Unterstützung bei der Erarbeitung einer Smart-City-Strategie für die Landeshauptstadt Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-913-36-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei der Erarbeitung einer Smart-City-Strategie für die Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam ist ein bedeutender Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, besitzt weltweit führende Forschungseinrichtungen, ist Digital Hub des BMWi für Medientechnologien und wird wegen seiner einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft von Gästen aus der ganzen Welt besucht. Potsdam ist eine wachsende Stadt und will diese positive Entwicklung behutsam, nachhaltig und sozial gestalten.
Seit Mitte 2021 ist die Landeshauptstadt Potsdam eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geförderte Smart-City-Modellkommune und will die Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den Möglichkeiten der Digitalisierung verknüpfen. Leitbild und normativer Rahmen der geplanten Smart-City-Strategie ist die Smart City Charta. Die Landeshauptstadt will im Dialog mit der Stadtgesellschaft und den Stadtwerken ihre Rolle für den Umgang mit urbanen Daten finden, eine sichere Data-Governance entwickeln und die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger schützen. Stadtentwicklung und Digitalisierung sollen gemeinsam mit den Stadtgesellschaften weiterentwickelt und mithilfe verschiedener Be-teiligungsformate diskutiert und gestaltet werden.
Um die Strategieentwicklung und die Maßnahmen der Smart City Potsdam optimal zu entwickeln und umzusetzen, wird für den Förderungszeitraum von fünf Jahren eine Arbeitsgruppe Smart City in dem Bereich des Oberbürgermeisters (Beteiligungsmanagement und Strategische Steuerung) eingerichtet. Die Landeshauptstadt Potsdam sucht einen Partner, der die Erarbeitung der Smart-City-Strategie durch die LHP inhaltlich mit eigenen Vorschlägen und Ausarbeitungen unterstützt. Es soll gemeinsam mit Stadtgesellschaft, Kommunalpolitik, Stadtwerken und Stadtverwaltung partizipativ und ergebnisorientiert vorgegangen sowie durch angemessene Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.
Der Auftragnehmer unterstützt inhaltlich durch eigene Vorschläge und Ausarbeitungen die Entwicklung einer Smart-City-Strategie für die Landeshauptstadt Potsdam durch die AG Smart-City, insbesondere unter Beachtung der strategischen Ziele der Landeshauptstadt Potsdam, der in der Bewerbung als Modellkommune beschriebenen Ausrichtung des Smart-City-Prozesses und der dort geplanten Maßnahmen sowie der Smart City Charta.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Unterstützung der Partizipativen Erarbeitung einer Smart-City-Strategie für die Landeshauptstadt Potsdam:
Der Auftragnehmer unterstützt inhaltlich durch eigene Vorschläge und Ausarbeitungen die Entwicklung einer Smart-City-Strategie für die Landeshauptstadt Potsdam durch die AG Smart-City, insbesondere unter Beachtung der strategischen Ziele der Landeshauptstadt Potsdam, der in der Bewerbung als Modellkommune beschriebenen Ausrichtung des Smart-City-Prozesses und der dort geplanten Maßnahmen sowie der Smart City Charta (siehe Anlage 2 der Leistungsbeschreibung).
Das zu erbringende Leistungsspektrum teilt sich in die nachfolgenden Schritte auf:
1. Vorbereitungsphase (01.07.2022-31.07.2022)
1.1. Durchführung einer Bestandsaufnahme bereits bestehender Smart-City-Strategien und der Herausforderungen in der Landeshauptstadt Potsdam:
- Erhebung und Analyse der IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Unternehmen und ihrer Digitalisierungsansätze durch eine Reifegrad-Erhebung
- Vergleich der Ergebnisse der Reifegrad-Erhebung mit anderen vergleichbaren Kommunen in Deutschland (100.000 bis 300.000 Einwohner) und Analyse der Vergleichsergebnisse
- Identifikation von Herausforderungen und Feststellung der Erwartungshaltung in der Landeshauptstadt Potsdam: Durchführen von max. 15 Interviews (mündlich, max. 90 Minuten/Interview, digital) mit Vertreter*innen der verschiedenen Bereiche der Verwaltung und der städtischen Unternehmen auf oberster Führungsebene (OBM, Beigeordnete, Geschäftsführung ProPotsdam, Stadtwerke Potsdam, Energie und Wasser Potsdam, Verkehrsbetriebe in Potsdam, Ernst-von-Bergmann-Klinikum)
1.2. Konzeption von Workshops in enger Abstimmung mit der AG Smart City für die Verwaltung zur Entwicklung von Leitbildern, Handlungsfeldern, Maßnahmen, Zielen und Indikatoren
