Beschaffung von interaktiven Displays und Zubehör für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 403207:01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Panketal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16341
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://panketal.de/aktuelles.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von interaktiven Displays und Zubehör für Schulen
Die Gemeinde Panketal beabsichtigt im Rahmen des Digitalpakts Schule, die Grundschule Zepernick und die Gesamtschule Wilhelm-Conrad-Röntgen mit interaktiven Displays und entsprechendem Zubehör wie Halterungen, Soundbars und Dokumentenkameras auszustatten. Ebenfalls erbracht werden sollen die zugehörigen Schulungs- und Supportleistungen.
Gemeinde Panketal 16341 Panketal
Zu erbringen sind folgende Liefer- und Dienstleistungen:
a) Lieferung u.a. von interaktiven Displays mit entsprechender Software, Soundbars und Dokumentenkameras zur Ausstattung von Klassenräumen der Schulen,
b) Montage, Installation und Funktionstest der gelieferten Komponenten,
c) Demontage und Entsorgung der vorhandenen (interaktiven) Tafeln,
d) Schulung des pädagogischen Personals im Umgang mit sämtlichen gelieferten Geräten,
e) und Support für die gelieferten Geräte
(vgl. im Einzelnen Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Registereintragung: Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe: Bezüglich des Bewerbers/Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten. Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers/Bieters vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern. Sollten sich während des Vergabeverfahrens Umstände im Sinne der beiden vorstehenden Sätze ergeben, ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bewerber/Bieter, bei denen Ausschlussgründe § 123 GWB vorliegen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall: für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000,00 (brutto), für Sachschäden von mindestens EUR 500.000,00 (brutto) und für Vermögensschäden von mindestens EUR 250.000,00 (brutto).
- Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz / Mindestjahresumsatz: Der Bewerber/Bieter muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 angeben. Es wird ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz von mindestens EUR 500.000,00 verlangt (Mindestanforderung).
(siehe vorstehende Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung und vorstehenden Mindestjahresumsatz)
- unternehmensbezogene Referenzen: Der Bewerber/Bieter muss mindestens über eine geeignete Referenz verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bewerber/Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.02.2019 und dem 31.01.2022 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art (Lieferung von interaktiven Displays) der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind.
(siehe vorstehende Mindestanforderung an die Referenz)
vgl. insbesondere
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und
- Kaufvertrag EVB-IT inklusive Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5ZR3E6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.