Erweiterung einer vorhandenen elektronischen Patientenakte inklusive einer Management-Software für die Medikation
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Woltersdorf
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/woltersdorf
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung einer vorhandenen elektronischen Patientenakte inklusive einer Management-Software für die Medikation
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung der vorhandenen elektronischen Patienten-oder Fallakte (EPA oder EPR) apenio der Fa. apenio um weitere Funktionalitäten wie Fieberkurve oder der Verlaufsdokumentation inklusive einem Medikationsmanagementsystem im Sana Krankenhaus Gottesfriede Woltersdorf gGmbH.
Woltersdorf
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung der vorhandenen elektr. Patienten- oder Fallakte (EPA) apenio der Fa. apenio um weitere Funktionalitäten wie Fieberkurve o. d. Verlaufsdokumentation inkl. einem Medikationsmanagementsystem im Sana Krankenhaus Gottesfriede Woltersdorf gGmbH.
Mit der Umsetzung werden u. a. diese Ziele verfolgt:
- Abbildung d. Anforderungen an eine dig. Pflegprozessplanung und an eine dig. Pflege- u. Behandlungsdokumentation inkl. einer umfassenden dig. Wund- und Sturzdokumentation.
- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche u. rechtssichere dig. ärztliche Dokumentation.
- Einführung eines umfassenden dig. Medikationsmanagements mit Umsetzung der Anforderungen aus der Arzneimitteltherapiesicherheit.
- Abbildung der Planungs- u. Dokumentationsanforderungen aller weiteren am Behandlungsprozess eines Patienten beteiligten Berufsgruppen.
- Einführung einer dig. Fieber- u. Verlaufskurve.
- Unterstützung der interprofessionellen Kommunikation.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Sana KH Gottesfriede ist d. Fallakte d. Fa. apenio im Einsatz. Deren Leistungsumfang soll mit d. 1) Erweiterung d. elektr. Fallakte sowie 2) eines Medikationsmanagementsystems ergänzt werden.
1) In d. Fallakte werden Daten aus d. Dokumentation von den an d. Behandlung beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Pflege, Therapie etc.), Befunde aus angeforderten Untersuchungen (Labor, Röntgen), Informationen z. Krankheitsverlauf u. d. Medikation (Kurve) zusammengefasst dargestellt. Einige dieser Informationen, werden zurzeit schon in apenio, jedoch überwiegend noch auf Papier erfasst (Fieberkurve, multiprofessionelle Verlaufsdokumentation etc.). Diese Daten müssen zukünftig auch dig. verfügbar sein. In apenio erfolgt die Pflegeprozessplanung u. d. pfleg. Leistungsdokumentation.
Mit apenio ist schon eine Lösung etabliert, die d. fehlenden Module Fieberkurve u. multiprofessionelle Verlaufsdoku. abbilden kann. Für d. Einführung d. noch benötigten Module aus anderen System sind keine Schnittstellen (SST) etabliert und, weil es hier auf ein sinnvolles u. sicheres Zusammenspiel v. Prozessplanung, Verlaufsdoku. u. Kurvenführung ankommt, nicht zielführend. Die Einführung einer weiteren Software ist aus wirtschaftlichen (Entwicklung von SST) u. auch aus Gründen d. Pat.-Sicherheit nicht realisierbar.
2) Im Medikationsmanagement werden d. Daten d. Medikation d. Pat. über d. gesamten Behandlungsprozess (Aufnahme bis Entlassung) geführt. Zum akt. Zeitpunkt hat d. Fa. apenio auf Basis des akt. SST-Standards HL7 V2 nur ein ausgewähltes Medikationssystem in alle für d. Auftraggeber (=AG) notw. Teilmodule der Fallakte integriert u. bietet keine spez. Schnittstellen an, um eine vergleichbare Integration mit einem Drittsystem zu etablieren. Die angestrebte Integrationstiefe ist jedoch im Bereich d. Medikation, d. in alle Prozessschritte d. Behandlung u. alle Fachbereiche eingreift, bes. wichtig u. eine notw. Voraussetzung für den sicheren u. wirtschaftlichen Betrieb einer IT-Unterstützung im Sinne d. Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie zur Sicherstellung d. Zugriffs auf korrekte, arzneimittelbezogene Daten eines Patienten über d. Gesamtprozess.
Grundlegend sieht d. AG in einer Interoperabilität zw. der EPA u. dem Medikationsmanagement folgende Risiken:
- Fehlende, fehlerhafte od. in Folge einer Schnittstellenproblematik nicht zur Verfügung stehende Pat.-Daten führen zu einer Inkonsistenz im Behandlungsprozess u. im schlimmsten Fall zur Gefährdung d. Pat.-Sicherheit. Bei unzureichender Integrationstiefe d. Systeme müssen Daten doppelt eingegeben werden, wobei sich d. Datenqualität durch Eingabefehler vermindern kann (z.B. fehlerhafte Medikationsdaten). Zumal sich d. Bedienkompetenz der Anwender auf zwei Systeme mit unterschiedl. Funktionalitäten verteilt (Risiko v. Bedien- u. Eingabefehlern).
- die doppelte Datenhaltung erfordert eine synchr. u. kompatible Anpassung v. zwei Systemen, d. eine zusätzliche Fehlerquelle aufgrund v. Inkonsistenzen einführt.
- D. notw. Schnittstellenpflege bei d. Anbindung v. Drittsystemen für EPA u. Medikation führt zu erhöhtem Betriebsaufwand u. damit wg. des hohen techn. u. finanz. Aufwands zu Kostensteigerungen.
- Der korrekte Import u. -Export v. Medikationsdaten u. den Ergebnissen d. Medikationsprozesses ist für Drittsysteme akt. nicht standardisiert u. müsste zunächst auf ein Fremdprodukt angepasst u. über d. Betriebszeit gepflegt werden.
- Das Medikationsmanagement ist ein Medizinprodukt d. Klasse 1. Die regulativen Anforderungen aus d. MPG u. MPBetreibV sind hier so anspruchsvoll, dass dies aus Sicht des AG (sofern dieser in d. Bestandteile der Fallakte eingreifen würde) weder wirtschaftlich noch aus Haftungsgesichtspunkten zu leisten ist.
Es wurde geprüft, dass es keine wirtschaftliche Alternative od. Ersatzlösung gibt u. d. mangelnde Wettbewerb nicht d. Ergebnis einer künstlichen Einschränkung d. Auftragsvergabeparameter ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen