Schulerweiterungsbau Grundschule "Gustav Bruhn" (Angermünde) - Vergabe Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10GBS/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.angermuende.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulerweiterungsbau Grundschule "Gustav Bruhn" (Angermünde) - Vergabe Planungsleistungen
Die Stadt Angermünde beabsichtigt, für die Grundschule "Gustav Bruhn" einen Schulergänzungsbau zu errichten. Das Bauwerk soll als selbständiges Schulgebäude in modularer Bauweise auf dem Grundstück Rudolf-Harbig-Straße 12 (Flur 01, Flurstück 84) nördlich des bestehenden Schulgebäudes errichtet werden. Das neue Gebäude dient der Bereitstellung zusätzlicher Schulplätze im Grundschulbereich. In Vorbereitung der erforderlichen Baumaßnahmen hat die Stadt Angermünde Leistungen der Objekt- und Fachplanung gem. §§ 34/55 HOAI (LP 1-3 - Vor- und Entwurfsplanung) beauftragt. Die Entwurfsplanung der Objektplanung Gebäude und Fachplanung technische Ausrüstung liegt vor (LP 3 gem. §§ 34/55 HOAI). Für die Realisierung des Bauvorhabens sind weitergehende Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung erforderlich. Grundlage des Vorhabens ist die durch die Auftraggeberin bestätigte Entwurfsplanung.
Die Bauherrin beauftragt Planungsleistungen mit folgenden Leistungsbildern:
(1) Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, LP 4-8 (anteilig)
(2) Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI, LP 4-8 (anteilig)
(3) Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI - Grundeistungen der Bauphysik
(4) Brandschutzplanung gemäß AHO Heft 17
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Landes Brandenburg und der Stadt Angermünde im Rahmen des Programms "Stadtentwicklung ländlicher Räume" (SLR) finanziert. Die Realisierung des Vorhabens steht unter Finanzierungsvorbehalt hinsichtlich zur Verfügung stehender Haushalts- und Fördermittel (Verpflichtungsermächtigung).
Stadt Angermünde Rudolf-Harbig-Straße 12 16278 Angermünde
Die Stadt Angermünde beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule "Gustav Bruhn" im Wohngebiet Weststadt für die Bereitstellung zusätzlicher Schulplätze im Grundschulbereich durch einen in modularer Weise zu errichtenden Schulergänzungsbau. Das Land Brandenburg unterstützt das kurzfristig zu realisierende Vorhaben durch die Bereitstellung von Fördermitteln Programm "Stadtentwicklung ländlicher Räume" (SLR).
Das Bestandsschulgebäude wurde in den 1970er Jahren in serieller Bauweise errichtet. Die Grundschule hat gegenwärtig eine Kapazität von ca. 440 Plätzen für Schüler*innen im Alter von 6-12 Jahren der Klassenstufen 1-6. Das Lehrerkollegium besteht aus 36 Lehrer*innen sowie weiteren pädagogischen Fach- und Hilfskräften. Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Schülerzahlen wurde die dringend erforderliche Kapazität der Grundschule für das Schuljahr 2020/21 durch Bereitstellung von Containern sichergestellt. Im Hinblick auf die prognostizierten Schülerzahlen ist dieses Provisorium alsbald möglich durch einen Schulergänzungsbau zu ersetzen.
Zur dauerhaften Kapazitätssteigerung und zur nachhaltigen Verbesserung der Unterrichtsbedingungen der dreizügigen Grundschule soll ein Neubau in modularer Bauweise errichtet werden. Das Raumprogramm für den zu errichtenden Neubau ist für den integrativen Schulbetrieb konzipiert und sieht sechs neue Klassen- bzw. Gruppenräume sowie sechs weitere, kleinere Räume für pädagogische Angebote vor. Hinzu kommen Cafeteria, Personalräume, Sanitärräume sowie Wirtschafts- und Technikflächen. Laut vorliegender Entwurfsplanung ergibt sich für den Schulergänzungsbau eine Nutzfläche von knapp 1.500 m². Der Neubau muss bis Ende 2022 errichtet sein, um den Schulbetrieb in den neuen Räumen fristgerecht aufnehmen zu können.
Zur Verkürzung der Bauzeit und Verminderung der Beeinträchtigungen des Schulbetriebs soll der Schulergänzungsbau mit einem hohen Maß an Vorfertigung in modularer Bauweise errichtet werden. Die Entwurfsplanung weist Bruttobaukosten einschließlich Nebenkosten in Höhe von 5,3 Millionen Euro aus.
Die Innutzungsnahme des Schulergänzungsbaus zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2022/23 ist zwingend erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Objekt- und Fachplanung (TA)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.doerner-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y46R34U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag einer Bewerber*in / Bieter*in bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.