1.3. Konzeption von öffentlichen Beteiligungsformaten (Workshops, Forum etc.) für die Durchführung des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses mit Potsdamer Bürgerinnen und Bürgern unter Berücksichtigung der Aspekte der Digitalen Teilhabe und Gerechtigkeit
1.4. Verfassen eines schriftlichen Berichts für die Landeshauptstadt Potsdam, der die Ergebnisse der vorgenannten Schritte textlich und grafisch darstellt und damit die Ausgangslage und Aufgabenstellung zur Erarbeitung der Vision einer Smart City Potsdam mit dem Schwerpunkt der erfolgreichen Umsetzung des Förderprogramms (Handlungsfähigkeit Kommune, Partizipation/Beteiligung, nachhaltige Stadtentwicklung) sowie weiterer Themen (z. B. Gesundheit, Bildung, Mobilität/Logistik usw.) beschreibt
2. Unterstützung während der Erstellungsphase der Smart-City-Strategie - LHP-intern (01.08.2022-31.10.2022)
2.1. Durchführung (Vorbereitung, Moderation, schriftliche Ergebnissicherung) von max. 12 ganztägigen, digitalen Workshops in enger Abstimmung mit der AG Smart City für die Verwaltung (Fachbereichsebene) zur Entwicklung von Leitbildern und Handlungsfeldern und Maßnahmen, Zielen und Indikatoren
- die Organisation (Räumlichkeiten, Catering, sonst. organisatorische Maßnahmen) wird von AG Smart City übernommen
- Auftragnehmer ist zuständig für inhaltlich-konzeptionelle Vorbereitung, die Moderation sowie die Nachbereitung i. S. der schriftlichen Dokumentation
2.2. Fachlich-inhaltliche Unterstützung der AG Smart City bei der Entwicklung eines Entwurfes einer Smart-City-Strategie der Landeshauptstadt Potsdam aufsetzend auf dem Abschlussbericht der Vorbereitungsphase und den Ergebnissen der Workshops durch eigene Vorschläge bzw. Ausarbeitungen
2.3. Unterstützung bei der schriftlichen Ausarbeitung eines Entwurfs der Smart-City-Strategie
- der Entwurf soll mindestens Aussagen zu folgenden Themen enthalten:
- Potsdamer Ausgangslage und Herausforderungen
- Zukunftsaufgaben einer Smart City Potsdam
- Strategieprozess und Vorgehen: Entstehungsprozess der Smart-City-Strategie
- Vorbereitung und Auswahl der Umsetzungsmaßnahmen
- Potsdamer Vision und Ziele
Handlungsfelder der Smart City Potsdam
3. Unterstützung während des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses auf Basis des Strategieentwurfs (01.08.2022-31.10.2022)
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Moderation der entwickelten öffentlichen Beteiligungsformate:
- bspw. Moderation von Workshops oder Foren mit der Bürgerschaft
- Themensammlung und Berücksichtigung der Vorschläge/Themen in der Smart-City-Strategie
- die Organisation (Räumlichkeiten, Catering, sonst. organisatorische Maßnahmen) wird von der AG Smart City übernommen
- Auftragnehmer ist zuständig für inhaltlich-konzeptionelle Vorbereitung, die Moderation sowie die Nachbereitung i. S. der schriftlichen Dokumentation
4. Unterstützung Erarbeitung Vorlage der Smart-City-Strategie (01.08.2022-31.10.2022)
- Inhaltlich-fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Entwurfs einer Beschlussvorlage für die Stadtverordnetenversammlung unter Zusammenführen der Ergebnisse der Phasen 1 - 3
5. Entwicklung von Maßnahmen und Handlungsoptionen zur Umsetzung der Smart-City-Strategie über den Zeitraum des Förderprojekts hinaus (01.08.2022-31.10.2022)
2.2 Prozessbegleitende Dokumentation und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
- schriftliche Ergebnissicherung und Prozessdokumentation des Gesamtprozesses (Beteiligungsangelegenheiten, Ergebnissicherung und Prozessdokumentation)
Der in der Leistungsbeschreibung definierte Zeitplan (01.07.2022 - 31.10.2022) ist bindend, sofern der Auftraggeber einer Abweichung nicht zustimmt. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2022 und endet mit dem Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen, voraussichtlich am 31.10.2022, spätestens aber mit Ablauf des Jahres 2022. Während des Auftragszeitraums sollen 2 Mitarbeiter 3 Werktage für den Auftraggeber tätig sein. Die Zusammenarbeit soll weitestgehend unter Nutzung digitaler Möglichkeiten erfolgen. Eine regelmäßige Präsenz vor Ort wird nur in Ausnahmefällen, etwa für Gremiensitzungen (SVV) oder zur Moderation von Workshops, erwartet. Büroräume werden seitens des Auftraggebers nicht zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses kann eine Tätigkeit am Wochenende erforderlich sein. Die notwendige Ausstattung mit den erforderlichen Arbeitsmitteln (Moderationskoffer, Presenter, Laptop/Notebook etc.) erfolgt von Seiten des Auftragsnehmers.
