Baulos 2 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg: Stahlwasser- und Maschinenbau, Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: SKB008

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Templin
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.templin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPRXPV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPRXPV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baulos 2 - Ersatzneubau Schleuse Kannenburg: Stahlwasser- und Maschinenbau, Technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: SKB008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45240000 Wasserbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Baulos 2 des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst den Stahlwasser- und Maschinenbau (Schleusentore, Revisionsverschlüsse) sowie die technische Ausrüstung (E-Technik, Steuerung).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

Schleuse Kannenburg Kannenburger Schleuse 1 17268 Templin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Baulos 2 des Vorhabens "Ersatzneubau Schleuse Kannenburg" umfasst den Stahlwasser- und Maschinenbau (Schleusentore, Revisionsverschlüsse) sowie die technische Ausrüstung (E-Technik, Steuerung).

Der Bauauftrag hat im wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:

- Technische Bearbeitung einschl. Werks- und Montageplanung für alle Leistungen Baulos 2

- Stahlwasserbau Schleusentore (Werksfertigung, Transport und Montage, Eigenüberwachung)

- Stahlwasserbau Revisionsverschlüsse (Werksfertigung, Transport und Montage, Eigenüberwachung)

- Maschinenbau für die Schleusentore (Werksfertigung, Lieferung und Montage, Eigenüberwachung)

- Herstellung der kompletten technischen Ausrüstung (E-Technik, Steuerung) einschl. Verkabelung, Installation und Einrichtung

- Durchführung aller Test- und Probeläufe, Abnahmen

- Erstellung Bestandsunterlagen und Dokumentationen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert, Unterkriterium 1 - Fertigungs- und Bauverfahren / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert, Unterkriterium 2 - Fertigungs- und Bauablauf / Gewichtung: 15%
Preis - Gewichtung: 70%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 10
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.

2. Erklärung, dass

- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,

- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,

- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend,

- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.

Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:

a) Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind sämtliche oben genannte Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.

b) Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen) einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Erklärung, dass

- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.

4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

zu 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Tätigkeitsaufnahme von jeweils mindestens 2,0 Mio Euro. Für Bietergemeinschaften gilt der Gesamtumsatz.

Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.

2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als sechs Monate) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung). Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mit Risikobewertung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).

2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung mit dem Angebot vorzulegen:

zu 1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:

a) Projektbezeichnung

b) Sitz des Auftraggebers mit Kontakt eines projektkundigen Ansprechpartners (Telefon, E-Mail)

c) Bauzeit (Monat und Jahr des Beginns/ Ende)

d) Auftragssumme (brutto)

e) Kurzbeschreibung der baulichen Anlage (Hauptmaße, Ausführungszeitraum, Angaben zur Gründung, Angaben zu Bauabschnitten - soweit erforderlich)

f) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)

g) Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

zu 2.

a) Geräte- und Maschinenliste, welche für die Leistungserbringung vorgesehen sind;

b) Liste der vorhandenen und für die Leistungserbringung vorgesehenen Arbeitskräfte mit folgenden Angaben:

- Anzahl Führungskräfte (mit Angaben zur Qualifikation)

- Anzahl Fachbauleiter im Fachbereich Stahlwasser- und Maschinenbau und Technische Ausrüstung (mit Angaben zur Qualifikation und von Referenzobjekten)

- Anzahl fachkundige Poliere oder Vorarbeiter im Fachbereich Stahlwasser- und Maschinenbau und Technische Ausrüstung

- Anzahl Facharbeiter/ Installateure im Fachbereich Stahlwasser- und Maschinenbau und Technische Ausrüstung

- Nachweis einer Fachkraft mit Qualifikation als Schweißfachingenieur

- Nachweis einer Fachkraft mit Qualifikation für werkseigene Produktionskontrolle

- Nachweis einer Fachkraft mit Befugnis zum Anbringen CE-Kennzeichen an seinen Bauprodukten

c) Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

Weitere Nachweise:

Der Bieter hat mit Angebotsabgabe einen gültigen Zertifizierungsnachweis nach DIN 1090 für EXC 3 nachzuweisen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Um bei der Wertung der Angebote auch Wertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" zu erreichen, hat der Bieter folgende Unterlagen mit seinem Angebot einzureichen (siehe auch die in den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage zu Formblatt 211 EU_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien):

1. Fertigungs- und Bauverfahren mit Beschreibung des Geräte- und Personaleinsatzes sowie der konzeptionellen technologische Herangehensweise sowie die Sicherstellung der Qualitätskontrollen/Prüfläufe

2. Fertigungs- und Bauablaufplan mit Beschreibung der Fertigungs- und Herstellungsschritte

Die vorgenannten Unterlagen werden bei Fehlen nicht nachgefordert. Sofern der Bieter die Dokumente nicht seinem Angebot beifügt, erhält er für das Zuschlagskriterium "Technischer Wert" 0 Punkte.

Erläuterungen zur Gewichtung und Wertung der Zuschlagskriterien:

Die Angebotswertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung

- 70% Preis

- 30% Technischer Wert (Unterkriterium 1: Fertigungs- und Bauverfahren; Unterkriterium 2: Fertigungs- und Bauablauf); Die Unterkriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums "Technischer Wert" gleich gewichtet (je 15%).

1. Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme der Angebotssumme ermittelt.

Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Preisnachlässen sowie preislich günstigste Grund- oder Wahlposition.

Für die Angebotswertung wird die Wertungssumme (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:

- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.

- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

2. Qualitätskriterien (Technischer Wert)

Unterkriterium 1 - Fertigungs- und Bauverfahren

Der Bieter soll in seinem Angebot für die die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche den Geräte- und Personaleinsatz, die konzeptionelle fertigungs- und bautechnologische Herangehensweise sowie die Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe beschreiben und ggf. in einem Plan darstellen.

Im Unterkriterium Fertigungs- und Bauverfahren wird:

- als eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zur Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine optimale Ausführung des Werks erwarten lassen

- als eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zur Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine mindestens gute Ausführung des Werks erwarten lassen

- als eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn alle in der Anlage zur Formblatt 211 EU genannten wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine mindestens befriedigende Ausführung des Werks erwarten lassen.

- als eine über die Grundanforderungen hinaus gehende, aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn mindestens 2 wesentliche Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe eine befriedigende Ausführung und die übrigen eine den Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.

- lediglich die Mindestvoraussetzung (0 Punkte) als erfüllt bewertet, wenn alle wesentlichen Fertigungs- und Bauverfahrensbereiche durch den angebotenen Geräte- und Personaleinsatz, der Beschreibung der konzeptionellen fertigungs- und bautechnologischen Herangehensweise sowie anhand der Sicherstellung der Qualitätskontrollen/ Prüfläufe allenfalls die Erfüllung der Grundanforderungen genügende Ausführung des Werks erwarten lassen.

Unterkriterium 2 - Fertigungs- und Bauablauf

Der Bieter soll in seinem Angebot für die in der Anlage zum Formblatt 211 EU dargestellten wesentlichen Anlagen- und Ausrüstungsteile die Fertigungs- und Herstellungsschritte beschreiben und die terminlichen Einordnungen und Abhängigkeiten in einem Bauablaufplan darstellen.

Als Zeitfenster werden vom Auftraggeber 45 Wochen veranschlagt. Die Ausführungsfristen nach Formblatt 214 (Pkt. 1.1 und 1.2) sind zu beachten.

Im Unterkriterium Fertigungs- und Bauablauf wird als:

- eine sehr gute Erfüllung (10 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit folgenden Eigenschaften abgegeben wird:

Darstellung des gesamten Fertigungs- und Bauablaufs für den Stahlwasser- und Maschinenbau sowie der Technischen Ausrüstung anhand eines Ablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Es müssen alle Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).

