Schülerspezialbeförderung 05-22 Grundschule Dolgelin Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maerkisch-oderland.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR6YDN3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR6YDN3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerspezialbeförderung 05-22 Grundschule Dolgelin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60120000 Taxiverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2022/2023 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.

Aktuell werden insgesamt ca.660 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 32 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 63 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 20 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Für die Zuschlagserteilung erfolgt eine Loslimitierung von 15 Touren/Strecken (Lose).

Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Grundschule Dolgelin.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Märkisch-Oderland 15306 Seelow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Märkisch-Oderland sucht mit der hiesigen Bekanntmachung einen Vertragspartner, der insgesamt 4 Schüler zur Grundschule Dolgelin befördert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 22/08/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option zur Verlängerung um maximal zwei weitere Schuljahre.

Der Schülerbeförderungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des letzten Schultages des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird. Der Schülerbeförderungsvertrag kann maximal um zwei weitere Schuljahre verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es wird auf § 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) bzw. MiLoG hingewiesen.

Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (und falls zutreffend: Die Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG) hier § 3 - muss Bestandteil des Angebotes sein.

In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:

-Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

-Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:

- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

- Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.

Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben die Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:

- mindestens eine Referenz im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und die zugrunde liegende Leistung innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde.

- Erklärung zum eingesetzten Personal.

Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/03/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/03/2022
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg statt.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YDN3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

(3) Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2022

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