Rahmenvereinbarung zur Fortführung des Hydrogeologischen Großraummodells Lauchhammer
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Fortführung des Hydrogeologischen Großraummodells Lauchhammer
Modellfortführung und -aktualisierung, Variantenberechnungen, Berichterstattungen, Dokumentationen, Erörterungen
Lauchhammer und Klettwitz
Hydrogeologische Berechnungen zur prognostischen Entwicklung der Grundwasserverhältnisse sowie
der Wasserstände in den Oberflächengewässern bilden die Grundlage für die Planung von Maßnahmen
der bergbaulichen Sanierung und der Sanierung des Wasserhaushaltes.
Mit dem ständig zu aktualisierten Gesamtmodell sind Berechnungen von definierten Szenarien bzw.
Entwicklungsvarianten einschließlich der Berechnung quasistationärer Verhältnisse nach Abschluss
aller Maßnahmen als Entscheidungsgrundlage für anstehende Sanierungsaufgaben durchzuführen.
Die hydrogeologischen Berechnungen sind in Form von hydrogeologischen Nachweisen oder als
hydrogeologische Einschätzung auf der Basis des vorhandenen und weiter zu entwickelnden
Großraummodells durchzuführen. Dabei sind sowohl Auswirkungen von Entwässerungs- bzw.
Grundwasserabsenkungsmaßnahmen als auch der Grundwasserwiederanstieg im Zusammenhang mit
wasserwirtschaftlichen Maßnahmen nach Soll-Ist-Vergleichen räumlich und zeitlich zu bewerten. Bei
erheblichen Abweichungen vom Sollzustand ist der Prognosezeitraum auf der Grundlage einer neuen
Aufgabenstellung vollständig zu überrechnen und zu dokumentieren.
Konsultationsleistungen Hydrologie; Modellierberatungen
Vergabe-Nr.: 2218200108
Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Mit dem geplanten Vergabeverfahren soll das Hydrogeologische Großraummodell Lauchhammer (HGM LH) fortgeführt werden. Die Übernahme der Daten und das Nachvollziehen der naturwissenschaftlich und rechentechnisch aufbereiteten Zusammenhänge ist bei Wechsel eines Auftragnehmers zwar möglich, aber auf Grund des Umfanges von Primärdaten und in Datenbanken gespeicherten Daten würde die Nutzung des bisherigen Modelles ähnlich lange unterbrochen sein wie die Erarbeitung eines neuen Modelles. Die hydrogeologischen Modellberechnungen sind prozessbegleitend fortlaufend zu betreiben. Mit einer langjährigen Tätigkeit des Modellierers verbunden ist ein entsprechender, von der LMBV mbH nicht zu vermittelnder Wissenstand gegeben, dessen Verlust eine Qualitätsminderung bei fortführenden Modellierungen bewirken würde. Können Modelle infolge einer Modellübernahme nicht unmittelbar fortgeführt werden, fehlen auch die hydrogeologischen Grundlagen für die Planung von Sanierungs- und Wasserbauprojekten. Die Kosten, die hierdurch entstehen sind nicht zu beziffern. Weiterhin werden durch die Modellbearbeiter neben auf Rechnung der LMBV mbH erhobenen Daten eine Vielzahl von Daten Dritter gemeinsam genutzt. Diese Daten werden von den Modellführern treuhänderisch benutzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung zur Fortführung des Hydrogeologischen Großraummodells Lauchhammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.ibgw-leipzig.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]