Schülerspezialbeförderung 10-22 Karl-Sellheim-Schule Eberswalde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maerkisch-oderland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialbeförderung 10-22 Karl-Sellheim-Schule Eberswalde
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2022/2023 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt ca.660 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 32 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 63 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 20 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Für die Zuschlagserteilung erfolgt eine Loslimitierung von 15 Touren/Strecken (Lose).
Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Karl-Sellheim-Schule Eberswalde.
Landkreis Märkisch-Oderland 15306 Seelow
Der Landkreis Märkisch-Oderland sucht mit der hiesigen Bekanntmachung einen Vertragspartner, der insgesamt 8 Schüler zur Karl-Sellheim-Schule Eberswalde befördert.
Option zur Verlängerung um maximal zwei weitere Schuljahre.
Der Schülerbeförderungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf des letzten Schultages des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird. Der Schülerbeförderungsvertrag kann maximal um zwei weitere Schuljahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird auf § 6 des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) bzw. MiLoG hingewiesen.
Die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (und falls zutreffend: Die Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer/Verleiher von Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG) hier § 3 - muss Bestandteil des Angebotes sein.
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
-Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
-Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben die Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- mindestens eine Referenz im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und die zugrunde liegende Leistung innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde.
- Erklärung zum eingesetzten Personal.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR6YDN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland