Rahmenvereinbarung Lieferung von Erdgas Bereich Kali-Spat-Erz laut Anlage 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Lieferung von Erdgas Bereich Kali-Spat-Erz laut Anlage 1
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erdgas. Ausgeschrieben wird nur der Erdgaslieferpreis (Arbeitseinheitspreis), vergeben wird die Lieferung von Erdgas einschließlich Netznutzung und gesetzlicher Umlagen (All-Inclusive-Vertrag).
Der Gesamtbedarf beträgt für den Zeitraum: 01.06.2022 bis 31.12.2022 ca. 523 MWh.
Für die Jahre 2023 bis 2025 liegt der Bedarf bei ca. 1.120 MWh/Lieferjahr.
Der Bedarf teilt sich auf 4 Lieferstellen auf, davon 1 mit registrierender Leistungsmessung (elektronische Datenerfassung in m³ - RLM).
Deutschland,
Bundesland Sachsen-Anhalt,
Bundesland Thüringen
Die Beschaffung, entsprechend Anlage 1_Leistungsverzeichnis, erfolgt für die Netzgebiete der
- Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH
- Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH und
- EW Eichsfeldgas GmbH.
Der Lastgang für die RLM-Lieferstelle ist beigefügt – Anlage 2 der Leistungsbeschreibung. Die Angaben sind in m³.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Vergabenummer: K22GAS0KSE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Lieferung von Erdgas Bereich Kali-Spat-Erz laut Anlage 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Um den Leistungsbeginn zum 01.06.2022 zu gewährleisten, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit mehreren Bietern auf Grundlage § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]