Ausstattung mit Fotofallen, deren Anzahl und Spezifikationen) und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten, das umfasst den Nachweis der einzusetzenden Fotofallen sowie deren Sicherung. (Die Fotofallen sind in Typ und Anzahl zu benennen, es ist zu erklären, dass diese bei Auftragsvergabe zum Einsatz zur Verfügung stehen.)
max. Punktzahl 10
4. Methoden des Monitorings
Die angewandten Methoden des Monitorings, deren Belege und die Dokumentation sowie die Probenahme entsprechen bundesweiten Standards und wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
5. Kommunikation mit Wolfsbeauftragten
Der Umgang und die Kommunikation mit den Wolfsbeauftragten und regionalen Beteiligten zur Generierung zusätzlicher Daten wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
6. Kenntnisse regionaler Gegebenheiten
Die Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten mit Bezug zum Wolfsmonitoring wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 15
Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Da die maximale Punktanzahl der Kriterien variiert, wird zunächst je Unterkriterium (ausgenommen Kategorie I.) eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie. Beispiel: Unterkategorie II.4 -> Maximalpunktzahl 5 Punkte -> Bewertung: 60 % -> erreichte Punktzahl in dieser Kategorie = 3
100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
Raum südlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt und nördlich Cottbus
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Der Auftrag umfasst 4 Beobachtungsgebiete:
Los 1: Raum nördlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt
Los 2: Raum südlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt und nördlich Cottbus
Los 3: Raum südlich Cottbus
Los 4: Raum nördlich Luckenwalde
Die Nordgrenze ist mit der Südgrenze des Loses 1 identisch.
Von der Kreuzung B87/A13 folgen West- und Südgrenze der A13 bis zum Autobahndreieck Spreewald, dann weiter entlang der A15 bis zur Abfahrt Cottbus-West, der B169 und B168 folgend bis Peitz, nördlich der Peitzer Teiche bis zur Eisenbahntrasse Cottbus - Guben, dieser folgend bis zur Trennung des Parallelverlaufs der Eisenbahntrasse mit der B97, der B97 folgend bis zur Neiße.
Die Ostgrenze wird von Neiße und Oder gebildet.
Derzeit sind 4 Territorien sowie 1 "halbes" Territorium grenzüberschreitend bekannt.
Verlängerung um 1 Jahr
Ergänzende Hinweise zu den Zuschlagskritierien:
1. ANGEBOTSPREIS
50 - (Angebotspreis - günstigster Preis)/ günstigster Preis x Höchstpunktzahl
max. Punktzahl 50
2. Projektteam
Das Projektteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Fach- und Sachkenntnissen inkl. Referenzen der letzten 5 Jahre vollumfänglich dargestellt. Das umfasst den Nachweis langjährig erfolgreicher Arbeit auf dem Gebiet des Monitorings von Großraubtieren, speziell Wolf (Zertifikate, Referenzen, Veröffentlichungen).
max. Punktzahl 15
3. Kapazitäten und technische Ausstattung
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten, Ausrüstung (technische Ausstattung mit Fotofallen, deren Anzahl und Spezifikationen) und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten, das umfasst den Nachweis der einzusetzenden Fotofallen sowie deren Sicherung. (Die Fotofallen sind in Typ und Anzahl zu benennen, es ist zu erklären, dass diese bei Auftragsvergabe zum Einsatz zur Verfügung stehen.)
max. Punktzahl 10
4. Methoden des Monitorings
Die angewandten Methoden des Monitorings, deren Belege und die Dokumentation sowie die Probenahme entsprechen bundesweiten Standards und wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
5. Kommunikation mit Wolfsbeauftragten
Der Umgang und die Kommunikation mit den Wolfsbeauftragten und regionalen Beteiligten zur Generierung zusätzlicher Daten wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
6. Kenntnisse regionaler Gegebenheiten
Die Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten mit Bezug zum Wolfsmonitoring wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 15
Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Da die maximale Punktanzahl der Kriterien variiert, wird zunächst je Unterkriterium (ausgenommen Kategorie I.) eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie. Beispiel: Unterkategorie II.4 -> Maximalpunktzahl 5 Punkte -> Bewertung: 60 % -> erreichte Punktzahl in dieser Kategorie = 3
100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
Raum südlich Cottbus
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Der Auftrag umfasst 4 Beobachtungsgebiete:
Los 1: Raum nördlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt
Los 2: Raum südlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt und nördlich Cottbus
Los 3: Raum südlich Cottbus
Los 4: Raum nördlich Luckenwalde
Die Nordgrenze ist im Abschnitt Autobahndreieck Spreewals bis zur Neiße mit der Südgrenze von Los 2 identisch. West-, Süd- und Ostgrenze werden von der A13, der Landesgrenze zu Sachsen und der Neiße gebildet.
