Gebäude-, Tragwerks-, Brandschutzplanung, Bauforschung - Ersatzvornahme Referenznummer der Bekanntmachung: VE 01.3_K2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE401
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freie-schule-angermuende.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://fsa.protonet.info/public_links/T7Llzqdy8-f98xSzQgpZTg
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-, Tragwerks-, Brandschutzplanung, Bauforschung - Ersatzvornahme
Planungs-, Überwachungs-, Objektbetreuungs- und Dokumentationsleistungen für die Maßnahme: Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, Gebäudeteil Kirchgasse 2 (K2) in 16278 Angermünde, des Freie Schule Angermünde e.V.:
-Gebäudeplanung 71200000-0
-Tragwerksplanung 71327000-6
-Brandschutzplanung 75000000-6
-Bauforschung u. Denkmalschutzdokumentation 71200000-0
-Zuarbeit für Fördergeber 71200000-0
Der Beschaffungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist, ausgehend von einer vorhandenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Gebäudeplanung und Genehmigungsstatik, die weitere Planungs-, Überwachungs-, Objektbetreuungs- und Dokumentationsleistung für den Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, Gebäudeteil Kirchgasse 2 (K2) in 16278 Angermünde, des Freie Schule Angermünde e.V. Der Gebäudeteil K2 hat eine Bruttogeschoßfläche von ca. 1.447 m2
Freie Schule Angermünde e.V. Kirchgasse 2 16278 Angermünde
Die zu erbringenden Leistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Leistungsbilder:
-Grundleistungen und besondere Leistungen für Gebäudeplanung, §§33/34 HOAI, Leistungsphase 5-8, einschließlich Durchbruchsplanung,
-Tragwerksplanung, §§49-51 HOAI, Leistungsphasen 5-6, 8,
-Fachplanung Brandschutz, gemäß AHO Heft 17 Phasen 5-8,
-Bauforschung und Denkmalschutzdokumentation.
Das Schulgebäude K2 ist im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung, enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination der Einzelleistungen und die übergeordnete Koordinationspflicht über sämtliche Planungsleistungen für K2 mit Kollisionsprüfung im Bezug zur technischen Gebäudeausrüstung.
Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen.
Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten.
Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf
den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben.
Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen.
unvorhergesehene bauliche Umstände
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auswählen, die die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 800 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
1. max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.1.2).
Bewertet wird die Höhe und Kontinuität des Gesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2019, 2020, 2021 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor je 5 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
2. max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.1.3.) Punkt 1.
Bewertet wird die Anzahl und Art der vergleichbaren Leistungen der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 80, die Anzahl und Umfang (BGF) der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 40.
3. max. 100 Punkte auf die Bewertung der Leistungskapazität, gemäß Ziffer III.1.2).
Bewertet wird die Anzahl der fest angestellten Architekten, Ingenieure und Master einschließlich der Geschäftsleitung mit dem Gewichtungsfaktor 15 und die Anzahl der sonstigen Mitarbeiter mit dem Gewichtungsfaktor 5.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet.
Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 500 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
1.) LEADER; BNR-ZD:129730080148, AZ: 209317000143, 2.) GAK; BNR-ZD:129730080148, AZ: 209520000026
Die anrechenbaren Baukosten der anteiligen Planungsgewerke sowie die Grundlagen zur Honorarkalkulation sind in der Leistungsbeschreibung angegeben.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Abgabe berechtigt sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften sowie Einzelbewerber / Bewerbergemeinschaften, welche qualifizierte Nachunternehmer zur Erbringung einzelner angefragter Leistungen verpflichten.
Der / die Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft haben mit dem Teilnahmeantrag anhand vom Auftraggeber vorgegebener Vordrucke folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug:
Aktueller Auszug / aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister oder eine Kopie des- / derselben, sofern der / die Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist / sind. Der Auszug / die Auszüge soll möglichst zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein.
2. Schriftliche Erklärung zu Ausschlussgründen:
Zur Prüfung von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 ff. GWB in Bezug auf den / die Bewerber / die Bewerbergemeinschaft haben der / die Bewerber / die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schriftliche Eigenerklärung gemäß einem auf der Vergabeplattform bereit gestellten Vordruck abzugeben.
3. Bewerbergemeinschaftserklärung:
Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben / hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft geltende Nachweise vorzulegen.
4. Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III.1.2) bzw. III.1.3) im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. firmenverbundenen Unternehmen zurückgreift, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Pkt. 1 und Pkt. 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die firmenverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der firmenverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung) und die für den Nachweis der Leistungsfähigkeit erforderlichen Wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen, Technischen und personellen Leistungen bzw.
sonstige Leistungen/Ressourcen zur Verfügung stellt. Hierfür ist das Formular "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zu verwenden..
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen weitere Angaben/ Unterlagen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft / jeder eingebundene qualifizierte Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag anhand vom Auftraggeber vorgegebener Vordrucke folgende Angaben/ Unterlagen vorzulegen:
1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) der / des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2019, 2020, 2021 abgeschlossen wurden. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft inkl. eingebundener qualifizierte Nachunternehmer werden von der Vergabestelle addiert.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / firmenverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Vorgaben nach III.1.1) Nr. 4 zu erfüllen. Insbesondere ist auch die dort genannte entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten beizubringen.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des / der Unternehmen geltende Nachweise vorzulegen.
Geforderte Mindeststandards:
3. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt nur für folgende Lose ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von:
[Betrag gelöscht] EUR netto / Jahr
des / der Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft, jährlich in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2012 erbracht worden sind und deren nachfolgend genannten Leistungen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen. Für die geforderten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular "Eigenerklärung Referenzen" auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt werden soll:
https://fsa.protonet.info/public_links/T7Llzqdy8-f98xSzQgpZTg
Es sind Angaben personellen Leistungsfähigkeit zu geben. Die diesbezüglichen Anforderungen und Mindeststandards sind in der Anlage zur Bekanntmachung aufgeführt.
Weitere Inhalte zu den Anforderungen der Referenzen und einzuhaltende Mindestanforderungen, siehe Anlage:
220214_Anlage zur Bekanntmachung
https://fsa.protonet.info/public_links/T7Llzqdy8-f98xSzQgpZTg Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der
Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / firmenverbundenen Unternehmen
verweisen will, sind die Vorgaben nach III.1.1) Nr. 4 zu erfüllen. Insbesondere ist auch die dort genannte entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle ist öffentliche Auftraggeberin gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Beschaffung der Leistungen erfolgt gemäß den Regelungen von § 73 ff. Vergabeverordnung (VgV) als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die in II.2.7) enthaltenen Zeitangaben umfassen im Wesentlichen die Leistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 8 HOAI und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind elektronisch in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.3) genannten Adresse einzureichen.
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages muss elektronisch erfolgen unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. II.1.1) sowie im Anschreiben zum Teilnahmeantrag bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle - die Übersendung per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 12 Kalendertage vor Ablauf des Termins nach IV.2.2) an die unter Ziff. I.3) bezeichnete Stelle elektronisch eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich elektronisch unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer) II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. ebenfalls unter Ziffer II.1.1)) zu erfolgen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Ausschreibungsverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://fsa.protonet.info/public_links/T7Llzqdy8-f98xSzQgpZTg
Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zu Ausschreibungsverfahren zu nutzen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular der Europäischen Union sind weitere Auskünfte in der Anlage zur Auftragsbekanntmachung zu einzelnen Ziffern (wie in den Texten benannt) erhältlich unter: https://fsa.protonet.info/public_links/T7Llzqdy8-f98xSzQgpZTg
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXLRSKP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung, gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem
Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber der Vergabestelle gem. Ziff. I.1. dieser Bekanntmachung gerügt werden
4. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Die Vergabestelle weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße und in Bezug auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags zu beachten. Gemäß Richtlinie 2014/24/EU, Anlage V Teil C Nr. 25 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen wird auf die unter folgendem Link (Ziffer VI.4.3) hinterlegten Unterlagen verwiesen: (URL) https://fsa.protonet.info/public_links/T7Llzqdy8-f98xSzQgpZTg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]