Anbau & Teilumbau Bahnhofsgebäude - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-02-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbau & Teilumbau Bahnhofsgebäude - Planungsleistungen
Die Stadt Hohen Neuendorf plant, das Bahnhofsgebäude der Station Hohen Neuendorf aus dem Jahr 1924
(Arch.: Richard Brademann) auf Grund der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit einer neuen Nutzung als
kulturelle Begegnungsstätte zuzuführen und hierfür umzubauen und zu erweitern. Grundlage des anstehenden
Planungs-/Realisierungsprozesses bilden der Bauantrag/die Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2020. Danach
ist die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung der Gebäudehülle
geplant sowie der Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug und mit Flächen für zusätzliche Nutzungen
(Ausstellung etc.) als Anbau am nördlichen Bestandsgiebel.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen u.a. Flächen für Bibliothek und Stadtinformation, für
Veranstaltungen mit bis zu 80 Personen, Gruppenräume für Senioren und den Kulturkreis mit
Ausstellungsflächen für bildende Künstler sowie ein Treffpunkt für Jugendliche zur Verfügung stehen.
Ausgeschrieben sind hier die Objektplanungsleistungen gemäß HOAI §34, Leistungsphasen 5-9.
Schönfließer Str. 48a 16540 Hohen Neuendorf
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
1. Sanierung/Umbau das 2011 (nach mehrjährigem Leerstand) von der Bahn erworbene Bestandsgebäude:
Das ehemalige Bahnhofsgebäude, in der Böschung zum Gleisbett der S-Bahn liegend, besteht aus zwei
Untergeschossen (1. UG, 2. UG auf Gleisniveau [nur Teilunterkellerung)], einem Erd-, einem Obergeschoss
und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Das im Stil der Neuen Sachlichkeit errichtete 4-geschosssige
Gebäude wurde in Mauerwerksbauweise mit Holz- und Massivdecken errichtet (ca. 1.290 qm BGF). Das
Dach ist als Satteldach mit hölzernem Dachstuhl, Ziegeleindeckung und beidseitig großen Dachgauben
ausgeführt. Nach einer denkmalgerechten Sanierung 2001/2002 (aber: kein eingetragenes Baudenkmal) und
kleineren Baummaßnahmen im Jahr 2009 (Sanierung Dachhaut) sind nun umfangreichere Sanierungs-/
Umbauarbeiten für die künftige Nutzung als "Kulturbahnhof" geplant, insbesondere: energetische
Optimierung der Gebäudehülle; Umbau/ Herrichtung der Flächen für eine kulturelle Nutzung durch Vereine
und andere Institutionen (mit insb. Bibliothek / Stadtinformation, Bistro/Café, Veranstaltung [Raum für ca. 80
Personen], Büro-, Probe-/Übungs-/Gruppenräumen); Schadstoff-/Schwammsanierung; Anbindung an den
Neubau als Anbau auf allen Geschossebenen.
2. Neubau: 5-geschosssiges Bauwerk als Anbau an den nördlichen Giebel des Bestandsgebäudes (ca. 449 qm
BGF); Nutzung: Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug, Büroraum, Abstell-/ Technikräume.
Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz erfolgen. Der Einsatz
erneuerbarer Energien sowie die Möglichkeiten zur Erreichung eines ggf. über die gesetzlichen Vorgaben
hinausgehenden Energiestandards wird untersucht werden und ist ggf. in die Ausführungsplanung einzuarbeiten.
Während der gesamten Baumaßnahmen muss die Zugänglichkeit zum Bahnsteig durch die Eingangshalle
gewährleistet sein (Nutzungsrecht der Deutschen Bahn für die Zugänglichkeit zum Bahnsteig durch das
Gebäude).
Da es sich bei dem Gebäude immer noch um ein "Bahnbetriebsgebäude" handelt, sind Erfahrungen aus dem
Bahn-Bereich von Vorteil. Nach der bereits erfolgten Umplanung des Anbaus ist dies jedoch nicht mehr
Bedingung.
Das Vorhaben wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen des Programms
"Sanierung kommunaler Einrichtungen - Sport - Jugend - Kultur" gefördert (RZBau ist zu beachten). Außerdem
werden voraussichtlich noch Landesmittel beim Landesamt für Bauen und Verkehr im Förderprogramm "RiLi
ÖPNV-Invest" beantragt, sodass Erfahrungen mit Zuwendungsmaßnahmen als wünschenswert erachtet werden.
Im Ergebnis der Maßnahmen soll ein zeitgemäßes und wirtschaftliches Gebäude mit hoher Gestalt- und Nutzqualität sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen
wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für
vielfältige kulturelle Zwecke; 2. Art der Baumaßnahme: Neu-/Erweiterungsbau und Bauen im Bestand; 3. BGF
gesamt: 1.740 qm (davon Bestand 1.290 qm); geschätzte Baukosten (Kostenschätzung 2019): rd. 3,1 Mio. EUR
(Summe Kostengruppen 300-400 brutto):.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Leistungen der Objektplanung gem. HOAI §34: Grundleistungen
Leistungsphasen 5-9 sowie ggf. ausgewählte Besondere Leistungen, darunter ggf. EnEV-Nachweis (der
vorliegende Nachweis stammt aus dem Jahr 2017 [s. Vergabeunterlagen] und muss überarbeitet werden) /
darunter ggf. Einarbeitung der Ergebnisse der Überprüfung des EnEV-Nachweises und Überarbeitung
entsprechend neuem Wärmeversorgungskonzept (Planungsänderungen [Grundleistungen]). Sofern eine
Umplanung erforderlich wird, erfolgt ggf. auch eine Beauftragung vorangehender Leistungsphasen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden
können (s. Ziff. I.3): Genehmigungsplanung (Situationsplan; Grundrisse, Ansichten u.ä.) inkl. Erläuterungsbericht
zur Genehmigungsplanung (Verf.: AFRY Deutschland GmbH, Berlin 12/2020); Anhang zum Erläuterungsbericht:
Erläuterungsbericht/Baubeschreibung gem. DIN 276 zum Umbau und Sanierung des Bahnhofsgebäudes (Verf.:
RETTSCHLAG+PARTNER, Berlin 2014); Kostenaufstellungen (Herstellungskosten [Bauanzeige vom
04.11.2019] / Kostenberechnung 2017); EnEV-Nachweis 2017; Zuwendungsantrag (Programm Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2020).
Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. In der 2. Stufe des
Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. hierzu Ziffer
II.2.11).
Zunächst vorgesehener Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 06/2022; 2. Realisierung (entsprechend
Zuwendungsbescheid): bis 06/2024; 3. Projektabschluss (entsprechend Zuwendungsbescheid): 12/2024.
II.2.5)
Alle Projektverzögerungen, die zu Vertragsverlängerungen führen. Die angegebene Laufzeit beinhaltet nicht die
Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte
Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden erfolgt auf Grundlage
der zum Nachweis der Eignung gemachten Angaben, vorgelegten Erklärungen und Unterlagen mit einem
Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 1.080 Punkte
(Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20,37 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
79,63 %).
Wertung im Einzelnen (max. Punktzahl bei): 1.1 Nettogesamtumsatz im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre
(2021 [ggf. als Prognose], 2020, 2019): > 0,4 Mio. EUR netto; 1.2 Nettojahresumsatz im Leistungsbild
Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34 (2021 [ggf. als Prognose], 2020, 2019): > 0,3 Mio. EUR netto; 2.1.1 Anzahl
(Vollzeitäquivalent) der festangestellten Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild
Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 im Mittel der letzten 3 Jahre (2021, 2020, 2019): >6; 2.1.2 Anzahl
(Vollzeitäquivalent) der festangestellten Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild
Objektplanung im Sinne HOAI 2021 §34 mit Berufserfahrung ? 5 Jahre im Mittel der letzten 3 Jahre (2021,
2020, 2019): >4; 2.2.1-2.2.6 Referenzprojekte übergeordnet (Referenzprojekte 5.2.1-5.2.3): 2.2.1
öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103; 2.2.2 Bauwerkskosten (Summe Kostengruppe 300-400 nach DIN
276) netto: größer/gleich 1,9 Mio. Euro netto; 2.2.3 Bruttogrundfläche BGF: größer/gleich 1.400 qm; 2.2.4
Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34: größer/gleich 5 LP; 2.2.5 Honorarzone(n) im Sinne
HOAI 2021 §35: größer/gleich III; 2.2.6 Art der Baumaßnahme i.S. HOAI 2021 §2: Umbau- und/oder
Modernisierungsmaßnahme und Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme; 2.2.7-2.2.17 Zusätzliche
Angaben (je Leistung/ Projektmerkmal geht max. ein Referenzprojekt positiv in die Wertung ein): 2.2.7
Gebäude für kulturelle Zwecke, Gemeindezentrum, Bibliothek, Veranstaltungsgebäude, Ausstellungsgebäude
o.vgl. Gebäude für kommunikative/gemeinwohlorientierte Zwecke; 2.2.8 Versammlungsstätte im Sinne
Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO); 2.2.9 Bauen im Bestand: Planungsleistungen für
Hüllensanierung ; 2.2.10 Bauen im Bestand: Planungsleistungen für eine energetische Ertüchtigung; 2.2.11
Bauen im Bestand: Planungsleistungen für statisch relevante (Teil-) Abbruchmaßnahmen; 2.2.12 Bauen im
Bestand: Ertüchtigungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Anforderungen an den konstruktiven
Brandschutz; 2.2.13 Bauen im Bestand: Planungsleistungen für die Sanierung von schadstoffhaltigen
Baustoffen/Bauteilen und/oder von Bauteilen mit biogenem Befall; 2.2.14 Planungsleistungen unter
Berücksichtigung von Anforderungen des nachhaltigen Bauens und/oder des Barrierefreien Bauens; 2.2.15
Planungsleistungen unter Berücksichtigung von Anforderungen des öffentlichen schienengebundenen
Verkehrs; 2.2.16 Bauen im Bestand: Realisierung bei (teilweise) laufendem Betrieb; 2.2.17 Realisierung unter
Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln.