Derzeit sind 9 Territorien sowie 5 "halbe" Territorien grenzüberschreitend bekannt.
Verlängerung um 1 Jahr
Ergänzende Hinweise zu den Zuschlagskritierien:
1. ANGEBOTSPREIS
50 - (Angebotspreis - günstigster Preis)/ günstigster Preis x Höchstpunktzahl
max. Punktzahl 50
2. Projektteam
Das Projektteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Fach- und Sachkenntnissen inkl. Referenzen der letzten 5 Jahre vollumfänglich dargestellt. Das umfasst den Nachweis langjährig erfolgreicher Arbeit auf dem Gebiet des Monitorings von Großraubtieren, speziell Wolf (Zertifikate, Referenzen, Veröffentlichungen).
max. Punktzahl 15
3. Kapazitäten und technische Ausstattung
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten, Ausrüstung (technische Ausstattung mit Fotofallen, deren Anzahl und Spezifikationen) und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten, das umfasst den Nachweis der einzusetzenden Fotofallen sowie deren Sicherung. (Die Fotofallen sind in Typ und Anzahl zu benennen, es ist zu erklären, dass diese bei Auftragsvergabe zum Einsatz zur Verfügung stehen.)
max. Punktzahl 10
4. Methoden des Monitorings
Die angewandten Methoden des Monitorings, deren Belege und die Dokumentation sowie die Probenahme entsprechen bundesweiten Standards und wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
5. Kommunikation mit Wolfsbeauftragten
Der Umgang und die Kommunikation mit den Wolfsbeauftragten und regionalen Beteiligten zur Generierung zusätzlicher Daten wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
6. Kenntnisse regionaler Gegebenheiten
Die Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten mit Bezug zum Wolfsmonitoring wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 15
Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Da die maximale Punktanzahl der Kriterien variiert, wird zunächst je Unterkriterium (ausgenommen Kategorie I.) eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie. Beispiel: Unterkategorie II.4 -> Maximalpunktzahl 5 Punkte -> Bewertung: 60 % -> erreichte Punktzahl in dieser Kategorie = 3
100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
Raum nördlich Luckenwalde
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Der Auftrag umfasst 4 Beobachtungsgebiete:
Los 1: Raum nördlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt
Los 2: Raum südlich Lübben - Beeskow - Eisenhüttenstadt und nördlich Cottbus
Los 3: Raum südlich Cottbus
Los 4: Raum nördlich Luckenwalde
Raum östlich der A9, südlich der A10, westlich der A13. Die Südgrenze wird durch die Ortschaften Duben, Luckau, Dahme, Heinersdorf, Petkus, Stülpe, Luckenwalde, Felgentreu, Bardenitz, Treuenbrietzen, Linthe markiert. West und Nord- und Ostgrenze bilden die Autobahnen A9, A10 und A13.
Derzeit sind 6 Territorien bekannt, von denen 3 einen unklaren Status aufweisen sowie 1 Suchraum.
