Erweiterung Grundschule Wandlitz - Wettbewerbsbekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-W-GSW-Wettbewerb
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10245
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ews-stadtsanierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Wandlitz - Wettbewerbsbekanntmachung
Die Gemeinde plant auf dem Areal An der Sporthalle einen Neubau zur Erweiterung der Grundschule.
Der Neubaustandort liegt in einem Gebiet, in dem sich neben der bestehenden Grundschule eine Sporthalle, eine Kegelbahn und ein Hortgebäude befinden. Die Neubauerweiterung soll eine Nutzfläche von ca. 3.500 m² umfassen und nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen BNB-Standard "Silber" zertifiziert werden.
Die Ausführung der Leistungen ist als Generalplaner durch das Architektur- oder bauvorlageberechtigte Büro oder die Bewerbergemeinschaft aus Architektur- und Ingenieurbüro vorgesehen.
Wettbewerbsart:
Architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb
Verfahren:
Anonymer, nicht offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie Vergabeverordnung (VgV 2016)
Aufgabenstellung:
Die Gemeinde hat für den geplanten Neubau ein Raumkonzept erarbeitet. Insgesamt sind ca. 3.500 m² Nutzfläche vorgesehen. Wesentliche Bestandteile des Raumprogramms sind:
- 12 Klassenräume mit Vorbereitungsraum und Gemeinschaftsflächen
- 8 Horträume
- 1 Bibliothek
- 1 Mensa mit Küche sowie eine Kinderküche
- Räume für Schulleitung, Lehrer, Erzieher, Sozialarbeit, Sonderpädagogik
- Nebenräume für Lager, Technik, Hausmeister, Garderoben
- Sanitär- und Waschräume, Dusche.
Die anteilig neu zu beplanende Fläche des Wettbewerbsgebietes beträgt ca. 5.000 m². Der Außenbereich ist teilweise neu zu gestalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmevoraussetzungen:
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen gegeben, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt oder Freiraumplaner zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Nur den für den Wettbewerb ausgewählten Büros oder Bürogemeinschaften werden zur Bearbeitung der Aufgabe die vollständigen Auslobungsunterlagen digital zur Verfügung gestellt.
Teilnahmebedingungen
Formale Voraussetzungen:
Die Auswahl der Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieure oder Gemeinschaften aus Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren in bindender Bewerbergemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten oder Freiraumplaner ist auf Grundlage folgender fristgerecht eingegangener Unterlagen vorgesehen:
Teilnahmeerklärung A4-Blatt (Anlage 1)
- mit Namen, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Internetadresse des Büros bzw. der Büros der Bewerbergemeinschaft
- Das Architektur-/ bauvorlageberechtigte Büro ist das federführende Büro, über das die Kommunikation im Wettbewerbsverfahren geführt wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft von Architektur- und Ingenieurbüro ist eines der Büros als das federführende zu benennen und muss in der Verfassererklärung kenntlich sein.
- Die Teilnahmeerklärung ist mit jeweils einer rechtsverbindlichen Unterschrift zu versehen, mit der die Rechtmäßigkeit der eingereichten Unterlagen erklärt und bei Auswahl eine Teilnahme des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft am Wettbewerb bestätigt wird.
- Neben den vorgegebenen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern sind der Bewerbung nur noch Kopien der Nachweise der Kammerzugehörigkeit (Architekt/ Bauvorlageberechtigung für Ingenieure bzw. Landschaftsarchitekt) beizulegen. Ist in einem Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht geregelt, ist die Qualifikation über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige anerkannte Befähigungsnachweise gemäß Richtlinie der Europäischen Union 2013/55/EU nachzuweisen.
- Die Nachweise der Teilnahmevoraussetzungen (gemäß Punkt 2.1 Bewerber) werden nur von den ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern und nicht von den Bewerbern gefordert.
Inhaltliche Voraussetzungen:
Referenzobjekte
- erarbeitete Entwürfe, Wettbewerbsbeiträge oder realisierte Vorhaben der letzten 10 Jahre (Fertigstellung bzw. Wettbewerbsabgabe: nach 01.01. 2012) mit inhaltlich ähnlicher Aufgabenstellung wie die der Wettbewerbsaufgabe (öffentliches Gebäude und Freiflächengestaltung),
- maximal 3 Referenzobjekte (2 Referenzen Hochbauplanung und 1 Referenz Landschafts-/Freiraumplanung) in Bild und Text auf jeweils einem losen, einseitig bedruckten Blatt im Format A3 (bei postalischer Zusendung: drei ungebundene einseitig bedruckte A3-Papierformate mit je einer Referenz pro Blatt, bei digitaler Zusendung: drei PDF-Dateien mit je einer Referenz eingerichtet im A3 Format) unter Nennung von: Projektname, Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Ort des Bauvorhabens, Fertigstellungstermin bzw. Erarbeitungszeitraum, Angabe der Bruttogrundfläche (BGF), Nettobaukosten (KG 300 und 400 bzw. 500), Preise, Anerkennungen und Auszeichnungen von Arbeiten.
- Von den maximal 3 Referenzobjekten muss ein Vorhaben eine landschaftsarchitektonische Planung des Mitbewerberbüros sein (mindestens LP 2-5, vom Landschaftsarchitekten/Ingenieur für Landschaftsplanung oder gleichwertiger Funktion aus der Bewerbergemeinschaft).
