Stadt Kremmen: Planungsleistungen für den Neubau der Erweiterung der Goethe-Schule Kremmen Referenznummer der Bekanntmachung: VF-01-2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 025-062718)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kremmen
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kremmen: Planungsleistungen für den Neubau der Erweiterung der Goethe-Schule Kremmen
Die Stadt Kremmen (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt, die Goethe-Schule, Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen, durch einen Neubau zu erweitern. Am Standort befindet sich bereits das bisherige und aktuell in Nutzung befindliche Schulgebäude. Der Neubau soll über 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen verfügen und entsprechend den Anforderungen der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg geplant und errichtet werden. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden. Das Projekt soll mit Fördermitteln gefördert werden.
Zur Vergabe der vorstehenden Planungsleistungen führt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren durch. Die Vergabe erfolgt losweise und stufenweise.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
eeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2021 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt.
eeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2010 und dem 31.12.2021 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt.