Straßenbahnbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: SRS 01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöneiche bei Berlin
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15566
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.srs-tram.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahnbeschaffung
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über bis zu vier (4) normalspurige Niederflurstraßenbahnfahrzeuge in Zweirichtungsausführung, in der Grundbestellung drei (3) Fahrzeuge und ein (1) weiteres Optionsfahrzeug
Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn Gmbh / Linie 87 Vogelsdorfer Straße 1 15569 Woltersdorf
Die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH ("SRS" oder "Auftraggeber") beabsichtigt einen Rahmenvertrag über bis zu vier (4) normalspurige Niederflurstraßenbahnfahrzeuge in Zweirichtungsausführung (im Folgenden auch nur "Fahrzeuge") zu beschaffen, in der Grundbestellung drei (3) Fahrzeuge sowie optional ein (1) Fahrzeug (Fahrzeuglieferungsvertrag). Der Auftraggeber strebt an, die mit diesem Vergabeverfahren zu beauftragenden Leistungen im Wege der Gesamtlosvergabe zu vergeben.
2.
Zweck der Beschaffung ist die langfristige Ausstattung des Auftraggebers mit nach aktuell geltendem deutschem Recht zuzulassenden Fahrzeugen mit hoher Lebensdauer und Laufleistung, geringen Energieverbrauch und optimierten Instandhaltungskosten für den Einsatz im Streckennetz der Woltersdorfer Straßenbahn GmbH. Die zu beschaffenden Fahrzeuge haben dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen,
einen hohen Fahrgastkomfort zu bieten, barrierefrei zu sein und einen Multifunktionsbereich aufzuweisen und somit einen wirtschaftlichen Betrieb durch den Auftraggeber zu ermöglichen.
3.
Die Lieferung der ersten Fahrzeuge soll spätesten 2023 erfolgen.
4.
Der Auftraggeber behält sich Änderungen und Anpassungen des Projektes vor.
5.
Die Fahrzeuge müssen mindestens folgende technische Mindestanforderungen aufweisen und mit der
Infrastruktur des Auftraggebers mit den folgenden Eckdaten vollumfänglich und uneingeschränkt, d. h. ohne
Anpassungen, kompatibel sein. Die technischen Mindestanforderungen und Eckdaten der Infrastruktur des
Auftraggebers sind unverhandelbar und zwingend durch die späteren Bieter und im Zuschlagsfall durch den Auftragnehmer einzuhalten. Interessierte Unternehmen sind gehalten im eigenen Interesse, sorgfältig zu prüfen,
ob sie in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.
6.
Technische Mindestanforderungen an die Fahrzeuge:
- Fahrzeugbauart: Zweirichtungsfahrzeug mit Fahrgasttüren auf beiden Fahrzeugseiten
- Material Wagenkasten: Stahl
- Einstiegshöhe an sämtlichen Fahrgasttüren in mm (gemessen über GFT, Gemeinsame Fahrflächentangente):
max. 360
- Niederflur-Anteil in Prozent: min. 30 %
- Breite des Wagenkastens in mm: 2.400
- maximale Fahrzeuglänge über Prallelemente in m: 15
- maximale Radsatzlast bei Betriebslast und voller Nutzlast in N: 10.000
- Mindestanzahl der Türspuren: 3
- Gesamtkapazität bei 4 Personen pro m² Stehplatzfläche (Ermittlung der Stehplatzfläche erfolgt gemäß TR Br,
sämtliche Sitzplätze - einschließlich Anderthalbsitze - sind mit einer Person besetzt): 50 Personen
- Mindestanteil Sitzplätze (Anderthalbsitze zählen als ein Sitzplatz): 40% der Gesamtkapazität
- Heizung, Klimatisierung und Lüftung: Fahrgastraum klimatisiert
7.
Eckdaten Infrastruktur
- Spurweite in mm: 1.435
- Kleinster Gleisbogenhalbmesser in m (gemessen von der Gleismittenachse): 19
- Größte Längsneigung im Netz in Promille: 60
- Netzspannung (Un) nach DIN EN 50163 in Volt DC: 600
8.
Der künftige Auftragnehmer hat die Fahrzeuge nach diesen, sowie den Vorgaben des Lastenheftes, das nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb den Unternehmen mit den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung bereitgestellt wird, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, und nach weiterer Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Erstellung eines Pflichtenheftes herzustellen.
9.
Einzelheiten der Beschaffung und der zu erwartenden Verträge zu diesem Vorhaben sind in dem Dokument Informationsmemorandum (Anlage A02) zusammengefasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SRS01/2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poznan
NUTS-Code: PL418 Poznański
Postleitzahl: 61-362
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Prüfung der Vergabeunterlagen, Hinweispflicht, Fragen und Auskünfte
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntmachung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bewerbers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter, dass er die Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage
für die Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber hinweist.
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftraggeber verwendeten Vergabeplattform ("Vergabemarktplatz Brandenburg") unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem
Vergabeverfahren zu stellen. Die Fragefrist für den Teilnahmewettbewerb endet am 4. März 2021.
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebotsphase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche Informationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersuchen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente
und gleichbehandelnde Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bietern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw.Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf vertrauliche Informationen gesondert
hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht verbindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem
Vergabeverfahren führen.
2.
Kommunikation und Verfahrenssprache
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren.
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Fragen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im entsprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmeanträge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich
anerkannte Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
3.
Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfahrensablaufs
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen und des Verfa
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y30R3SP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
A.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
B.
Geheimschutz, Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen.
Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des
Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.