Für die Erstellung von Drucksachen ist Recyclingpapier mit dem Weißegrad von 80 (ISO 80) und mit dem Umweltzeichen "blauer Engel" zu verwenden. Das Papier muss die Normen RAL-ZU 14 und EN 12281 erfüllen. Weiterhin gelten die Vorschriften des Corporate Design der Landeshauptstadt Potsdam.
Die Gesamtkosten für die Leistungserbringung dürfen mit allen Nebenleistungen und Umsatzsteuer max. 260.000,00/brutto betragen. Angebote, die darüber liegen, werden ausgeschlossen.
Die Parteien gehen davon aus, dass nicht auszuschließen ist, dass der Auftragnehmer in Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten in Auftrag des Auftraggebers verarbeiten (Art. 28 DS-GVO) wird. Die Parteien verständigen sich darauf, im Bedarfsfall eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach dem Muster des Auftraggebers, welche als Anlage 10 des Vertrages Vertragsbestandteil ist, abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern unter III. 1.1 bis III. 1.3 nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über die Darstellung des Unternehmens (Bieter) unter folgenden Angaben:
Name des Unternehmens
Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer /-behörde
Unternehmensträger (z. B. Inhaber, Gesellschafter)
Stammkapital (soweit einschlägig)
Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer)
Geschäftsfelder des Unternehmens
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Darstellung der Unternehmerdarstellung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz in den letzte 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, es zählt der Nettoumsatz in EURO. Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten 3 Geschäftsjahre (2019/2020/2021) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2018/2019/2020 bewertet werden und anzugeben sind. Weiter ist über den Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019/2020/2021) und falls die Zahlen für den Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (2019/2020/2021) noch nicht vorliegen, die Zahlen für den Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von 2018/2019/2020 anzugeben sind. Es ist der geforderte Mindestjahresumsatz im jeweiligen Tätigkeitsbereich des Auftrages wie folgt nachzuweisen: [Betrag gelöscht] EUR/netto/a. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf den Gesamtumsatz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Die Beträge des Gesamtumsatzes pro Geschäftsjahr je Mitglied werden addiert. Im Hinblick auf den Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages muss die Eignung durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft belegt sein.
- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über mindestens 3 geeignete Referenzen von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen der in den letzten höchsten 3 Jahren (Beginnend ab Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, die nach Art und Umfang mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand inhaltlich (Smart-City/Digitalisierung/ Strategie- und Transferprozesse/partizipative Beteiligungsprozesse) und von der Größenordnung (Kommunen 100.000 bis 300.000 EW - in Deutschland) vergleichbar sind. Folgende Angaben sind zu tätigen: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, öffentlicher oder privater Auftraggeber, Auftragswert (netto), Beschreibung der Leistung, Abteilung des Auftraggebers ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) und Vorgangsnummer. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird.
- Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern einschlägig) (Formular 4.4 EU).
- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
- Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
- Konzept und Skizze entsprechend der Vorgaben aus der Bewertungsmatrix
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
Sonstiges:
- Allgemeine Bewerbungsbedingungen
- Vertragsentwurf inkl. Anlagen
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam
- Die Parteien gehen davon aus, dass nicht auszuschließen ist, dass der Auftragnehmer in Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten in Auftrag des Auftraggebers verarbeiten (Art. 28 DS-GVO) wird. Die Parteien verständigen sich darauf, im Bedarfsfall eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach dem Muster des Auftraggebers, welche als Anlage 10 des Vertrages Vertragsbestandteil ist, abzuschließen.
- Für die Erstellung von Drucksachen ist Recyclingpapier mit dem Weißegrad von 80 (ISO 80) und mit dem Umweltzeichen "blauer Engel" zu verwenden. Das Papier muss die Normen RAL-ZU 14 und EN 12281 erfüllen. Weiterhin gelten die Vorschriften des Corporate Design der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die Gesamtkosten für die Leistungserbringung dürfen mit allen Nebenleistungen und Umsatzsteuer max. 260.000,00/brutto betragen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag bzw. das zugrunde liegende Projekt ist mit Fördermitteln finanziert. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen und Auflagen des Fördermittelbescheides.
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
2. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
3. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
4. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR3Z8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit