S46 - HOAI Objektplanung Schulgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-32-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kis-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
S46 - HOAI Objektplanung Schulgebäude
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Objektplanung gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 2 bis 8. Die einzelnen Grundleistungen und Besonderen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gesamtschule (46) Friedrich-Wilhelm-von-Steuben Ricarda-Huch-Str. 23, 25, 27 14480 Potsdam keine abweichenden Angaben
Der Kommunale Immobilien Service (KIS) beabsichtigt im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung, Jugend und Sport (23) die Gesamtschule Friedrich-Wilhelm-von-Steuben nun abschließend brandschutztechnisch zu sanieren, einschl. flankierender Maßnahmen. Zum Campus im Kirchsteigfeld gehören das Schulgebäude, eine Turnhalle sowie Sport- und Freianlagen.
Die ersten Planungen wurden bereits im Jahr 2016 begonnen. Das Vorhaben musste zwischenzeitlich zweimal unterbrochen werden. Die erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen sowie differenzierte Planungsstände in den HOAI-Leistungsphasen 2 bis 6 liegen seit dem 13.08.2018 vor (AZ 00578-2017-20).
Entsprechend der Aufgabenstellung aus der Brandverhütungsschau vom 04.11.2009 wurde mit der Turnhalle begonnen. Diese und die Lehrküche des Schulgebäudes sind saniert (ohne Außenhülle). Nun soll mit dem gesamten Schulgebäude einschl. Freianlagen fortgefahren werden. Als Interimserweiterung während der Sanierung des Schulgebäudes in etwa 5 Bauabschnitten wird derzeit eine Containeranlage geplant und errichtet.
Weiterhin hat sich aus der Sanierung der Turnhalle ergeben, dass es neben den Defiziten im Brandschutz auch erhebliche im Bereich der Außenhülle der Gebäude gibt, die nun mit beseitigt werden sollen.
Die geplante Maßnahme ist im laufenden Schulbetrieb in sinnvollen Bauabschnitten umzusetzen. Die Vergabe der VOB-Leistungen hat in Übereinstimmung mit der Haushaltslage zu erfolgen, was zur Folge hat, dass die Gewerke in den noch zu bestimmenden Bauabschnitten und Zeitintervallen in mehreren Losen zu vergeben sind. Weiterhin wird nach Prüfung und Bemessung der Gebäudehülle angestrebt, Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung zu erhalten.
Wesentliche ausgewählte Bestandteile der Sanierungsarbeiten im Überblick:
Das zweigeschossige Schulgebäude ist Mitte der 1990er Jahre durch eine holländische Baufirma errichtet worden. Es ist auf einer monolithischen Flachgründung in der Hauptsache aus Betonfertigteilen (Stützen, Riegel, Wand- und Deckenplatten) errichtet. Es gibt im mittleren Gebäudeteil eine Teilunterkellerung für einige Hausanschlüsse. Die Außenwände sind mehrschalige Konstruktionen (Klinker mit Luft- und Dämmschicht, Beton, Innenwandputz mit Anstrich). Die Dachabdichtung/-dämmung ist in den letzten 10 Jahren saniert worden. Im Inneren des Gebäudes erfolgten bisher nur die notwendigen Instandhaltungsarbeiten.
Zum Zustand der Außenwandbauteile gibt es stichprobenartige Untersuchungen, die den Vergabeunterlagen beiliegen.
Der Zustand im Gebäude ist in einem Raumbuch aus 2018 erfasst und muss aktualisiert werden.
Schulgebäude:
BRI 30.413 m³
NGF 6.430 m²
Die HOAI-Leistungszeit soll 7 Kalendertage nach Vertragsabschluss beginnen.
Der geplante Baustart für den ersten Bauabschnitt ist für September 2022 vorgesehen. Die komplette Sanierung und die Inbetriebnahme aller neuen technischen Anlagen soll einschl. der bereits sanierten Turnhalle im März 2024 abgeschlossen sein.
Die Gestaltung der Freianlagen erfolgt ebenfalls abschnittsweise. Begonnen wird mit dem Schulprojekt im Frühjahr 2022 für eine kleine Teilfläche. Nach Abschluss der einzelnen Bauabschnitte bei der Gebäudesanierung erfolgt spätestens ab Mai 2023 die Fertigstellung der weiteren Freianlagen bis Juli 2024.
Es wird ein Stufenvetrag abgeschlossen. Mit Zuschlag werden nur die Leistungen beauftragt, die sich aus dem Vertrag ergeben. Die weiteren Leistungen werden optional beauftragt werden.
lt. Verdingungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
lt. Verdingungsunterlagen
lt. Verdingungsunterlagen
lt. Verdingungsunterlagen
lt. Verdingungsunterlagen
lt. Verdingungsunterlagen
Architekten und Ingenieure für Hochbauplanung
lt. Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Vergabemanagement
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
lt. Verdingungsunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR3VQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Auftrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.