Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 11 - Fassadenverkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Grundschule "Otto Seeger", Pfarrer-Fröhlich-Straße 9 in 14712 Rathenow - Los 11 - Fassadenverkleidung
Die Stadt Rathenow plant die Erweiterung und Sanierung der 1,5 zügigen Otto-Seeger-Grundschule Rathenow/West in 14712 Rathenow.
Dazu sollen zwei der noch im Bestand vorhandenen Gebäudeteile komplett abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der östliche Gebäudeteil wird saniert. Als Ausweichunterkunft der Schule wird für die Dauer der Baumaßnahme ein Ersatzbau als Mietcontaineranlage auf einem benachbarten Grundstück erstellt.
Grundschule "Otto-Seeger" Pfarrer-Fröhlich-Str. 9 14712 Rathenow
Los 11 - Fassadenverkleidung
- 300m² Fassadenverkleidung Faserzement mit Unterkonstruktion und 14cm Wärmedämmung
- 39 Stück Fassadenverkleidungen Faserzement als Einzelelemente neben/Zwischen Fenster
- 51 m Sonnenschutzanlage, horizontal auskragend, starre Lamellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fassadenverkleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XR3EQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletztung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewertung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.