Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster Referenznummer der Bekanntmachung: VST-22-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarze-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen im Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster
Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Verbandsgebiet des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil (Los 1), Betrieb von zwei stationären Schadstoffsammelstellen (Los 2 und 3), Transport und Entsorgung der gefährlichen Abfälle (alle Lose betreffend)
mobile Schadstoffsammlung
AEV Schwarze Elster Landkreis OSL - südlicher Teil und Landkreis EE
Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mittels Schadstoffmobil an 231 festen Haltepunkten und auf 5 Wertstoffhöfen gemäß Tourenplan zweimal jährlich im gesamten Verbandsgebiet. Die Leistung beinhaltet auch den Abtransport und die Entsorgung dieser Abfälle.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, den Auftrag um 1 Jahr zu verlängern.
Annahme von gefährlichen Abfällen an einer stationären Sammelstelle im Bereich des südlichen Landkreises OSL
südlicher Landkreis OSL
Der AN betreibt und richtet die stationäre Sammelstelle gemäß der Anforderungen nach TRGS 520 ein. An der Sammelstelle werden durch geschultes Fachpersonal gefährliche Abfälle von Bürgern und Gewerbetreibenden in Kleinstmengen sowie aus illegalen Müllablagerungen entgegengenommen, beurteilt, nach Abfallarten sortiert, deklariert, verpackt und in die jeweils vorgeschriebenen Behältnisse eingebracht und unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts zum Abtransport bereitgestellt. Die stationäre Sammelstelle ist an einem Tag in der Woche für jeweils 5 Stunden in der Nachmittagszeit zu öffnen. Die Leistung beinhaltet auch den Abtransport und die Entsorgung dieser Abfälle.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, den Auftrag um 1 Jahr zu verlängern.
Annahme von gefährlichen Abfällen an einer stationären Sammelstelle im Bereich des Landkreises EE
Landkreis Elbe-Elster
Der AN betreibt und richtet die stationäre Sammelstelle gemäß der Anforderungen nach TRGS 520 ein. An der Sammelstelle werden durch geschultes Fachpersonal gefährliche Abfälle von Bürgern und Gewerbetreibenden in Kleinstmengen sowie aus illegalen Müllablagerungen entgegengenommen, beurteilt, nach Abfallarten sortiert, deklariert, verpackt und in die jeweils vorgeschriebenen Behältnisse eingebracht und unter Berücksichtigung des Gefahrgutrechts zum Abtransport bereitgestellt. Die stationäre Sammelstelle ist an einem Tag in der Woche für jeweils 5 Stunden in der Nachmittagszeit zu öffnen. Die Leistung beinhaltet auch den Abtransport und die Entsorgung dieser Abfälle.
Der Auftraggeber hat das Optionsrecht, den Auftrag um 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate;
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) und / oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.,
- ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen;
- Der Auftraggeber kann zur Vorbereitung vergaberechtlicher Entscheidungen Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen.
- Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig, wenn sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungen er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Für die Touren mit dem Schadstoffmobil ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen.
- Unterauftragnehmer sind zu benennen. Für Unterauftragnehmer sind die gleichen Nachweise und Erklärungen zu erbringen wie für den Bieter;
- für Bietergemeinschaften sind der aktuelle Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, AentG, MiLoG, SchwarzArbG vorzulegen. im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 6 Monate);
- aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
- Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche wegen eines Umweltschadens im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes in verkehrsüblicher Höhe gem. § 6 Entsorgungsfachbetriebe VO oder Bereitschaftserklärung zur Gewährung eines entsprechenden Versicherungsschutzes;
- Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen
- Angabe von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbarer Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers, inklusive dessen Telefonnummer, und Leistungsumfang (Größe des Entsorgungsgebietes). Es sind Referenzen für die Erbringung der ausgeschriebenen oder vergleichbarer abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen vorzulegen;
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die spezifischen Leistungen. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt;
- Lizenz zur Beförderung von Gütern nach dem GüKG;
- allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters a) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens insbesondere Bezeichnung und Beschreibung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn, b) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung, c) Benennung der vorgesehenen Ansprechpartner für den AG und Darstellung der Qualifikation, d) Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ein-gesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für das Los 1 unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Logistikkonzepts unter Benennung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Sammelfahrzeuge und die Transportfahrzeuge disponiert werden, b) Beschreibung des vorgesehenen Ablaufs eines typischen Sammeltages mit dem Schadstoffmobil, c) Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zur Abfallannahme an den einzelnen Haltepunkten, Beschreibung der Tätigkeiten am Abschluss eines Sammeltages und Beschreibung der Tätigkeiten am Abschluss eines mehrtätigen Sammelabschnitts, d) Beschreibung der vorgesehenen organisatorischen Vorkehrungen zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse im Zuge der Leistungserbringung, Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes, e) Benennung der Standorte des Zwischenlagers und ggf. der geeichten Waage/n zur Ermittlung der Fahrzeuggewichte vor Beginn und nach Abschluss der Sammlung mit dem Schadstoffmobil;
- Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung für das Los 2 und/oder 3 unter Benennung folgender Aspekte: a) Benennung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die stationäre Sammelstelle disponiert wird, b) Beschreibung der stationären Sammelstelle mit Angabe des Standortes und der technischen und personellen Ausstattung, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung der Sammelbehältnisse und der Qualifikation des Personals, c) Beschreibung des vorgesehenen Ablaufs eines typischen Annahmetages auf der stationären Sammelstelle (Annahmezeiten, Verwiegung der Abfälle, Dokumentation der Annahme), d) Beschreibung der Tätigkeiten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft zur Abfallannahme an der stationären Sammelstelle, Beschreibung der Tätigkeiten am Abschluss eines Annahmetages, e) Beschreibung der vorgesehenen organisatorischen Vorkehrungen zur Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse im Zuge der Leistungserbringung;
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre);
- Angaben zur Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben zu den Fahrzeugen und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind;
- Angaben zu Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter;
- Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der Fahrzeuge durch Eigenerklärung;
- Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch Eigenerklärung;
- Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation der erforderlichen Mitarbeiter;
- Angabe der vorgesehenen Entsorgungsanlagen
- Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz sowie Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz vorliegen;
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- Es ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG sowie ggf. eine Vereinbarung zwischen Bieter /Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachauftragnehmern mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern, die in die engere Wahl kommen, den Nachweis der Verfügbarkeit (Erklärung des Betreibers) der benannten Entsorgungsanlagen zum Leistungsbeginn durch Bestätigung der Bereitschaft zur Entsorgung der benannten Abfallarten durch den Anlagenbetreiber zu fordern und die Zuweisungsfähigkeit der benannten Entsorgungsanlagen im Einzelfall durch Abfrage beider Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg mbH zu überprüfen sowie weitere Unterlagen über die Zulässigkeit der Entsorgung (z.B aussagekräftige Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid) zu fordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95R38L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[ ... ]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass ein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in den Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abst-brandenburg.de