Offener städtebaulicher Ideenwettbewerb "MoVe PM" Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2022 EU
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offener städtebaulicher Ideenwettbewerb "MoVe PM"
Die Kreisverwaltung Beelitz-Heilstätten soll räumlichen neu strukturiert und an zwei Verwaltungsstandorten Bad Belzig und Beelitz-Heilstätten konzentriert werden. Der hier veröffentlichte Ideenwettbewerb befasst sich mit dem Neubau in Beelitz-Heilstätten.
Ziel des Ideenwettbewerbs ist zu klären, wie das notwendige Bauvolumen (ca. 21.900 m² BGF, 340 Pkw und 100 Fahrradstellplätze) und die Funktion öffentliche Verwaltung auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück untergebracht werden kann. Das Grundstück liegt im Bereich der historischen Anlage Beelitz-Heilstätten in unmittelbarer Nachbarschaft der Männerheilanstalt. Es war Teil der Gartenanlage der Heilstätten, die hier noch ansatzweise zu erkennen ist. Neben Belangen des Denkmalschutzes sind auch Belange des Naturschutzes in die Betrachtung der Bebaubarkeit einzubeziehen.
Die Wettbewerbsteilnehmenden sollen sich in ihrer Auseinandersetzung für eine - ihrer Ansicht nach - schlüssige, gestalterisch nachvollziehbare und nachhaltige Lösung entscheiden und diese entsprechend den Leistungsanforderungen (siehe Auslobungsunterlage Teil A, 7.1 "Zu erbringende Leistungen", ff.) darstellen.
Der Ideenwettbewerb bildet den ersten Baustein in zwei voneinander getrennten, aber inhaltlich aufeinander aufbauenden Wettbewerbsverfahren. Im Anschluss an diesen ersten Baustein (Ideenwettbewerb, Stufe 1) - und aufbauend auf dessen Ergebnis - ist geplant, einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb (Stufe 2) mit anschließendem Verhandlungsverfahren durchzuführen. Es ist vorgesehen, die Preisträger*innen des Ideenwettbewerbs als Teilnehmende des Realisierungswettbewerbs für den oben beschriebenen Verwaltungsneubau zu setzen, sofern diese die dafür erforderlichen Mindesteignungskriterien erfüllen können (siehe Auslobungsunterlage Teil A, 15 "Ausblick auf Stufe 2 "Hochbaulicher Realisierungswettbewerb"). Eine Eignungsleihe gemäß §47 VGV ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bearbeitung der ersten Stufe sind Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen zugelassen, die Mitglieder einer Architektenkammer oder einer vergleichbaren europäischen Vereinigung sind.
Berater*innen müssen natürliche und/oder juristische Personen sein, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die Berufsbezeichnung Architekt*in, Stadtplaner*in und/oder Landschaftsarchitekt*in führen dürfen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der/die zu benennende bevollmächtigte Vertreter*in und der/die Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgende Hauptkriterien berücksichtigen.
Die Reihenfolge stellt dabei ausdrücklich keine Rangfolge dar, die Präzisierung der Kriterien ergibt sich aus der Diskussion der eingereichten Arbeiten.
- Städtebau (u.a. städtebauliche Qualität und Einfügung in den denkmalpflegerischen Kontext, Gliederung der Baumassen, Höhenentwicklung, Qualität der Freianlagen)
- Funktionalität (u.a. Erfüllung des Flächenprogramms, Nutzungsverteilung, Erschließung)
- Ökologische Nachhaltigkeit (u.a. Kompaktheit der Struktur)
Der Auslober stellt als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 50.000,- EUR zzgl. Umsatzsteuer zur Verfügung.
Die Preise werden (jeweils zzgl. Umsatzsteuer) wie folgt gestaffelt:
1. Preis 17.000,- EUR
2. Preis 12.000,- EUR
3. Preis 8.000,- EUR
4. Preis 7.000,- EUR
5. Preis 6.000,- EUR
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, Wettbewerbsunterlagen auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR38F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]