Mindestanforderungen
Folgende Mindestanforderungen der Referenzen müssen erfüllt sein:
- Ein Hochbauvorhaben muss realisiert sein (LP 2-8) und Bruttobaukosten von mindestens 3,0 Mio. EUR (KG 300 + KG 400) nachweisen.
- Diese Mindestanforderungen an die Referenzen müssen erkennbar erfüllt sein.
- Bei Entwürfen, Wettbewerbsbeiträgen oder realisierten Vorhaben muss jeweils erkennbar sein, welches Büro oder welche Bewerbergemeinschaft Autor des jeweils darstellten Projektes ist.
- Wurden bei Entwürfen, Wettbewerbsbeiträgen oder realisierten Vorhaben nur Teilleistungen oder einzelne Leistungsphasen erbracht, ist dies zu vermerken.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Ausschlussgrund
Mehrfachbewerbungen einzelner Büros führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften oder Büroniederlassungen.
Teilnahmeberechtigt sind interdisziplinäre Büros, die die nachfolgend genannten Fachdisziplinen gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV erfüllen; oder Architekten/ bauvorlageberechtigte Ingenieure oder Bewerbergemeinschaften aus Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren in bindender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten/Ingenieuren für Landschaftsplanung oder gleichwertiger Qualifikation, die als Mitglieder in die Liste der Kammern des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind oder in ihrem Herkunftsland, welches sich im Gebiet des EWR-Abkommens befindet oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist, unter diesen Berufsbezeichnungen zugelassen sind.
Sofern in einem Büro Architekten/bauvorlageberechtigte Ingenieure und Landschaftsarchitekten oder Freiraumplaner beschäftigt sind, kann sich dieses Büro auch allein bewerben. Dazu ist neben der Eintragung des Architekten bzw. Ingenieurs die Kammereintragung des Landschaftsarchitekten/Landschaftsplaners nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden durch ein Preisgericht nach folgenden Kriterien beurteilt:
- stadträumliche Einordnung der Gebäude
- funktionelle Zuordnung der Nutzungen
- Gestaltung und Materialität der Bauten
- Massenaufbau und Gliederung der Baukörper
- freiraumplanerische Funktionsbeziehungen
- Gestaltung der Freiflächen und Erschließungsanlagen
- Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz
- Baukosten.
Preisgeld: [Betrag gelöscht] Euro (brutto)
1. Preis [Betrag gelöscht] Euro
2. Preis [Betrag gelöscht] Euro
3. Preis [Betrag gelöscht] Euro
Anerkennung [Betrag gelöscht] Euro
Aufwandsentschädigungen [Betrag gelöscht] Euro
Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Jeder Teilnehmer, der einen den Wettbewerbsanforderungen entsprechenden vollständigen Beitrag einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto.
Bei einer Auszahlung an Preisträger mit Sitz im Ausland wird die Umsatzsteuer von gegenwärtig 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt. Bei Preisträgern mit Sitz in Deutschland wird die Umsatzsteuer ausgezahlt. Das Preisgeld wird bei der weiteren Bearbeitung auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen angerechnet, soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen umgesetzt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsversprechen:
Im Ergebnis werden Generalplanungsleistungen (im Wesentlichen Objektplanung, Freianlagen, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung) stufenweise, d. h. für die Leistungsphasen 2 - 4*) mit der Option auf Abruf der weiteren Leistungsphasen 5 - 7 und 8 - 9 an die Bewerbergemeinschaft bzw. das Architektur-/Ingenieurbüro vergeben.
Die Umsetzung des Vorhabens soll nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgen, die Maßnahme ist allerdings von förderrechtlichen Zuwendungen und der Finanzierung sowie der Zustimmung der Gemeindevertretung abhängig.
*) Begründung zur Abweichung von § 8 (2) RPW 2013:
Die beiden Leistungsphasen Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe finden oftmals zeitgleich statt, sie sind eng miteinander verwoben und bauen direkt aufeinander auf. Der Austausch zwischen den Planenden ist hier von enormer Bedeutung für die erfolgreiche Umsetzung des Projektes. Dieser kann, falls Gründe für einen Wechsel des Auftragnehmers (welcher Art, sei zunächst dahingestellt) nicht ohne Informationsverluste bzw. nur mit erschwertem Aufwand kompatibel zueinander erbracht werden.
Darüber hinaus besteht aufgrund der relativ großen Bausumme bzw. den entsprechend relativ großen Honorarsummen auch bei einem vorläufigen Ausschluss der LPH 5 vom Auftragsversprechen ausreichend wirtschaftlicher Anreiz im Sinne des Vergaberechts. Ferner kann vertraglich ohne weiteres geregelt werden, dass bei Erfüllung aller Leistungspflichten des Auftragnehmers eine Beendigung des Vertrags nur nach BGB möglich ist.
Außerdem sollen im Sinne der Qualitätssicherung beim Wettbewerb keine Büros ausgeschlossen werden, die wenig oder keine Erfahrung mit der Ausführungsplanung haben und möglicherweise von einer Bewerbung absehen würden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMR380
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/