Verlängerung um 1 Jahr
Ergänzende Hinweise zu den Zuschlagskritierien:
1. ANGEBOTSPREIS
50 - (Angebotspreis - günstigster Preis)/ günstigster Preis x Höchstpunktzahl
max. Punktzahl 50
2. Projektteam
Das Projektteam wurde mit den zur Umsetzung des Auftrages notwendigen Fach- und Sachkenntnissen inkl. Referenzen der letzten 5 Jahre vollumfänglich dargestellt. Das umfasst den Nachweis langjährig erfolgreicher Arbeit auf dem Gebiet des Monitorings von Großraubtieren, speziell Wolf (Zertifikate, Referenzen, Veröffentlichungen).
max. Punktzahl 15
3. Kapazitäten und technische Ausstattung
Es wurden für die Bearbeitung genügend Kapazitäten, Ausrüstung (technische Ausstattung mit Fotofallen, deren Anzahl und Spezifikationen) und Puffer vorgehalten, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten, das umfasst den Nachweis der einzusetzenden Fotofallen sowie deren Sicherung. (Die Fotofallen sind in Typ und Anzahl zu benennen, es ist zu erklären, dass diese bei Auftragsvergabe zum Einsatz zur Verfügung stehen.)
max. Punktzahl 10
4. Methoden des Monitorings
Die angewandten Methoden des Monitorings, deren Belege und die Dokumentation sowie die Probenahme entsprechen bundesweiten Standards und wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
5. Kommunikation mit Wolfsbeauftragten
Der Umgang und die Kommunikation mit den Wolfsbeauftragten und regionalen Beteiligten zur Generierung zusätzlicher Daten wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 5
6. Kenntnisse regionaler Gegebenheiten
Die Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten mit Bezug zum Wolfsmonitoring wurden plausibel dargestellt.
max. Punktzahl 15
Jeder Anbieter erhält, je nach Erfüllungsgrad, für jedes Bewertungskriterium Punkte. Da die maximale Punktanzahl der Kriterien variiert, wird zunächst je Unterkriterium (ausgenommen Kategorie I.) eine Prozentualbewertung nach unten folgendem Bewertungsmaßstab vorgenommen und anschließend in Punkte umgerechnet. Bezugsgröße für die Umrechnung ist die jeweilig vorgegebene Maximalpunktzahl der entsprechenden Kategorie. Beispiel: Unterkategorie II.4 -> Maximalpunktzahl 5 Punkte -> Bewertung: 60 % -> erreichte Punktzahl in dieser Kategorie = 3
100 % Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut
80 % Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend
40 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
20 % Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend
0 % Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1.
Es ist der Nachweis einer
- Berufshaftpflichtversicherung oder
- Betriebshaftpflichtversicherung
zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1,5 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
=> aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1.
Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
=> Kenntnisse und Befähigungen zum Monitoring von Großraubtieren; speziell Wolf
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
=> Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
2.
Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen für die Lose 1-4:
Es müssen für den Auftrag mindestens ein eigener PKW, eine Kamera, GPS-Gerät und Messtechnik vorhanden sein.
Es müssen mindestens 3 Fotofallen pro territorialem Vorkommen und pro Beobachtungsraum zum Einsatz kommen. Zusätzlich sind Fotofallen für den kurzzeitigen Einsatz an Orten mit sich häufenden Hinweisen auf Anwesenheit von Wölfen vorzuhalten.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
=> Eigenerklärung
Die eingesetzten Fotofallen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
Auslöseverzögerung max. 0,5 sec., video- und einzelbildfähig, bei Einzelbildserien: Einstellung von 5 Bildern pro Serie (Die zum Einsatz vorgesehenen Kameras sind nach Typ und Anzahl in den Be-werbungsunterlagen zu benennen.)
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Leistungszeitraum: Mai 2022 bis Mai 2025
Leistungszeitraum ist das "Wolfsjahr" (01.05. bis 30.04. des Folgejahres); zur Berichterstellung wird nach Ende des "Wolfsjahres" ca. 1 Monat benötigt (Termin für den Endbericht des jeweils abgeschlossenen "Wolfsjahres": 31.05.)
Es ist beabsichtigt, den Vertrag über eine Laufzeit von 3 "Wolfsjahren" mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr zu schließen (01.05.2022-31.05.2025, Option bis 31.05.2026)
Berichte:
- Zwischenbericht jeweils zum 15.11. des laufenden "Wolfsjahres"
- Endbericht für das jeweils abgeschlossene "Wolfsjahr" zum 31.05.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das
Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R31V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]