Beschreibung des Fertigungs- und Bauablaufs für den Stahlwasser- und Maschinenbau sowie der Technischen Ausrüstung mit allen wesentlichen Fertigungs- und Bauphasen (z.B. kritische Bauphasen und technologisch erforderliche Fristen, mögliche Behinderungen, Prüfungen, Abnahmen, klarer Bezug zu den Baulosen 1 und 3).

Alle Anforderungen an den Bauablauf des Hauptangebotes (ohne Nebenangebote) aus Vertragsunterlagen werden erkannt und dargestellt. Die Abhängigkeiten aller Vorgänge sind untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen, auch in Bezug auf die Baulose 1 und 3, dargestellt. Die dargestellten Ausführungszeiten sind plausibel.

- eine gute Erfüllung (7,5 Punkte) bewertet, wenn ein Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:

Darstellung des gesamten Bauablaufs anhand eines Fertigungs- und Bauablaufplans mit Darstellung aller Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Bauablaufs mit allen wesentlichen Fertigungs- und Bauphasen. Es müssen alle wesentlichen Verknüpfungen, Beziehungen und Abhängigkeiten der Vorgänge erkennbar und bearbeitbar sein (Übergabe einer mit dem Programm MS Project bearbeitbarer Datei).

Grundsätzliche Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt. Der Bezug auf die Baulose 1 und 3 wurde ansatzweise dargestellt.

Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind zumindest im Wesentlichen untereinander mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.

- eine befriedigende Erfüllung (5 Punkte) bewertet, wenn ein Fertigungs- und Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:

Darstellung des gesamten Fertigungs- und Bauablaufs anhand eines Fertigungs- und Bauablaufplans mit Darstellung der wichtigsten Bearbeitungsschritte. Beschreibung des Fertigungs- und Bauablaufs mit allen wesentlichen Phasen.

Grundsätzliche Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf werden aus den Vertragsunterlagen erkannt und dargestellt.

Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.

- eine über die Grundanforderungen hinaus gehende aber noch nicht befriedigende Erfüllung (2,5 Punkte) bewertet, wenn ein Fertigungs- und Bauablaufplan mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:

Darstellung des Fertigungs- und Bauablaufs anhand eines Plans, der die wesentlichen Bearbeitungsschritte weitgehend nicht enthält. Beschreibung des Fertigungs- und Bauablaufs mit wenigen Phasen.

Die Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf sind nur unvollständig erkannt und dargestellt.

Die Abhängigkeiten der Vorgänge sind nur unvollständig mit entsprechenden Verknüpfungen dargestellt.

- Im Unterkriterium Bauablauf werden lediglich die Grundanforderungen (0 Punkte) erfüllt, wenn kein Fertigungs- und Bauablaufplan oder einer mit nachfolgenden Eigenschaften abgegeben wird:

Darstellung des Fertigungs- und Bauablaufs anhand eines Plans, der wesentliche Bearbeitungsschritte nicht enthält.

Die Anforderungen an den Fertigungs- und Bauablauf sind nicht oder unvollständig dargestellt, die Vorgänge sind nicht verknüpft, Abhängigkeiten sind nicht zu erkennen.

weitere Angaben: siehe Anlage zum Formblatt 211 EU_Baulos 2_Gewichtung Zuschlagskriterien_Erläuterung Bewertung Unterkriterien

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.

b. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt.

Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.

Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.

War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.

c. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/03/2022
Ortszeit: 13:00
Ort:

Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.

Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zeitnah nach dem Eröffnung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Stadt Templin zu richten! Fragen zur Erstellung des Angebotes sind bis spätestens 08.03.2022, 23:59 Uhr zu stellen.

2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.

Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.

3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.

4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).

5. Die Baubeschreibung und die Ausschreibungspläne aus Baulos 1 werden den Bietern informativ zur Verfügung gestellt (Die Sichtung dieser Unterlagen ist keine Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots, wird jedoch zum besseren Verständnis des Gesamtbauwerks empfohlen).

6. Während der Bauphase wird es zu Kamerabetrieb/ Kameraaufzeichnungen kommen. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er diesbezüglich keine Einwände hat und die Zustimmung seiner auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter einholt.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCPRXPV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022

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