Grundwassersanierung Innenstadt Angermünde Referenznummer der Bekanntmachung: 682-EU-1-22-5-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundwassersanierung Innenstadt Angermünde
Die ehemalige chemische Reinigung in der Klosterstraße 49 in Angermünde liegt im Stadtzentrum ca. 100 m östlich des Klosters. Ausgehend von der ehemaligen chemischen Reinigung war eine Schadstofffahne im Grundwasser erkundet worden.
Das Wohnhaus Klosterstraße 49 ist voll unterkellert. Die Kellerräume reichen bis ca. 0,5 0,75 m über die Geländeoberkante. Die Fußböden sind nicht befestigt. Die ehemalige chemische Reinigung sowie eine Färberei befanden sich in einem Gebäudekomplex im Hinterhof an der Gebäuderückseite. Im Hinterhof befinden sich noch die Überreste eines gemauerten Fundamentes mit Betonplatten, auf dem ein Gebäudeteil der Wäscherei stand. Der Hinterhof ist überwiegend mit Pflastersteinen versiegelt. Im südlichen Teil des Hinterhofes befindet sich der genannte Gebäudekomplex, in dem im Zeitraum Ende der 40er Jahre bis etwa 1990 eine chemische Reinigung und Färberei betrieben wurde.
Die Sanierungsmaßnahmen beziehen sich auf die LHKW-Kontaminationsfahne im Grundwasser auf dem Standort und im Abstrom der ehemaligen chemischen Reinigung in der Klosterstraße 49. Langfristig ist gemäß WRRL eine regressive, d. h. rückläufige Entwicklung der Schadstoffgehalte zu erreichen (Trendumkehr). Zudem ist das Verschlechterungsverbot bezüglich der Qualität des Grundwassers im Vergleich zum Ist-Zustand zu sichern. Die Schadstoffkonzentration im Grundwasser ist durch die Maßnahme auf ein solches Niveau einzustellen, dass Qualitätsziele dauerhaft eingehalten werden können.
Das Ziel der zu planenden Sanierungsmaßnahme soll in einer möglichst effektiven Entfrachtung (Dekontamination) des Grundwasserleiters von den eingetragenen Schadstoffen bestehen (Aktenvermerk LK Uckermark vom 11.05.2020). Damit soll das Gefahrenpotential für die Schutzgüter so weit verringert werden, dass künftig keine Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit bestehen und die planungsrechtlich zulässige Nutzung wieder möglich wird. Weiterhin soll die Ausbreitung der Kontaminationsfahne in bisher noch nicht betroffene Areale durch die Verringerung des Schadstoffpotentials unterbunden werden. Ebenso soll die Kontamination des Oberflächenwassers (Wirkungspfad schädliche Bodenveränderung im Grundwasser ==> Oberflächenwasser) und damit auch die direkte Exposition des Menschen nachhaltig verhindert werden.
Klosterstraße 49 16278 Angermünde
Ausgehend von der ehemaligen chemischen Reinigung war eine Schadstofffahne im Grundwasser erkundet worden. Auf Basis eines für verbindlich erklärten Sanierungsplanes sollen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr umgesetzt werden.
Die Ausschreibung umfasst folgende wesentliche Leistungsinhalte:
- Aufbauen, Einrichten und betriebsbereites Anschließen einer Grundwasserreinigungsanlage (GWRA),
- Liefern und Einbau der technischen Ausrüstung für die jeweiligen Förder -und Infiltrationsbrunnen (Pumpen, Steigleitung, Steuerung, Messeinrichtungen),
- Errichtung und Inbetriebnahme einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Grundwasser aus dem obersten Grundwasserleiter,
- Betreiben der gesamten Sanierungsinfrastruktur für etwa 10 Jahre inklusive mehrfacher Umrüstungen der Förder- und Infiltrationsbrunnen sowie Umsetzen der GWRA,
- sicherungsbegleitende Erfolgskontrolle mittels Entnahme und Untersuchung von Grundwasserproben aus Grundwassermessstellen und GWRA,
- Rückbau und Abtransport der GWRA einschließlich aller Anlagenteile, Leitungen, Wiederherstellung des Ursprungszustandes der in Anspruch genommenen Flächen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung
- aktueller Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister
- nicht Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§123 und 124 GWB
- Anbieterspezifisches Betriebskonzept gemäß Punkt 14.1 der Leistungsbeschreibung
- Nachfolgende Eignungsnachweise:
- Nachweis der Eintragung in einem Verzeichnis oder Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV - Vergabeverordnung (nur bei präqualifizierten Unternehmen)
Sofern der Bieter die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachweist, müssen nur die Eignungsnachweise vorgelegt werden, die nicht dort nicht hinterlegt sind.
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Jährlicher Gesamtumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz zusätzlich kumuliert anzugeben;
- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestanforderungen: 2,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für Sachschäden
Ausländische Unternehmen müssen entsprechende Bescheinigungen und Nachweise einreichen, die mit den oben genannten Unterlagen vergleichbar sind. Die einzureichenden Bescheinigungen und Nachweis müssen in deutscher Sprache sein.
- Sachkundenachweis nach DGUV Regel 101-004 (vormals BGR 128)
- Referenzenliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Referenzwertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen/privaten Auftraggeber
Mindestanforderungen für vergleichbare Leistungen:
3 Referenzen für Grundwassersanierungen mit Angabe der gereinigten Schadstoffe (LHKW) und Mengen, Mindestdurchsatz bei pump&treat 5 m³/h. Die Referenzen sind durch Bescheinigungen des Auftraggebers oder, sofern diese bei privatem Auftraggeber nicht zu erlangen sind, durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Hinweis: Eine Erhöhung der Anzahl von Referenzen führt in der Bewertung nicht zu einer Erhöhung der technischen Zuverlässigkeit/ Leistungsfähigkeit des Bieters.
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters;
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen des Projekt- und Bauleiters
bei Bietergemeinschaften:
- Anlage Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
- Die o. g. Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
bei Unterauftragnehmern/Nachunernehmern:
- Übersicht zu Art und Umfang der (Teil-) Leistungen, die durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, und die Benennung der Unterauftragnehmer (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz mit Nachunternehmern
Ausländische Unternehmen müssen entsprechende Bescheinigungen und Nachweise einreichen, die mit den oben genannten Unterlagen vergleichbar sind. Die einzureichenden Bescheinigungen und Nachweis müssen in deutscher Sprache sein.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1R3GN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland