Rechtliche Prüfungen von Vergabeverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: ILB-Verg-2/22: Verg. Prüf.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtliche Prüfungen von Vergabeverfahren
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Prüfung von Vergabeverfahren von Zuwendungsempfangenden mit auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung ist in drei Lose aufgeteilt, für die jeweils ein Bieter den Zuschlag erhalten soll. Angebote können für ein oder zwei Lose abgegeben werden.
Die benötigten Leistungen werden im Zeitraum bis zum 31.06.2023 in Form von Einzelabrufen beauftragt. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelabrufe. Die Rahmenvereinbarung kann bis 31.12.2023 verlängert werden.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Die Prüfung der Vergaben im kann am Sitz der Auftragnehmer vorgenommen werden.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.
Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.
Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.
Der Rahmenvertrag kann bis 31.12.2023 verlängert werden.
Option zur Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023 bei Verzögerungen in der Beendigung der Förderprojekte
und der Verwendungsnachweisprüfung.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Die Prüfung der Vergaben im kann am Sitz der Auftragnehmer vorgenommen werden.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.
Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.
Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.
Der Rahmenvertrag kann bis 31.08.2023 verlängert werden.
Option zur Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023 bei Verzögerungen in der Beendigung der Förderprojekte
und der Verwendungsnachweisprüfung.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Die Prüfung der Vergaben im kann am Sitz der Auftragnehmer vorgenommen werden.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens werden die Zuwendungsempfangenden (ZWE) regelmäßig zur Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen aus den EU-Fonds (ANBest-EU) verpflichtet. Die ANBest-EU enthalten unter Nr. 3.2 ff die Auflage zur Einhaltung von Vergabevorschriften. Bei Verstößen gegen entsprechende Rechtsvorschriften bzw. sog. Unregelmäßigkeiten sind ggf. finanzielle Berichtigungen bzw. Mittelkürzungen ggü. den ZWE vorzunehmen. Die ILB hat als zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde EFRE des operationellen Programms Brandenburg den vergaberechtskonformen Einsatz der Mittel sicherzustellen und dazu in verschiedenen Phasen des Zuwendungsverfahrens entsprechende Kontrollen durchzuführen. Zuständig ist hierfür das Referat Vergabeprüfung. Zur Unterstützung des Referates in der Endphase des operationellen Programms soll zur Umsetzung der Kontrollen eine Rahmenvereinbarung in drei Losen mit Rechtsanwaltskanzleien abgeschlossen werden.
Nach derzeitigen Berechnungen wird insgesamt von ca. 600 Prüfaufträgen ausgegangen. Davon erfasst sind Prüfungen zu jedem Mittelabruf sowie vor der letzten Auszahlung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Die Anzahl der Prüfaufträge kann jedoch leicht nach unten oder oben variieren, da es auf Grund der pandemischen Lage zu Verzögerungen in der Umsetzung der geförderten Projekte gibt und somit ggf. einer Verschiebung der Zeitpunkte der Verwendungsnachweisprüfung.
Pro Los sind ca. 200 Prüfaufträge zu bearbeiten.
Der Rahmenvertrag kann bis 31.08.2023 verlängert werden.
Option zur Verlängerung bis maximal zum 31.12.2023 bei Verzögerungen in der Beendigung der Förderprojekte
und der Verwendungsnachweisprüfung.
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Technischen Hilfe des EFRE.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kurzdarstellung des Bieters unter Angabe der zuständigen Rechtsanwaltskammer und den Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit (Bieterdarstellung)
Mindestanforderung: Mindestens ein Rechtsanwalt muss die Qualifikation als Fachanwalt für Vergaberecht aufweisen.
1.
Jahresumsatz des Bieters in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrages (Beratung von AG/Bietern, die Durchführung/Begleitung von Vergabeverfahren im Ober- und Unterschwellenbereich, ggf. entsprechende Prüfungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, nachzuweisen durch: Vorlage einer Eigenerklärung.
2.
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR , nachzuweisen durch: Vorlage eines entsprechenden Versicherungsscheins (Kopie) oder einer Versicherungsbestätigung (Kopie). Sollten die Versicherungssummen niedriger sein, so ist eine Bereitstellungserklärung der Versicherung über die verlangten Versicherungssummen vorzulegen.
Geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen mit Kurzbeschreibung.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ergibt sich insbesondere mit Blick auf Beratung entweder eines Bieters oder öffentlichen Auftraggebers in Bezug auf vergaberechtliche Fragestellungen im Rahmen von Zuwendungsverhältnissen. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein.
Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens zwei in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist ausgeführten Referenzaufträgen gefordert, an denen die für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung vorgesehenen und verantwortlichen Personen federführend beteiligt waren. Dabei soll eine Projektbeschreibung, der Zeitraum sowie Auftraggeber/Ansprechpartner (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin) angegeben werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1RX12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.