Die detaillierten Angaben zur Bewertung können der "Bewertungsmatrix Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb" im
Anhang zum Teilnahmeantrag entnommen werden (s. Vergabeunterlagen [Hyperlink s. Ziff. I.3], Dokument
"Teilnahmeantrag").
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien
zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§75 [6] VgV).
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem
Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5-7 gem. HOAI §34 zu beauftragen
(Beauftragungsstufe 1).
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im
Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen
ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche
Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen
oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Sofern und soweit für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional Besondere Leistungen
beauftragt.
(3) Ggf. Beauftragung vorangehender Leistungsphasen (Umplanung entspr. ggf. überarbeitetem EnEVNachweis/
modifiziertem Wärmeversorgungskonzept).
(4) In der 2. Stufe des Verfahrens (Zuschlagsverfahren) werden über die mit Veröffentlichung der
Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus weitere Unterlagen zur
Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf und Formblatt für Honorarangebote.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt)
sowie Angaben zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien folgende Erklärungen vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2):
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Der in Ziffer II.1.5/II.2.6 angegebene Wert umfasst die geschätzten Nettobaukosten KGr 300-400 nach DIN 276 in
Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung - auch auf
Nachforderung gemäß VgV §56 (2) - wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Soweit zutreffend: Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register
des Heimatlandes des Bewerbers (Kopie) sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Punkt 2) des
Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß
Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
c) Eigenerklärung (Formular 4.1 EU) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass keine
Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 3) des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu
wirtschaftlichen Verknüpfungen.
e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Pkt. 6) gemäß Ziffer III.2.1.
f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die
Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu
benennen (Teilnahmeantrag Punkt 1), die "Erklärung Unteraufträge/Eignungsanleihe" (Formular 4.3 EU)
und die Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV (Formular 4.4
EU) sowie Erklärungen gemäß §§123 und 124 GWB über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe
(Formular 4.1 EU) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser
Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers
vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Bewerbergemeinschaftserklärung - Formular 4.2 EU) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer
Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- mit einer Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer
Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/ einer
Bietergemeinschaft, führen - wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs -
zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig
voneinander erstellt wurden.
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der
Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben eventueller
Eignungsverleiher zu machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gemäß VgV §56
(2) - wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2019, 2020, 2021 [ggf. als Prognose]) sowie zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI
2013 §34.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend
seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit
vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme 2,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden
sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages
aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich
(Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Alle nachfolgend geforderten Angaben sind vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von der
Bewerbergemeinschaft insgesamt - unter Berücksichtigung der relevanten Angaben ev. Eignungsverleiher zu
machen; fehlen Angaben oder sind unvollständig - ggf. auf Nachforderung gem. VgV §56 (2) - wird der
Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 4.2) der in den letzten drei Jahren (2019, 20120, 2021)
jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw.
Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2013 §34 gesamt
sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre (anzugeben ist das Vollzeitäquivalent).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers
hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Punkt 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche gegebenenfalls
durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) für das Leistungsbild Objektplanung sind mind. 2 und
max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt.
5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber (Name/Kontaktdaten; der Bauherr behält sich vor, Erkundigungen einzuholen);
- Auftragnehmer;
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2021 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw.
