Fortschreibung von Managementplänen für 13 FFH-Gebiete in den Naturparken Barnim und Hoher Fläming Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung von Managementplänen für 13 FFH-Gebiete in den Naturparken Barnim und Hoher Fläming
Mit der ausgeschriebenen Leistung werden für ausgewählte FFH-Gebiete Ziele für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie konkretisiert und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele festgelegt.
Das LfU ist gemäß § 5 der Naturschutzzuständigkeitsverordnung für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen nach § 32 Absatz 5 des BNatSchG (=Managementplan) zuständig. Im LfU gibt es nicht genügend personelle Ressourcen, um diese Pläne in Eigenleistung zu erstellen. Für die geplante Leistung gibt es keine Alterative.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie [FFH-Richtlinie]) der EU zugesichert, Managementpläne für FFH-Gebiete fortzuschreiben.
Naturpark Barnim
Naturparkverwaltung Barnim Breitscheidstr. 8-9 16348 Wandlitz Los 1 (8 Bearbeitungsgebiete):
Biesenthaler Becken
Briesetal
Finowtal - Pregnitzfließ
Kreuzbruch
Nonnenfließ - Schwärzetal
Schnelle Havel
Tegeler Fließtal
Trampe
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für alle Bearbeitungsgebiete liegen Managementpläne vor, die im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplanes für den Naturpark Barnim in den Jahren 2008/ 2009 fertiggestellt wurden (siehe: https://www.barnim-naturpark.de/unser-auftrag/pflege-und-entwicklungsplan/). Diese vorhandenen Planungen sind auf Grundlage der methodischen und organisatorischen Vorgaben zu aktualisieren bzw. neu zu bearbeiten.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 14. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Ergeben sich objektive, nicht vorhersehbare Verzögerungen (z.B. Einholung von Genehmigungen, witterungsbedingte Verzögerungen bei Kartierungen) kann der Auftrag verlängert werden.
Bei der Begrenzung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird ein nach Punkten erstelltes einfaches Ranking herangezogen.
Diejenigen Bewerber, die im Rahmen der Eignungsprüfung die Mindestanforderungen erfüllen und bei den (zusätzlich mit Punkten zu bewertenden) Eignungskriterien die 5 höchsten Werte erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Beteiligen sich mehr als 5 Bewerber am Vergabeverfahren und erreichen auch diese Bewerber die Mindestanforderungen, werden nach dem Rankingsystem auch die weiteren, jedoch maximal 10 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit des 10. Platzes werden alle Teilnehmer mit gleicher Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit der vorderen Plätze 1 - 9 werden diese auf die Plätze 1 - 10 verteilt.
In der tabellarischen Leistungsübersicht/Leistungsverzeichnis sind die optional zu erbringenden Leistung kursiv abgebildet und grün hinterlegt.
Bewilligungsbescheid der ILB vom 11.11.2021 AZ: 203621000001 / 80259235
Naturpark Hoher Fläming
Naturparkverwaltung Hoher Fläming Brennereiweg 45 14829 Rabenstein Los 2 (5 Bearbeitungsgebiete):
Belziger Bach
Buckauoberlauf und Nebenfließe
Plane Oberlauf
Verlorenwasserbach Oberlauf
Verlorenwasserbach Unterlauf und Briesener Bach
Gemäß Artikel 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für FFH-Gebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II entsprechen. Die FFH-Managementplanung übernimmt damit die Funktion von eigenständigen Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Im Rahmen der FFH-Managementplanung werden für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile die in der 21. Erhaltungszielverordnung oder der NSG-Verordnungen festgelegten Erhaltungsziele untersetzt und Entwicklungsziele bzw. ergänzende Schutzziele sowie Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen geplant. Sofern nicht bereits ausreichende aktuelle Daten vorliegen, erfolgt eine Erfassung bzw. Datenaktualisierung und die Bewertung des Erhaltungsgrades der Lebensraumtypen und Arten (einschließlich deren Habitate) der Anhänge I und II der FFH-RL und für weitere naturschutzfachlich besonders bedeutsame Bestandteile (siehe Kap. 3.3.3 des Handbuches).
Flächenabweichungen von +/- 10 % der Plangebietsgröße sind nicht vertragsrelevant. Darüberhinausgehende Flächenabweichungen müssen unverzüglich bei bekannt werden dem AG schriftlich mitgeteilt werden. Grundlage eines etwaigen Nachtragsangebots durch den Bieter sind die Angebotspreise in der entsprechenden Position.
Bearbeitung, Inhalt und Ablauf der Managementplanung erfolgen gemäß dem Handbuch zur Managementplanung im Land Brandenburg (Stand: 2016 mit Beiblatt vom 04.08.2020), sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Das Handbuch mit dem Beiblatt sind die verbindlichen Grundlagen für die Erarbeitung der Managementpläne. Zulässige Abweichungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Wichtiger Hinweis: Das Handbuch wird aktuell grundlegend überarbeitet (z.B.: Begriffsänderungen, Mustertabellenanpassungen, neue Maßnahmenkategorien). Die wichtigsten Änderungen sind in dem Beiblatt enthalten.Eine differenzierte tabellarische Aufschlüsselung der Teilleistungen ist in der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (LB) enthalten.
Ergeben sich objektive, nicht vorhersehbare Verzögerungen (z.B. Einholung von Genehmigungen, witterungsbedingte Verzögerungen bei Kartierungen) kann der Auftrag verlängert werden.
Bei der Begrenzung der Bewerberzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird ein nach Punkten erstelltes einfaches Ranking herangezogen.
Diejenigen Bewerber, die im Rahmen der Eignungsprüfung die Mindestanforderungen erfüllen und bei den (zusätzlich mit Punkten zu bewertenden) Eignungskriterien die 5 höchsten Werte erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Beteiligen sich mehr als 5 Bewerber am Vergabeverfahren und erreichen auch diese Bewerber die Mindestanforderungen, werden nach dem Rankingsystem auch die weiteren, jedoch maximal 10 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit des 10. Platzes werden alle Teilnehmer mit gleicher Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit der vorderen Plätze 1 - 9 werden diese auf die Plätze 1 - 10 verteilt.
In der tabellarischen Leistungsübersicht/Leistungsverzeichnis sind die optional zu erbringenden Leistung kursiv abgebildet und grün hinterlegt.
Bewilligungsbescheid der ILB vom 11.11.2021 AZ: 203621000002 / 80259231
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Der/die zuständige Bearbeiter/in muss im Besitz des Brandenburger Fischereischeines zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten sein und vor Durchführung der Befischung die Zustimmung des Fischereiberechtigten bzw. Fischereiausübungsberechtigten für das jeweilige Gewässer bzw. den betreffenden Gewässerabschnitt einholen. Diese Vorgaben richten sich nach den Regelungen der §§ 10 und 17 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Die Genehmigungskosten können vom AG nicht erstattet werden und müssen schon mit im Angebot einkalkuliert werden.
Die Erteilung des Fischereischeines ist daran gebunden, dass der Antragsteller eine fischereiberufliche oder fischereiwissenschaftliche Ausbildung nachweisen kann. Informationen zur Beantragung des Fischereischeines und zu den Fischereiberechtigungen erteilen die Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Untere Fischereibehörden:
http://service.brandenburg.de/lis/detail.php/235265).
Alternativ kann zur Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen auch eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Fischereiausübungsberechtigten geschlossen werden. Der genannte Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten bei der Ausübung des Fischfangs in dessen Gegenwart unterstützen.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
A.1 Personalbestand in den letzten drei Jahren in Bezug auf fachlich für diese Leistungserbrin-gung geeignete MitarbeiterInnen
Bewertet werden für die Leistungserbringung fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit einem Abschluss oder mit einer gleichwertigen Qualifikation/ Fähigkeit/ Erfahrung in einer der folgenden Studienrichtungen: Biologie, Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschaftsnutzung und Naturschutz, Geoökologie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Gewässerkunde oder vergleichbare Studienrichtungen mit ökologischem/ biologischem/ landschaftsplanerischem Schwerpunkt.
Die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister ist nicht erforderlich.
Auch Unterauftragnehmer werden aufgeführt, wenn diese im "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistun-gen" angegeben und mittels "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmerleistung" gebunden sind.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
Die Bepunktung (0-3) erfolgt gestaffelt nach Anzahl (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
A.2 Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge
Folgende Projekte gelten als vergleichbar:
- Erstellung von Managementplänen für Natura 2000 Gebiete
- Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Nationale Naturlandschaften
- Erstellung von naturschutzfachlichen Planungen für Schutzgebiete
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
Die Bepunktung (0-5) erfolgt gestaffelt nach Umsatzhöhe (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
Bezüglich der Referenzen ist das Formular "Referenzliste_Hauptunternehmer.docx" und sofern zutreffend "Referenzliste_Unterauftragnehmer.docx" vollständig auszufüllen. Im Fall der Bewerbung durch eine Bietergemeinschaft gelten alle ihre Teilnehmer als Hauptunternehmer. Von jedem Hauptunternehmer und so-fern zutreffend von jedem Unterauftragnehmer ist eine eigenständige Referenzliste vollständig auszufüllen.Folgende Projekte gelten als vergleichbar:
- Erstellung von Managementplänen für Natura 2000 Gebiete
- Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen für Nationale Naturlandschaften
- Erstellung von naturschutzfachlichen Planungen für Schutzgebiete
B.1 Ausführung von Leistungen durch den Bewerber / der Arbeitsgemeinschaft in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bepunktung 0-5, (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
B.1.1 Quantitative Bewertung vergleichbarer Referenzprojekte gemäß B.1
Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen vergleichbaren Referenzprojekte gemäß B.1, die als Haupt-auftragnehmer erbracht wurden. Bezüglich der Ermittlung der Anzahl gilt jede abgenommene vergleichbare Planung für ein bestimmtes Schutzgebiet als ein Referenzprojekt.
Bepunktung 0-3 (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
B.2 Erfahrungen des Bewerbers / der Arbeitsgemeinschaft in den letzten drei Jahren in der Er-stellung von naturschutzfachlichen Bewirtschaftungskonzepten. Erfahrungen
Die Vergleichbarkeit wird in Bezug auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Anforde-rungen hin geprüft. Für einzelne Gebiete sind besondere Fachkenntnisse und Referenzen erforderlich. Diese fachlichen Qualifikationen sind mit den Referenzen nachzuweisen. Die thematischen Anforderun-gen, die sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergeben, sind bei der Auswahl und Darstellung der Referenzen zu beachten und darzustellen.
Bepunktung 0-3 (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
B.2.1 Quantitative Bewertung vergleichbarer Referenzprojekte gemäß B.2
Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen vergleichbaren Referenzprojekte gemäß B.2, die überwie-gend als Hauptauftragnehmer erbracht wurden. Es zählen eigenverantwortlich erstellte naturschutzfachliche Bewirtschaftungskonzepte.
Bepunktung 0-3 (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
B.3 Erfahrungen des Bewerbers / der Arbeitsgemeinschaft hinsichtlich erfolgreicher Anwendung geographischer Informationssysteme, Multibase und Access
Es werden maximal 10 ausgewählte Referenzen je Liste eingereicht bei denen geographische Informati-onssysteme, Multibase (oder vergleichbare Programme) und ACCESS erfolgreich angewendet wurden.
Bepunktung 0-5 (siehe Anlage 3_Bewertung_Eignung_Zuschlag)
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Bestandteil des Vergabeverfahrens sind Bietergespräche, die in die Zuschlagsbewertung einfließen. Die Gespräche sind im Zeitraum 11.05.-13.05.2022 am Standort Potsdam (Groß-Glienicke), Seeburger Chaussee 2 geplant. Präzisierte Zeit- und Ortsangaben werden mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben; ebenso wie ggf. erforderliche Teilnehmerbeschränkung aufgrund aktuell geltender COVID-Maßnahmen.
Die Frist zur Überarbeitung der Angebote endet am 18.05.2022.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RUYP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]