Rahmenvertrag für Prüfleistungen im Zuwendungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Prüfleistungen im Zuwendungsbau
Gesucht werden externe Prüferinnen und Prüfer als Rahmenvertragspartner für die baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen nach § 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO) für Verwendungsnachweise sowie in Einzelfällen für Anträge. Die Prüfleistung der Baumaßnahmen gliedert sich in die Lose Hochbau (einschließlich zugehöriger technischer Ausbau) und Tiefbau (Straßen-, Wege-, Garten- und Landschaftsbau einschließlich technischem Ausbau).
Baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen im Hochbau
Land Brandenburg Abstimmungstermine sind am Sitz des Auftraggebers in Potsdam zu führen. Eventuelle Ortstermine richten sich nach dem Gegenstand der Prüfaufträge und können somit im gesamten Land Brandenburg erforderlich werden.
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z.B. MIL, MWFK, MBJS, ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Hochbaus und umfassen beispielsweise:
- Denkmalgerechte Sanierungen von Hochbaumaßnahmen
- Schulen- und Kindertagesstätten
- Forschungseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Sportstättenbau
- Betriebsstätten gewerblicher Wirtschaft
Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:
- Kinderbetreuungsfinanzierung
- Förderung von Schulbauten
- Städtebauförderung
- Förderung im ländlichen Raum
- Sportförderung
- EFRE-Förderung
Zukünftig können auch Förderprogramme begleitend zum Strukturwandel in der Lausitz hier Bestandteil sein.
Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB bei der baufachlichen Prüfung unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß EZBau Nr. 9 mit und ohne Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO nebst zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu erbringen.
Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein mehrstufiges Verfahren in folgenden Schritten vorgesehen:
1. Im Teilnahmewettbewerb wählt der BLB bis zu fünf geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden (siehe auch II.2.9 dieser Bekanntmachung).
2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der drei wirtschaftlichsten Angebote Rahmenvereinbarungen mit diesen drei Dienstleistern.
Der BLB behält sich vor, mit den übrigen Bietern eine zunächst ruhende Rahmenvereinbarung zu schließen, sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenvereinbarungen werden erst bei Ausfall eines aktiven Rahmenvereinbarungspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den aktiven Rahmenvereinbarungspartnern aktiviert und in den Kreis der für die Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvereinbarungspartner aufgenommen.
3. Der Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der Angebotsbewertung und in der Folge auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der Rahmenvertragspartner bezogen auf den Prüfgegenstand sowie, nach einer angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der Leistungserbringung (beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60 Prüfaufträgen über einen Zeitraum von ca. drei Jahren auszugehen, welches durch die drei Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist. Jeder Rahmenvertragspartner hat die Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher zu stellen. Der BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das tatsächlich auf die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an Prüfaufträgen.
Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung der Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert beauftragt (vgl. auch II.2.11 der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z.B. auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der Leistungserbringung, z.B. bei wiederholter Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.
Siehe auch Angaben unter II.2.7).
Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die nicht optionale Vertragslaufzeit beauftragt. Die weiteren optionalen Vertragslaufzeiten werden einzeln schriftlich beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Vertragslaufzeiten besteht nicht
Baufachliche Prüfung von Zuwendungsbaumaßnahmen im Tiefbau
Land Brandenburg Abstimmungstermine sind am Sitz des Auftraggebers in Potsdam zu führen. Eventuelle Ortstermine richten sich nach dem Gegenstand der Prüfaufträge und können somit im gesamten Land Brandenburg erforderlich werden.
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) übernimmt zuständigkeitshalber für verschiedene Zuwendungsgeber und Bewilligungsbehörden des Landes Brandenburg (z.B. MIL, MWFK, MBJS, ILB, LBV, LELF etc.) die baufachliche Prüfung der Bauunterlagen von Zuwendungsanträgen, Überprüfung der Bauausführung sowie die abschließende Prüfung der Verwendungsnachweise.
Die zu prüfenden Maßnahmen kommen aus nahezu allen Bereichen des Tiefbaus und umfassen beispielsweise:
- Straßen- und Radwegebaumaßnahmen
- Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Maßnahmen des Wasserbaus
Die Zuwendungen für diese Maßnahmen erfolgten bislang beispielsweise aus folgenden Förderprogrammen:
- Infrastrukturförderung
- Städtebauförderung
- Förderung im ländlichen Raum
- Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
- EFRE-Förderung
Zukünftig können auch Förderprogramme begleitend zum Strukturwandel in der Lausitz hier Bestandteil sein.
Für diese Aufgabe sucht der BLB nun kompetente Dienstleister, die den BLB bei der baufachlichen Prüfung unterstützen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Prüfung von Verwendungsnachweisen gemäß EZBau Nr. 9 mit und ohne Vergabeprüfungen sowie in Einzelfällen die Prüfung von Anträgen gemäß EZBau Nr.7.
In der gesamten Leistungserbringung sind die relevanten Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO nebst zugehöriger Bestimmungen zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind durch die für die Projektbearbeitung benannten Personen im Wesentlichen persönlich zu erbringen.
Für die Vergabe der Prüfaufträge an geeignete Dienstleister ist ein mehrstufiges Verfahren in folgenden Schritten vorgesehen:
1. Im Teilnahmewettbewerb wählt der BLB bis zu fünf geeignete Dienstleister aus, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden (siehe auch II.2.9 dieser Bekanntmachung).
2. Der BLB schließt dann auf Grundlage der drei wirtschaftlichsten Angebote Rahmenvereinbarungen mit diesen drei Dienstleistern.
Der BLB behält sich vor, mit den übrigen Bietern eine zunächst ruhende Rahmenvereinbarung zu schließen, sofern grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Angebote gegeben ist und der Bieter diesem zustimmt. Diese ruhenden Rahmenvereinbarungen werden erst bei Ausfall eines aktiven Rahmenvereinbarungspartners oder durch Kapazitätsengpässe bei den aktiven Rahmenvereinbarungspartnern aktiviert und in den Kreis der für die Einzelabrufe zu berücksichtigenden Rahmenvereinbarungspartner aufgenommen.
3. Der Einzelabruf und die Spezifizierung der Prüfaufträge nach den Bedingungen der Rahmenvereinbarung erfolgt bei Erstabruf in der Reihenfolge der Ergebnisse der Angebotsbewertung und in der Folge auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapazitäten.
Der BLB behält sich vor, individuelle Kompetenzen der Rahmenvertragspartner bezogen auf den Prüfgegenstand sowie, nach einer angemessenen Frist zur Einarbeitung, auch die Qualität der Leistungserbringung (beispielsweise Termintreue) bei der Reihenfolge der Einzelabrufe zu berücksichtigen.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist von einem Gesamtvolumen von zunächst ca. 60 Prüfaufträgen über einen Zeitraum von ca. drei Jahren auszugehen, welches durch die drei Rahmenvertragspartner abzuwickeln ist. Jeder Rahmenvertragspartner hat die Kapazitäten für die Prüfung von mindestens 8 Anträgen pro Jahr sicher zu stellen. Der BLB übernimmt allerdings keine Garantie für das tatsächlich anfallende oder das tatsächlich auf die einzelnen Rahmenvertragspartner entfallende Volumen an Prüfaufträgen.
Mit Zuschlag in diesem Verfahren erfolgt zunächst eine Beauftragung der Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die weitere optionale Laufzeit von dreimal jeweils einem Jahr wird jeweils gesondert beauftragt (vgl. auch II.2.11 der Bekanntmachung).
Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht bezugnehmend auf § 648a BGB vor. Dieses stellt insbesondere auf den Entfall der Geschäftsgrundlage, z.B. auf den Wegfall bzw. Austausch des benannten Personals, ab sowie auf eine Schlechtleistung während der Leistungserbringung, z.B. bei wiederholter Nichteinhaltung von Bearbeitungsfristen.
Siehe auch Angaben unter II.2.7).
Mit dem Abschluss des Vertrags wird lediglich die nicht optionale Vertragslaufzeit beauftragt. Die weiteren optionalen Vertragslaufzeiten werden einzeln schriftlich beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Vertragslaufzeiten besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind ausschließlich elektronisch auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
3. Fragen zum Verfahren sind spätestens bis zum 03.09.2021 unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf dem Vergabemarktplatz zu stellen. Die Übersicht zu Bieterfragen und den entsprechenden Antworten ist lediglich auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg einzusehen.
4. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und berechtigen auch nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.
5. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
6. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet (siehe auch 2018-06-21 Informationsblatt Datenschutz BLB). Durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklären diese sich hiermit einverstanden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYER39A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de