Wohnungsneubau Slatan-Dudow-Straße - Gartenstadt Drewitz, Potsdam - Nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 und VgV (§ 74) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit 15 Teilnehmern Referenznummer der Bekanntmachung: NB.102203_WB

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.propotsdam.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH9R3HR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH9R3HR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wohnungsneubau Slatan-Dudow-Straße - Gartenstadt Drewitz, Potsdam - Nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 und VgV (§ 74) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit 15 Teilnehmern

Referenznummer der Bekanntmachung: NB.102203_WB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam zählt zu den attraktivsten Städten Deutschlands. Sie ist UNESCO-Welterbe-Stadt, die Stadt der Schlösser und Gärten an den idyllischen Havelseen, eine prachtvolle, historische Kulturstadt, der Bildung und Wissenschaft, geprägt von mehr als 1000 Jahren Geschichte als Residenz- und Landeshauptstadt. Die Stadt ist durch ein starkes, konstantes Bevölkerungswachstum, eine gute soziale Infrastruktur und eine stabile Wirtschaftskraft geprägt. Bis zum Jahr 2040 soll die Einwohnerzahl den jüngsten Prognosen des Rathauses zufolge auf 218.000 steigen.

In der aktuellen Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam hat der Stadtteil Drewitz als Gartenstadtprojekt einen hohen Stellenwert. In der Entwicklung und Umsetzung des Gartenstadtkonzepts sind neben der Wohnumfeldentwicklung die energetische und klimagerechte Stadterneuerung zwei wichtige Bausteine.

Im Zuge des Neubauprogramms sollen durch die ProPotsdam GmbH bis 2027 mindestens 2.500 neue Wohnungen errichtet werden. Im Rahmen dieses Neubauprogramms beabsichtigt die ProPotsdam im Quartier 10, auf einer rd. 10.250 m² großen Fläche im Stadtteil Drewitz, rd. 6 km süd-östlich des Stadtzentrums, Wohnungen mit eine Wohnfläche gesamt von rd. 12.900 m² zu errichten.

Die ProPotsdam beabsichtigt im Quartier 10 der Gartenstadt Drewitz auf einer auf einer rd. 10.250 m² großen unbebauten Fläche geförderten Wohnraum für Familien, Senioren und 1- bis 2-Personenhaushalte zu errichten. Aufgabe des Wettbewerbs ist der Vorentwurf der Wohngebäude (ca. 239 Wohnungen mit einer Wohnfläche gesamt ca. 12.900 m²) im Quartiers 10 sowie den dazugehörigen Außenräumen. Die Wohnungen sollen barrierefrei, ca. 6 % der Wohnungen für Rollstuhlfahrer hinsichtlich der Bewegungsflächen uneingeschränkt nutzbar sein. Die ProPotsdam GmbH wird die neuen Mietwohngebäude im eigenen Bestand halten. 75% der Wohnungen werden der Mietpreisbindung unterliegen.

Die Neubebauung soll unter Aufnahme der bestehenden Blockstruktur der Gartenstadt Drewitz die straßenbegleitende Bebauung des angrenzenden Bestands fortführen. Der Neubau soll darüber hinaus die Potentiale des Standorts ausschöpfen und stadtbild-wirksam mit einer Differenzierung der Außenfassaden durch Loggien und Balkone im Stadtraum erscheinen.

Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzungen, des entwurflichen Spielraums der Vorgaben i.S.d. § 34 BauGB und der angestrebten Wohnqualität wird seitens der Ausloberin eine Flächenmaximierung angestrebt.

Die Wohngebäude sollen den gegenwärtigen und künftigen Nutzungserwartungen in funktionaler, ökonomischer und energetischer Weise entsprechen und beispielhaft für heutige, den Anforderungen der Nachhaltigkeit gerecht werdende Gebäude sein. Weiterhin erwartet die Ausloberin anspruchsvolle Lösungen im Hinblick auf die städtebauliche und architektonische Gestaltqualität, Funktionalität und Nutzungsqualität.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat sich bereits im Aktionsplan 2018 zum Masterplan 100 % Klimaschutz bis 2050 zu einer klimagerechten und energieeffizienten Stadtentwicklung verpflichtet und strebt insbesondere auch für Neubaumaßnahmen energieeffiziente Gebäudestandards an.

Ziel des Wettbewerbs ist die Vorplanung nachhaltiger, energie- und kosteneffizienter Wohnungsbaukonzepte, die den gegenwärtigen und künftigen Nutzungserwartungen entsprechen.

Die Bauwerkskosten wurden im Rahmen der Vorbereitung des Wettbewerbs mit gesamt 23,7 Mio. EUR netto (18,3 Mio. EUR für die K0stengruppe 300 und 5,4 Mio. EUR Euro für die Kostengruppe 400).

