Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 20 Rohbau Referenznummer der Bekanntmachung: EU OV-03-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 20 Rohbau
ca. 55 m³ StB-Streifenfundamente
ca. 225 m² Bodenplatten
ca. 330,0 m² StB-Wände, Halbfertigteile, kerngedämmt
ca. 300,0 m² StB-Decken, Filigransystem
ehemaliges Jagdschloss Schlosstraße 15517 Fürstenwalde/Spree
ca. 55 m³ StB-Streifenfundamente
ca. 225 m² Bodenplatten
ca. 330,0 m² StB-Wände, Halbfertigteile, kerngedämmt
ca. 300,0 m² StB-Decken, Filigransystem
Programm " Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)-Infrastruktur " EFRE Nr. 85020188
Vorlage Werkstatt- / Montageplanung: Die Werkplanung für alle Gebäude ist 14 Tage nach Auftragserteilung in prüffähiger Fassung vorzulegen.
Fertigstellung Funktionsanbau: 29.04.2022
Fertigstellung Terrassenanbau: 20.05.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbau
Ort: Müncheberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0R3CN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigteAngebote gemäß § 19 EU VOB/A.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass einNachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]