Erweiterung der wasserseitigen Hafenanlage im Hafen Königs Wusterhausen, Generalunternehmerleistungen Wasserbau und Gleisbau Referenznummer der Bekanntmachung: Inv. 04-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafenkw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der wasserseitigen Hafenanlage im Hafen Königs Wusterhausen, Generalunternehmerleistungen Wasserbau und Gleisbau
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau einer Kaianlage im Nordhafen des Hafens König Wusterhausen. Hierzu werden Bauleistungen (Gleis- und Wasserbau), teilweise in Verbindung mit Planungsleistungen, an einen Generalunternehmer ausgeschrieben.
Hafen Königs Wusterhausen 15711 Königs Wusterhausen
Die LUTRA GmbH betreibt das Güterverkehrszentrum am Schönefelder Kreuz, zu dem der Hafen Königs Wusterhausen gehört. Die Hafengesellschaft ist 100%iges Unternehmen der Stadt Königs Wusterhausen. Der Hafen Königs Wusterhausen befindet sich an der Einmündung des Nottekanals in die Dahme. Er gliedert sich aufgrund der Lage an der Aufgabelung des Gewässers in die Teile des Nord-, Ost- und Südhafens.
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Hafens Königs Wusterhausen soll die Kapazität für den Umschlag von Transportgütern erhöht werden. Auf der bestehenden Kaianlage im Nordhafen ab km 0,4+80 bis ca. km 1,4+12 soll ein zusätzliches Betriebsgleis errichtet werden.
Gegenstand dieser Ausschreibungen sind die erforderlichen Bau- sowie Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der alten Kaianlage sowie der Gleiserweiterung im laufenden Betrieb an einen Generalunternehmer. Dies umfasst u.a.:
- Neubau einer rückverankerten Uferspundwand auf ca. 530 m Länge
- Rückverankerung mit ca. 220 Verpressankern sowie 7 Rundstahlankern
- Anpassung eines Abdeckbleches inkl. Erhöhung der alten Uferspundwand auf ca. 250 m Länge
- Abbruch eines Stahlbetonkopfbalkens der alten Uferspundwand ca. 950 m³
- Hinterfüllung der neuen Uferspundwand ca. 2.800 m³
- Rückbau und Herstellung Oberflächenbefestigung inkl. Entwässerung
- Herstellung eines Gleises auf ca. 1.000 m Länge mit 5 Weichen
- Erstellung von zwei Gleiskreuzungen mit einer Kranbahn (inkl. Entwurfsplanung und Ausführungsplanung)
- Erstellung von zwei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
Der Zuschlag ist für Anfang Juni 2022 beabsichtigt. Die Leistungspflicht beginnt 10 Tage nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich zum 15.06.2022.
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Teilnehmer zur Angebotsabgabe auffordern, die die Auswahlkriterien am besten erfüllen. Dies erfolgt durch Wertung der Referenzen anhand festgelegter, objektiver Kriterien. Die Kriterien sind der Anlage "Objektive Kriterien zur Auswahl der Teilnahmeanträge" zu entnehmen, welche den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Siehe auch zum Verfahren Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung.
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach Sektorenverordnung (SektVO) mit vorausgehendem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. Voraussetzung für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist, dass der Teilnahmeantrag bis zu dem unter Ziff. IV. 2.2) genannten Termin über die Vergabeplattform eingeht. Für den Teilnahmeantrag sind die Formblätter zu verwenden, die auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
2. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Per E-Mail, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag und dem Angebot beizufügen sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen und dem Verfahrensbrief.
3. Da es sich um eine elektronische Ausschreibung handelt, bitten wir zu beachten, dass Anfragen/Rückfragen nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie über die vorgesehene Vergabeplattform eingehen. Postalisch, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger Weise an die Kontaktstelle gerichtete Anfragen können nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Kommunikation hat ausschließlich über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg stattzufinden, um sicherzustellen, dass eine angemessene Verfahrensdokumentation zu jeder Zeit gewährleistet ist. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichneten Internetplattform veröffentlicht. Eine rechtzeitige Beantwortung der Anfragen/Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV. 2.2) kann nur erfolgen, wenn die Anfragen/Rückfragen bis spätestens sechs Werktage vor Ablauf der Frist bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle oder über die Vergabeplattform eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist. Gleiches gilt für Anfragen/Rückfragen zum Angebot, den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren innerhalb der Angebotsfrist. Diese sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote möglich ist.