Es ist geplant, mit der Baudurchführung ab 6/2024 zu beginnen. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 6/2027 vorgesehen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Die Auswahl der Teilnehmer/innen am Wettbewerb erfolgt aufgrund von formalen Teilnahmebedingungen und den unten stehenden genannten Kriterien.

Zusätzlich sind 5 Architekturbüros zur Teilnahme am Wettbewerb eingeladen.

Zur Teilnahme am Wettbewerb werden 10 Teilnehmer ausgelost.

Mindestabforderungen um zum Losverfahren zugelassen zu werden:

A.) Formale Mindestkriterien:

Vollständig ausgefüllter und vom/den Büroinhaber/n, dem/den Geschäftsführer/n und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter/n

Rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit:

- Berufliche Befähigung, Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kammer,

- Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB,

- Interessenkollision mit gewerblichen Unternehmen gem. § 6 (3,4) VgV,

- Erklärung für Arbeitsgemeinschaften zur gesamtschuldnerischen Haftung.

Arbeitsgemeinschaften haben eine Erklärung beizulegen, dass sie eine Arbeitsgemeinschaft bilden wollen und dass jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft rechtskräftig zu unterzeichnen.

Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.

B.) Mindestkriterien an den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft:

1. Mind. 5 Mitarbeiter (Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Objektplanung (mit Berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur / Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. TH/FH/BA bzw. Bachelor/Master) oder gleichwertige Qualifikation) tätig sind, ohne technische Mitarbeiter, Praktikanten, Sekretariat) der letzten 3 Jahre

2. Nettojahresumsatz mind. [Betrag gelöscht] EUR Durchschnitt p.a. (2019, 2020, 2021 (voraussichtlich)

3. Nachweis von zwei unterschiedlichen Referenzprojekten der letzten 6 Jahre. Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 2) gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):

a.) Die Projektbearbeitung / bearbeitete Leistungsphasen der beiden Referenzprojekte liegt im Zeitraum nach 1/2016 und es wurden Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI 2013 /2021 erbracht.

b.) Ein Referenzprojekt muss mindestens 30 Neubauwohnungen umfassen und es müssen die Leistungsphasen 2-4 gemäß § 34 der HOAI durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.

c.) Ein Neubauvorhaben mit Baukosten (KGr. 300 + 400, DIN 276) von mind. brutto 4,0 Mio. EUR und es müssen die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 34 der HOAI durch den Bewerber/Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden (Übergabe an den Nutzer/Bauherrn spätestens bis 02/2022).

Die Referenzprojekte sind über die o.g. Darstellung im Formblatt Referenzdarstellung hinaus auf je max. zwei DIN-A4-Seiten (einseitig bedruckt) in Form von Texten, Fotos, Schemata, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen.

Mit der Präsentation müssen die unter B.3 Kriterien belegt sein. Bei Nichtvorlage wird die Referenz/en nicht gewertet.

Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.

Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.

Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt "Referenzdarstellung" abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o.g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Bei Nichtvorlage wird die Referenz/en nicht gewertet.

Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags und des Referenzformblattes mit den geforderten Angaben. Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) sind Umsatz- bzw. Mitarbeiterzahlen der Mitglieder der BG zu addieren. Auch die Angaben zu den Referenzprojekten sind vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.

Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Teilnahmeantrag.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
van geisten.marfels architekten GbR, Potsdam
GSAI Galandi Schirmer Architekten und Ingenieure GmbH, Berlin
roedig.shop architekten, Berlin
Scharabi Architekten PartG mbH, Berlin
SEHW Architektur, Berlin
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Allgemeine Anforderungen

- Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen

- Programmerfüllung

Städtebau

- stadträumliche Qualität, Gebäudekonzeption

- Art, Maß der Nutzung

- Maßstäblichkeit

- Freiraum- und Aufenthaltsqualität

- verkehrliche Erschließung/Anbindung an die öffentlichen Verkehrswege

- Wegeverbindungen innerhalb des Quartiers

- Anordnung der Nebennutzflächen im Hofbereich

- Verteilung der Fahrradabstellflächen innerhalb des Quartiers 10

- Verteilung der Spielflächen

Städtebaulich-/ Architektonische Gestaltung

- Baukörper, Gestaltung, Ablesbarkeit

- Struktur und Maßstäblichkeit der Fassaden

- Übergangsbereiche öffentlich, halböffentlich und privater Bereich

- Gestaltung der Eingänge und der Erdgeschosszonen

- räumliche/architektonische und funktionale Qualität der Module und der Wohnungen

