OS Rangsdorf Investorenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: BA 01- OS Ra InvestModell Aufhebung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rangsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
OS Rangsdorf Investorenmodell
Die Gemeinde Rangsdorf sucht einen Investor, der in einem vorgegebenen Gebiet in der Gemeinde ein Grundstück oder mehrere Grundstücke zur Verfügung stellt, darauf den Neubau einer zweizügigen Oberschule für bis zu 240 Kinder plant und realisiert und das errichtete Gebäude an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre vermietet. Außerdem sind vom Investor auf eigenem Grundstück eine Dreifeldhalle mit Sportplatz sowie Räume für die offene Jugendarbeit zu planen und zu bauen und an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre zu vermieten.
15834 Rangsdorf
Die Gemeinde Rangsdorf sucht einen privaten Investor, der in einem vorgegebenen Gebiet in der Gemeinde ein oder mehrere Grundstücke zur Verfügung stellt, darauf den Neubau einer zweizügigen Oberschule für bis zu 240 Kinder plant und realisiert und das errichtete Gebäude an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre vermietet. Der Standort des Neubaus darf nicht weiter als 1,2 km vom Bahnhof Rangsdorf entfernt sein. Außerdem ist vom Investor auf eigenem Grundstück eine Dreifeldhalle mit Sportplatz und Räumen für offene Jugendarbeit zu planen und zu bauen und an die Gemeinde zu vermieten. Die Gebäude können auf unterschiedlichen Grundstücken, die jedoch nicht weiter als 100 m voneinander entfernt sein sollten, errichtet werden. Die Oberschule und die Dreifeldsporthalle mit Sportplatz sowie die Räume für die offene Jugendarbeit sollen zum Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stehen. Ist dies nicht möglich, hat der Investor zumindest für die Oberschule auf seinem Grundstück eine Interimslösung (Container) so rechtzeitig fertigzustellen, dass die Oberschule ihren Betrieb ab Beginn des Schuljahres 2023/24 aufnehmen kann. Der Mietvertrag soll eine Kaufoption für die Grundstücke und die aufstehenden Gebäude nach 10 und nach 20 Mietjahren beinhalten.
Da die Gebäude vom Investor nach den Vorgaben der Gemeinde geplant und gebaut werden sollen, handelt es sich um einen Bauauftrag nach § 103 Abs. 3 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde beabsichtigt, im 1. Quartal 2022 ein neues Vergabeverfahren für die Planung und den Neubau der Oberschule mit Dreifeldhalle und Sportplatz EU-weit zu eröffnen. Dabei wird die Gemeinde das bzw. die zu bebauenden Grundstücke den Bietern zur Verfügung stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDGR30X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rangsdorf.de