4. Der Auftraggeber wird maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern (§ 45 Abs. 3 SektVO).
5. Die Teilnahmeanträge werden in einem dreistufigen Verfahren überprüft:
-1. Stufe: Prüfung der formalen Anforderungen,
-2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen,
-3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen/finanziellen und technisch/beruflichen Leistungsfähigkeit.
Sollte die Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften geeignet sind, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Dies erfolgt durch Wertung der Referenzen anhand festgelegter objektiver Kriterien. Die Kriterien dazu sind der Anlage "Objektive Kriterien zur Auswahl der Teilnahmeanträge" zu entnehmen, die den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft kann durch Wertung ihrer 9 Referenzen maximal 120 Wertungspunkte erreichen. Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl erreichen und zugleich zu den 3 besten Bewerber/Bewerbergemeinschaften gehören, entscheidet das Los über die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
6. Für die Eignungsprüfung wie Wertbarkeit der eingereichten Referenzen ist zwingend das vorgegebene Formblatt 4 zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben zu hinterfragen und ggfs. Nachweise zu verlangen oder nachzufordern.
7. Ist der Teilnahmeantrag unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen zur Eignung fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben (u.a. § 51 Abs. 2 und 3 SektVO) nachfordert oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen wird. Es besteht kein Anspruch der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
8. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den unter Ziff. II.2.5) genannten Zuschlagskriterien. Weitere Details hierzu finden sich in den Vergabeunterlagen (siehe insb. das Formblatt "Gewichtung der Zuschlagskriterien" wie auch die Anlage "Erläuterungen zu den Unterkriterien des Kriteriums "Technischer Wert"").
9. Ist das Angebot unvollständig, weil Angaben bzw. Unterlagen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie der gesetzlichen Vorgaben (u.a. § 51 Abs. 2 und 3 SektVO) nachfordert oder der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausgeschlossen wird. Es besteht kein Anspruch der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
10. Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.)
Grundsätzliches zu Ziff. III.1.1) bis III.1.3):
1.)
Die nachfolgend unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle über die Vergabeplattform einzureichen.
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. III.1.1) - Ziff. III.1.3) genannten Angaben zur Eignung und Nachweise/Formalitäten/Referenzen für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachweisen und müssen mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen, in der:
- sämtliche Mitglieder namentlich und mit Anschrift benannt sind,
- ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- dargestellt wird, wer die Leistung der jeweiligen Leistungsbereiche im Auftragsfall tatsächlich erbringt (Angaben zur Aufgabenteilung) und
- erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen). Dazu ist der Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Das Verbot für Mehrfachbeteiligungen gilt nicht für Nachunternehmer.
2.)
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis der Eignung gem. Ziff. III.1.1) bis III.1.3) für die zu vergebende Leistung
- durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) und
- Beifügung aller geforderten auftragsspezifischen Einzelnachweise und Referenzen (Formblatt 4) zum Teilnahmeantrag.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag
- die Formblätter 1 und 2 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und
- alle geforderten auftragsspezifische Einzelnachweise und Referenzen (Formblatt 4)
beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen der Ausschreibung entspricht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen und auftragsspezifischen Referenzen dem Teilnahmeantrag in der geforderten Form separat beizufügen.
3.)
Sofern Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, ihre Eignung im Wege der Eignungsleihe eines Dritten (Gemeinschaftsmitglied/Nachunternehmer) nachzuweisen, ist es erforderlich, mit dem Teilnahmeantrag das Formblatt 2 (Eignungsnachweise) nebst den erforderlichen Nachweisen vom Dritten einzureichen. Bei der Eignungsleihe eines Nachunternehmers ist ergänzend das Formblatt 3 (Verpflichtungserklärung) zu verwenden und dieses mit einzureichen, vgl. § 47 Abs. 1 SektVO. Sofern die Eignung von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft in Anspruch genommen wird, sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen zur Eignung (Formblatt 2) sowie die erforderlichen Angaben zur gemeinsamen Haftung und zur Bietergemeinschaft in Formblatt 1 zu erklären.
B.)
Für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird verlangt:
1.) Kopie Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
3.) Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist das Formblatt 2 zu verwenden.
Der Auszug aus dem Handelsregister und der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle sind vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Sofern ein Bewerber seinen Sitz im Ausland hat, ist ein entsprechender Nachweis erforderlich, soweit im jeweiligen Land des Unternehmenssitzes eine Eintragungspflicht besteht.
A.)
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit folgende Nachweise, Erklärungen und Angaben mit dem Teilnahmeantrag beizubringen:
1.) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personen-, und 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden
2.) Erklärung zum mittleren Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
3.) Darstellung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021).
B.)
Geforderte Mindeststandards:
Zu 1.) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Alternativ reicht auch die Erklärung eines geeigneten Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfalle die Deckungssumme entsprechend erhöht werden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Zu 2.) Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) mit
- [Betrag gelöscht] EUR (netto) Gesamtumsatz sowie davon
- [Betrag gelöscht] EUR (netto) Fachgewerk Wasserbau
Zu 3.) Anzugeben sind die durchschnittlich beschäftigten Bauoberleiter, Bauleiter und Poliere je Jahr. Folgende Mindestanforderungen sind hierbei zu erfüllen: Bauoberleiter mind. 2, Bauleiter mind. 5 und Poliere mind. 5. Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Gemeinschaften wird der Umsatz der Mitglieder addiert (zu 2.)). Gleiches gilt für die Beschäftigtenzahl von Bewerbergemeinschaften (zu 3.)).
Die Nachweise, Erklärungen und Angaben für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt 2 zu verwenden.
III.1.3.a)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird für den Bereich Gleisbau gefordert:
Angabe von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Gleisbau aus den letzten 10 Jahren (2012 - 2021). Als vergleichbare Leistungen gelten Bauleistungen im Gleisbau, unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, die folgende Anforderungen erfüllen (kumulativ je Referenz):
- Bruttoauftragssumme mind. 1,5 Mio. EUR und
- VOB-Abnahme erfolgt und
- Umbau bzw. Errichtung von Gleisanlagen, einschl. Weichenverbindung
III.1.3.b)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren für den Bereich Wasserbau gefordert:
Angabe von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Wasserbau aus den letzten 10 Jahren (2012 - 2021). Als vergleichbare Leistungen gelten Bauleistungen im Wasserbau, die folgende Anforderungen erfüllen (kumulativ je Referenz):
- Bruttoauftragssumme mind. 1,5 Mio. EUR und
- VOB-Abnahme erfolgt und
- Erstellung von Uferspundwänden mit Rückverankerung
III.1.3.c)
Für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird des Weiteren im Bereich Entwässerungsanlagen gefordert:
Angabe von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Entwässerungsanlagen aus den letzten 10 Jahren (2012 - 2021). Als vergleichbare Leistungen gelten Bauleistungen für Entwässerungsanlagen, die folgende Anforderungen erfüllen (kumulativ je Referenz):
- Bruttoauftragssumme mind. 0,1 Mio. EUR und
- VOB-Abnahme erfolgt und
- Erstellung von Entwässerungsanlagen befestigter Oberflächen
Geforderte Mindeststandards und Hinweise für die Referenzen im Bereich Gleisbau, Wasserbau und Entwässerungsanlagen (Ziffern III.1.3.a),III.1.3.b) und III.1.3.c)):
- Erklärungen/Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform einzureichen. Alle erforderliche Erklärungen zu den Referenzen sind auf dem Formblatt 4 zu machen.
- Die Referenzen der Teilnehmer werden anhand der Eigenangaben auf dem Formblatt 4 überprüft. Referenzen können nicht berücksichtigt werden, die die oben angegebenen Mindestanforderungen nicht aufweisen.
- Sofern eine Referenz alle Anforderungen mehrerer Bereiche abdeckt, kann sie für mehrere Bereiche verwendet werden.
- Teilnahmeanträge mit weniger als 3 Referenzen je Bereich sind unvollständig. Teilnahmeanträge mit mehr als 3 Referenzen je Bereich, werden ausgeschlossen. Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen daher exakt 3 Referenzen je Bereich (Gleisbau/Wasserbau/Entwässerungsanlagen) mit ihrem Teilnahmeantrag angeben, um die Mindestanforderungen erfüllen zu können.
- Die benannten Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
- Die aufgestellten Mindestanforderungen (Bruttoauftragssumme, VOB-Abnahme und vorgegebene Art der Bauleistung) müssen kumulativ, d.h. alle Anforderungen bei jeder Referenz, erfüllt werden.
- Bei Bewerber/Bewerbergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
- Die Vorlage von weiteren Nachweisen (Projektdatenblatt, Referenzschreiben des Auftraggebers o.Ä.) mit dem Teilnahmeantrag ist freiwillig. Für die Prüfung der Mindestanforderungen und Bewertung der Referenzen genügen der Vergabestelle zunächst die Eigenangaben auf dem zwingend einzureichenden Formblatt 4.
- Die Angaben zu den Referenzen müssen im Laufe des Verfahrens durch geeignete Unterlagen von den Teilnehmern nachgewiesen werden. Schon mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Nachweise (Projektdatenblatt, Referenzschreiben des Auftraggebers o.Ä.) dürfen nicht im Widerspruch zu den Angaben auf dem Formblatt 4 stehen.
Vertragserfüllungsbürgschaft und Mängelgewährleistungsbürgschaft.
Der Auftrag wird nur an Bieter/Bietergemeinschaften vergeben, die sich gem. § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz zur Zahlung eines Mindestentgelts verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Da die Vergabe der Leistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 15 SektVO erfolgt, ist vorgesehen, das weitere Vergabeverfahren im Anschluss an die Teilnahmephase wie folgt zu gestalten: Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Dieses Erstangebot ist vollständig auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Die Erstangebote müssen zuschlagsfähig sein.
2. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch auf Verhandlungen oder die Durchführung von Bietergesprächen besteht somit nicht. Sofern der Auftraggeber nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden alle Bieter mit wertbaren Angeboten zu einer Verhandlung eingeladen.
3. Die Erstangebote der Bieter werden dann im Rahmen von Bietergesprächen erörtert. Bieter, über deren Angebot verhandelt worden ist, werden zur Abgabe eines überarbeiteten und endgültigen Folgeangebotes aufgefordert.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, im Anschluss an eine erste Verhandlungsrunde eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
5. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, bei Abweichungen des Erstangebots und aller Folgeangebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen von dem jeweiligen Bieter/der jeweiligen Bietergemeinschaft eine Aufklärung dahingehend zu fordern, die Konformität des Erst- und der Folgeangebote sicherzustellen. Angebote, denen es an der Konformität mit den Vergabeunterlagen fehlt, können nach dem Ermessen des Auftraggebers vom Verfahren ausgeschlossen werden.
6. Alle Formblätter sind erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung. Es wird ausdrücklich auf den Verfahrensbrief hingewiesen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, den Verfahrensablauf und die Verfahrensbedingungen zu ändern, soweit dies unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zur Erreichung der Beschaffungsziele erforderlich ist.
8. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben. Dies insbesondere dann, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann oder bis zum Ablauf der Teilnahmefrist weniger als drei Teilnahmeanträge eingehen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
9. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrere Hauptangebote ist nicht zugelassen.
10. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebots wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
11. Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Fehler/Rechtsverstöße und/oder Unvollständigkeiten/Unklarheiten zu untersuchen. Sollten hierbei Unklarheiten zu Tage treten, so ist die Vergabestelle hierüber unverzüglich durch Mitteilung über die Vergabeplattform in Kenntnis zu setzen.
12. Zur Angebotskalkulation wird die Teilnahme an einer Ortsbegehung dringend empfohlen. Die Auftraggeberin wird diejenigen Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, entsprechend zu einer Ortsbegehung einladen. Die Besichtigungen erfolgen zur Gewährleistung des Geheimwettbewerbs in Einzelterminen.
13. Für alle weiteren Details wird auf diesen Bekanntmachungstext, den Verfahrensbrief und die Vergabeunterlagen ausdrücklich verwiesen. Die Unterlagen stehen unter der unter Ziff. I.3) genannten Adresse uneingeschränkt und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB9R3HE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de