Betreiber);
- Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276) netto;
- Bruttogrundfläche BGF in qm;
- Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2021 §34;
- Schwierigkeitsgrad (Honorarzone[n] im Sinne HOAI 2021 §35);
- Art der Baumaßnahme i.S. HOAI 2021 §2 (Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme / Neubauund/
oder Erweiterungsbaumaßnahme / Andere [Instandsetzungs- und/oder Instandhaltungsmaßnahme /
Wiederaufbaumaßnahme]).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2) zu weiteren
Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend). Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein
Projekt in die Wertung ein.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten (einseitig) in Form von Texten, Plänen,
Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht
gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt (inkl.
Nachunternehmer, sofern zutreffend) zu machen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen,
werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1.) Anzahl (Vollzeitäquivalent) der festangestellten Architekten und Ingenieure [Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw.
Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss] im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI 2021 §34 mit
Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung:
größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
(2.) Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Es sind mind. 2 und max. 3
mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte detailliert vorzustellen. Gewertet werden nur
Referenzprojekte, die folgende Bedingungen erfüllen:
1. Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276): mind. 0,9 Mio. netto je Projekt;
2. Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. HOAI 2021 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber): im
Zeitraum 02/2016 bis 01/2022.
Mit diesen Referenzprojekten sind die folgenden weiteren Mindestanforderungen zu erfüllen:
a) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung "Öffentlicher Auftrag im Sinne GWB §103";
b) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme i.S.
HOAI 2021 §2;
c) mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme i.S.
HOAI 2021 §2;
d) mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe Kosten KGr 300-400 nach DIN 276)
größer/gleich 1,8 Mio. Euro netto;
e) mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 5 bis 8 im Sinne HOAI 2021 §34
durchgängig erbracht wurden;
f) mindestens ein Referenzprojekt mit HZ größer/gleich III im Sinne HOAI 2021 §35.
Alle Mindestanforderungen müssen in einem oder mehreren Referenzprojekten (max. 3) erfüllt sein, die
Kombination dabei ist beliebig.
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die
Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik
Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen
Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder
juristische Personen gestellt werden.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehenden Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 6).
(1) Örtliche Präsenz während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; personelle
Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort.
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie ergänzenden Vorschriften und Regeln des Landes
Brandenburg, Arbeitsstätten-VO, DIN 18040-1, BbgBO, LHO und BbgVergG.
(3) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(4) Vertrag inkl. Anlagen.
(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegende Erklärungen: s. Ziff. II.2.11.
(6) Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1
Verpflichtungsgesetz abgeben.
(7) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2021): Einschätzung AG bzgl. Honorarzonen: HOAI
§35: III Basissatz; Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden gem. §36: max. 33%.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu
verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Formular 4.1 EU), sowie - sofern zutreffend - Bewerbergemeinschaftserklärung, Erklärungen für
Nachunternehmer [Formulare 4.2/4.3/4.4 EU]) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu
erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s.
Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig
auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht
erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Im Falle
einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je
Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch - unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s.
Ziff. I.3) - bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise - auch auf
Nachforderung gemäß VgV §56 [2] - hat den zwingenden Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Eine
Nachforderung bei fehlerhaften Referenznachweisen ist über den Umfang der Liste in Pkt. 5.1 des
Teilnahmeantrages hinaus nicht vorgesehen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen,
dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht
verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [s.o.] inkl.
Bewertungsmatrix Stufe 1 sowie Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix Stufe 2 und die in Ziff. II.2.4 aufgeführten
Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u.ä. wie auch die weiteren Auskünfte
abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber
6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 [3], Unterabsatz 1 VgV).
Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail,
Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet.
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Angebotsinhalte zu den nichtpreislichen bewertungsrelevanten Angebotsbestandteilen werden nicht verhandelt. Die für die nichtpreisliche Bewertung relevanten
Angebotsbestandteile sind einmalig mit dem Erstangebot vorzulegen und werden auf dieser Grundlage unter
Berücksichtigung einer vorgesehenen Präsentation (s.a. Hinweise in der Bewertungsmatrix) bewertet; eine
erneute Vorlage dieser Angebotsbestandteile mit nachfolgenden Angeboten, insbesondere dem finalen Angebot,
ist nicht vorgesehen. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte
vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 240 Punkte erreicht werden. Bewertung
Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält
das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem
1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster
Preis x 1,75 - Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 - niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt, i.R. der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen
Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
den Zuschlag gemäß VgV §17 (11) auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6R3RG
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines
Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß
§160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1)
Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.