Rahmenvertrag Apple und Zubehör - RVApple2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Apple und Zubehör - RVApple2022
Der Landkreis Potsdam Mittelmark (im Weiteren auch Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt zur Abdeckung der aktuellen und künftigen Anforderungen des laufenden Betriebes IT-Systeme, IT-Komponenten sowie dazugehöriges Zubehör über einen Rahmenvertrag zu beschaffen.
Diese Beschaffungen sollen über einen Webshop des Auftragsnehmers abgerufen werden.
Die Lieferung und Übergabe der IT-Systeme und IT-Komponenten soll durch den Auftragnehmer (AN) qualifiziert vorbereitet und innerhalb der vorgegebenen Fristen gesichert über einen definierten Verfahrensweg umgesetzt werden.
Der Rahmenvertrag umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Apple Systeme und Apple Zubehör
-- Apple iPad
-- Apple iMac
-- Apple MacBook
-- Apple Mac Mini
-- Apple TV
-- Apple Zubehör für Apple Produkte, u.a. bestehend aus:
--- Stifte
--- Fernbedienungen
- Zubehör für Apple Systeme von anderen Herstellern
-- Hüllen, Folien, Eingabegeräte
-- Verbindungskomponenten
-- Ladestationen, Ladewagen und Halterungen
- Softwareprodukte
-- Mobile Device Management Jamf School
Die weitergehende Installation, Konfiguration und Integration der IT-Systeme und IT-Komponenten in den laufenden Betrieb erfolgen eigenständig durch den Auftraggeber.
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Die einzelnen Lieferorte sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Abdeckung der aktuellen und künftigen Anforderungen des laufenden Betriebes Apple Geräte und Zubehör über einen Rahmenvertrag zu beschaffen.
Diese Beschaffungen sollen über einen Webshop des Auftragsnehmers abgerufen werden.
Die Lieferung der Komponenten soll schnellstmöglich nach Auftragserteilung bzw. Abruf erfolgen. Im Rahmen der Lieferung sind die zu liefernden IT-Systeme durch den Auftragnehmer im Apple School Manager zu registrieren.
Die Lieferung soll durch einen Auftragnehmer (AN) auf Basis des Rahmenvertrages sowie der EVB-IT Kauf-AGB umgesetzt werden.
Für das Jahr 2022 dieses Rahmenvertrages gewährleistet der Auftraggeber einen initialen Abruf auf Basis der im Leistungsverzeichnis definierten Position mit folgendem Umfang:
1. mindestens 750 Apple iPads zzgl. Zubehör
2. mindestens 70 Apple iMac zzgl. Zubehör
3. mindestens 18 Apple MacBook Pro zzgl. Zubehör
4. mindestens 12 Apple Mac Mini zzgl. Zubehör
5. mindestens 850 Jamf School Lizenzen
Beim initialen Abruf legt der Auftraggeber besonderen Wert auf die schnellstmögliche Auftragsabwicklung. Sollte die Bereitstellung des Webshops gemäß den im Folgenden aufgeführten Bedingungen dem entgegenstehen, erfolgt der initiale Abruf außerhalb des Webshops.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils weitere 12 Monate - der Vertrag endet automatisch nach 48 Monaten.
Der Auftraggeber kann der automatischen Verlängerung um 12 Monate spätestens drei Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit durch eine schriftliche Erklärung widersprechen. In diesem Fall endet der Vertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
A 1.1: Darstellung Firmenprofil,
A 1.2: Darstellung der Bieterkonstellation,
A 1.3: Formulare Eigenerklärungen
Zu A 1.1:
Darstellung des Unternehmens und mindestens Angaben zu nachfolgenden Punkten:
- Firmenname mit Rechtsform, ggf. Hauptniederlassung,
- Sitz des Unternehmens,
- Gesellschafter,
- Mitglieder der Geschäftsführung,
- Verbindung mit anderen Unternehmen,
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand "Lieferung von Apple Geräten".
Zu A 1.2:
Darstellung der Bieterkonstellation
Zu A 1.3:
Eigenerklärungen gemäß Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ausgefüllt, von allen benannten Unternehmen, soweit erforderlich, Erklärungen gemäß § 126b BGB abgeben lassen, und dem Angebot als Anlage beigefügt.
II. Dritte:
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits mit dem Angebot namentlich zu benennen, wenn sich der Bewerber/Bieter auf deren Kapazitäten beruft (sog. Eignungsleihe: § 47 VgV). Der Eignungsnachweis ist in gleicher Weise zu führen wie beim Bewerber/Bieter selbst (s. vorstehende Ziffer I).
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen bei zuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen ggf. trotz Nachforderns nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- A 2.1: Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand
Zu A 2.1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz (netto), bezogen auf den Auftragsgegenstand der "Lieferung von Apple Geräten und Zubehör", des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
A 3.1: Referenznachweis Rahmenvertrag zur Lieferung von Systemen des Herstellers Apple
A 3.2: Webshop für Bestellabrufe
A 4.1: Erklärung der Autorisierung als Partner des Herstellers Apple
Zu A 3.1:
Mindestens eine nachprüfbare Referenz mit einem deutschsprachigen Ansprechpartner beim Referenzgeber zur Leistungsart:
- Rahmenvertragsvereinbarung zur Lieferung von Systemen des Herstellers Apple
Als Mindestanforderungen je geforderter Referenz gelten die folgenden Parameter:
- deutschsprachiger Ansprechpartner beim Referenzgeber
- Erbringung eines Rahmenvertragsmanagements zur Steuerung und Abrechnung der Abrufe
- Laufzeit der Rahmenvertragsvereinbarung: größer gleich 4 Jahre
- Ende der Rahmenvertragsvereinbarung: nach dem 01.01.2018 oder noch laufend
- Leistungsgegenstand der Referenz: Lieferung von Systemen des Herstellers Apple
- Anzahl der gelieferten Systeme des Herstellers Apple: größer gleich 300
Hinweis: Die fehlende Benennung eines Ansprechpartners oder einer Mindestangabe kann zur Nichtwertung der Referenz und damit zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Zu A 3.2:
Mindestanforderung ist der Einsatz eines Webshops, über den Bestellabrufe ausgeführt werden können.
Zu A 4.1:
Mindestanforderung ist eine Partnerautorisierung seitens des Herstellers Apple. Diese Autorisierung ist wie folgt definiert:
- Autorisierung des Herstellers Apple zum Verkauf von Apple Geräten und Zubehör in Deutschland
- Vorhandensein einer Apple Händler-ID zur Hinterlegung im Apple Business Manager
Detaillierte und weiterführende Informationen sind den Auftrags- und Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz(Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
2) Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen sowie den weiteren Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen mit einem Angebot um den Auftrag bewerben.
3) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
4) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum14.03.2022, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
5) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
6) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR33P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]