OS Rangsdorf Investorenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: BA 01- OS Ra InvestModell Aufhebung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rangsdorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

OS Rangsdorf Investorenmodell

Referenznummer der Bekanntmachung: BA 01- OS Ra InvestModell Aufhebung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214220 Bau von weiterführenden Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Rangsdorf sucht einen Investor, der in einem vorgegebenen Gebiet in der Gemeinde ein Grundstück oder mehrere Grundstücke zur Verfügung stellt, darauf den Neubau einer zweizügigen Oberschule für bis zu 240 Kinder plant und realisiert und das errichtete Gebäude an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre vermietet. Außerdem sind vom Investor auf eigenem Grundstück eine Dreifeldhalle mit Sportplatz sowie Räume für die offene Jugendarbeit zu planen und zu bauen und an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre zu vermieten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
70130000 Vermietung von Grundstücken im Eigenbesitz
70310000 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:

15834 Rangsdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Rangsdorf sucht einen privaten Investor, der in einem vorgegebenen Gebiet in der Gemeinde ein oder mehrere Grundstücke zur Verfügung stellt, darauf den Neubau einer zweizügigen Oberschule für bis zu 240 Kinder plant und realisiert und das errichtete Gebäude an die Gemeinde für mindestens 20 Jahre vermietet. Der Standort des Neubaus darf nicht weiter als 1,2 km vom Bahnhof Rangsdorf entfernt sein. Außerdem ist vom Investor auf eigenem Grundstück eine Dreifeldhalle mit Sportplatz und Räumen für offene Jugendarbeit zu planen und zu bauen und an die Gemeinde zu vermieten. Die Gebäude können auf unterschiedlichen Grundstücken, die jedoch nicht weiter als 100 m voneinander entfernt sein sollten, errichtet werden. Die Oberschule und die Dreifeldsporthalle mit Sportplatz sowie die Räume für die offene Jugendarbeit sollen zum Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stehen. Ist dies nicht möglich, hat der Investor zumindest für die Oberschule auf seinem Grundstück eine Interimslösung (Container) so rechtzeitig fertigzustellen, dass die Oberschule ihren Betrieb ab Beginn des Schuljahres 2023/24 aufnehmen kann. Der Mietvertrag soll eine Kaufoption für die Grundstücke und die aufstehenden Gebäude nach 10 und nach 20 Mietjahren beinhalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Städtebau und Architektur / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Organisation und Funktionalität / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Bauliche Qualität und Nachhaltigkeit / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Summe der Mietzahlungen der ersten 3Jahre / Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Da die Gebäude vom Investor nach den Vorgaben der Gemeinde geplant und gebaut werden sollen, handelt es sich um einen Bauauftrag nach § 103 Abs. 3 GWB.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 050-122446
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Gemeinde beabsichtigt, im 1. Quartal 2022 ein neues Vergabeverfahren für die Planung und den Neubau der Oberschule mit Dreifeldhalle und Sportplatz EU-weit zu eröffnen. Dabei wird die Gemeinde das bzw. die zu bebauenden Grundstücke den Bietern zur Verfügung stellen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YDGR30X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rangsdorf.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2022

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