Funktionalität und Gestaltung

- funktionale Zuordnung

- Gebrauchstauglichkeit der Grundrisse i. S. der Nachhaltigkeit und der in Teil 3 formulierten Anforderungen

- Raumzuschnitte, Belichtung, Belüftung

- Qualität der Erschließung

- Wirtschaftlichkeit des Erschließungssystems

- Lage der Eingänge

- Verkehrswege innerhalb der Gebäude

- Wege und Flächenbedarf

Technische Anforderungen/Nachhaltigkeit

- Wärmeschutz, Vorschläge zur Energieeinsparung

- sommerlicher Wärmeschutz

- ressourcenschonendes/nachhaltiges Bauen

- Einsatz erneuerbarer Energie bei gesicherter Wirtschaftlichkeit

Realisierbarkeit / Wirtschaftlichkeit

- Verhältnis BGF (R+S) / Wohnfläche

- Verhältnis BRI/Wohnfläche

- Konstruktion, Material

- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb

- Einhaltung des Kostenrahmens je m² Wohnfläche (KG 300 + 400, DIN 276)

- Einhaltung der Abstandsflächen gem. BbgBO

- Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB

- bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 §7 Absatz 2) ist auf der Basis der HOAI §34 ermittelt.

Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 146.000,- Euro netto zur Verfügung.

1. Preis netto: [Betrag gelöscht] EUR

2. Preis netto: [Betrag gelöscht] EUR

3. Preis netto: [Betrag gelöscht] EUR

2 Anerkennungen á: [Betrag gelöscht] EUR

Gesamt netto: [Betrag gelöscht] EUR

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nur den Verfassern von Wettbewerbsarbeiten vergütet, die mehrwertsteuerpflichtig sind.

Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.

Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts gemäß RPW 2013, 7.2, möglich.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.

Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.

Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Verena von Beckerath, Architektin, Berlin
Dieter Eckert, Architekt, Berlin
Phillip Jamme, Architekt, Potsdam
Jacob Lehrecke, Architekt, Berlin
Julia Tophof, Architektin, Berlin
Bert Nicke, ProPotsdam GmbH, Geschäftsführer
Bernd Rubelt, Stadtverwaltung Potsdam, Baubeigeordneter LHP
Petra Runge, ProPotsdam GmbH, Bereichsleiterin Hochbau
Eric Wolfram, Stadtverwaltung Potsdam, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Neben 5 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 10 Teilnehmerteams durch ein Losverfahren angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren. (Siehe auch Anlage 1 zu dieser EU-Bekanntmachung.)

2. Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / A2_SDD_Teilnahmeantrag, A3_SDD_Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (A4_SDD_Formblatt Ausschlussgründe, A5_SDD_Erklärung_Bewerbergemeinschaft, A6_SDD_Verzeichnis_Dritt_Nachunternehmer, A7_SDD_Verpflichtungserklärung_Dritt_Nachunternehmer) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.

3. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren (elektr. Antrag, s. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/ welcome.do) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

4. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.

5. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:

- Elektronisch in Textform

- Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur

- Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur

Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!

6. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.

7. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

8. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.

9. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung und ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.

10. "Fragen" sind an die in Ziff. I.3 genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.

Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH9R3HR

11. Termine Wettbewerb (voraussichtlich):

- Hochladen der Auslobungsunterlagen 05.04.2022

- Digitales Ausgabekolloquium 08.04.2022

- Schlusstermin Eingang Rückfragen 21.04.2022

- Beantwortung der Rückfragen 26.04.2022

- Abgabe der Wettbewerbsarbeit 02.06.2022

- Preisgericht 27. KW 2022

Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Brandenburg wirkt bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend mit. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.

12. Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe.

Die Ausloberin beabsichtigt einem der Preisträger unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes weitere Planungsleistungen nach HOAI mindestens die LPH 2 - 4 gemäß §34 HOAI 2021 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 §8 Absatz 2).

Zur Sicherung der Realisierung der architektonischen Qualität des Wettbewerbsentwurfs ist beabsichtigt, die Leistungsphase 5 - 9 zu vergeben. Die Vergabe erfolgt stufenweise, ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honorarforderungen abgeleitet werden.

Der Auslober beabsichtigt, die Leistungen nach HOAI § 35 Honorarzone III Mindestsatz zu vergüten.

Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit in dem vorgegebenen Kostenrahmen möglich ist.

Entsprechend der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) werden nach Abschluss des Wettbewerbs Auftragsverhandlungen mit allen Preisträgern durchgeführt. Die im Wettbewerb zuerkannte Rangfolge wird in der Vergabeentscheidung mindestens mit 45 % der Gesamtbewertung gewichtet (s. Anlage 1).

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit innerhalb der Kostenobergrenze möglich ist.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YH9R3HR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022

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