Stadt Kremmen: Planungsleistungen für den Neubau der Erweiterung der Goethe-Schule Kremmen Referenznummer der Bekanntmachung: VF-01-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kremmen
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Kremmen: Planungsleistungen für den Neubau der Erweiterung der Goethe-Schule Kremmen
Die Stadt Kremmen (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt, die Goethe-Schule, Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen, durch einen Neubau zu erweitern. Am Standort befindet sich bereits das bisherige und aktuell in Nutzung befindliche Schulgebäude. Der Neubau soll über 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen verfügen und entsprechend den Anforderungen der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg geplant und errichtet werden. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden. Das Projekt soll mit Fördermitteln gefördert werden.
Zur Vergabe der vorstehenden Planungsleistungen führt der Auftraggeber ein Vergabeverfahren durch. Die Vergabe erfolgt losweise und stufenweise.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Kremmen Straße der Einheit 2 16766 Kremmen
In der Stadt Kremmen soll die Goethe-Schule durch einen Neubau erweitert werden. Die Schule beherbergt eine Grundschule, sowie eine Oberschule und befindet sich in der Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen (siehe Anlage Lageplan).
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie) wurden für den Neubau verschiedene Standorte auf dem vorhandenen Schulgelände geprüft. Der Neubau soll am Standort der Variante 2 entstehen.
Der Neubau soll 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen enthalten. Er hat alle Anforderungen nach der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg zu erfüllen. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau sollen auch die zugehörigen Außenanlagen geplant werden, mit dem Ziel einer Optimierung der pädagogischen Außenflächen und der Aufwertung des Außenanlagenbereichs im Zugangsbereich zum Erweiterungsbau.
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Das gesamte Projekt muss so geplant und realisiert werden, dass alle Anforderungen der fördermittelrechtlichen Vorgaben des Fördermittelgebers Beachtung finden.
Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist zu Beginn des Schuljahres 2025/26 vorgesehen.
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem eine Entscheidung über die Zuwendung durch den Zuwendungsgeber getroffen wurde, kann der Auftraggeber weitere Leistungsphasen (5 bis 9) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck dieser Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die von den Bewerbern eingereichten Nettojahresumsätze, die Beschäftigtenzahl und die Referenzen. Die Bepunktung gestaltet sich wie folgt:
1. Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in - 25 %
3. Referenzen - 25 %
Fachplanung Tragwerksplanung
Kremmen Straße der Einheit 2 16766 Kremmen
In der Stadt Kremmen soll die Goethe-Schule durch einen Neubau erweitert werden. Die Schule beherbergt eine Grundschule, sowie eine Oberschule und befindet sich in der Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen (siehe Anlage Lageplan).
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie) wurden für den Neubau verschiedene Standorte auf dem vorhandenen Schulgelände geprüft. Der Neubau soll am Standort der Variante 2 entstehen.
Der Neubau soll 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen enthalten. Er hat alle Anforderungen nach der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg zu erfüllen. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau sollen auch die zugehörigen Außenanlagen geplant werden, mit dem Ziel einer Optimierung der pädagogischen Außenflächen und der Aufwertung des Außenanlagenbereichs im Zugangsbereich zum Erweiterungsbau.
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Das gesamte Projekt muss so geplant und realisiert werden, dass alle Anforderungen der fördermittelrechtlichen Vorgaben des Fördermittelgebers Beachtung finden.
Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist zu Beginn des Schuljahres 2025/26 vorgesehen.
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem eine Entscheidung über die Zuwendung durch den Zuwendungsgeber getroffen wurde, kann der Auftraggeber weitere Leistungsphasen (5 bis 6) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck dieser Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die von den Bewerbern eingereichten Nettojahresumsätze, die Beschäftigtenzahl und die Referenzen. Die Bepunktung gestaltet sich wie folgt:
1. Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in - 25 %
3. Referenzen - 25 %
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3)
Kremmen Straße der Einheit 2 16766 Kremmen
In der Stadt Kremmen soll die Goethe-Schule durch einen Neubau erweitert werden. Die Schule beherbergt eine Grundschule, sowie eine Oberschule und befindet sich in der Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen (siehe Anlage Lageplan).
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie) wurden für den Neubau verschiedene Standorte auf dem vorhandenen Schulgelände geprüft. Der Neubau soll am Standort der Variante 2 entstehen.
Der Neubau soll 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen enthalten. Er hat alle Anforderungen nach der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg zu erfüllen. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau sollen auch die zugehörigen Außenanlagen geplant werden, mit dem Ziel einer Optimierung der pädagogischen Außenflächen und der Aufwertung des Außenanlagenbereichs im Zugangsbereich zum Erweiterungsbau.
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Das gesamte Projekt muss so geplant und realisiert werden, dass alle Anforderungen der fördermittelrechtlichen Vorgaben des Fördermittelgebers Beachtung finden.
Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist zu Beginn des Schuljahres 2025/26 vorgesehen.
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 3 für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem eine Entscheidung über die Zuwendung durch den Zuwendungsgeber getroffen wurde, kann der Auftraggeber weitere Leistungsphasen (5 bis 9) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck dieser Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die von den Bewerbern eingereichten Nettojahresumsätze, die Beschäftigtenzahl und die Referenzen. Die Bepunktung gestaltet sich wie folgt:
1. Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in - 25 %
3. Referenzen - 25 %
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 bis 8)
Kremmen Straße der Einheit 2 16766 Kremmen
In der Stadt Kremmen soll die Goethe-Schule durch einen Neubau erweitert werden. Die Schule beherbergt eine Grundschule, sowie eine Oberschule und befindet sich in der Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen (siehe Anlage Lageplan).
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie) wurden für den Neubau verschiedene Standorte auf dem vorhandenen Schulgelände geprüft. Der Neubau soll am Standort der Variante 2 entstehen.
Der Neubau soll 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen enthalten. Er hat alle Anforderungen nach der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg zu erfüllen. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau sollen auch die zugehörigen Außenanlagen geplant werden, mit dem Ziel einer Optimierung der pädagogischen Außenflächen und der Aufwertung des Außenanlagenbereichs im Zugangsbereich zum Erweiterungsbau.
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Das gesamte Projekt muss so geplant und realisiert werden, dass alle Anforderungen der fördermittelrechtlichen Vorgaben des Fördermittelgebers Beachtung finden.
Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist zu Beginn des Schuljahres 2025/26 vorgesehen.
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 4 bis 8 für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem eine Entscheidung über die Zuwendung durch den Zuwendungsgeber getroffen wurde, kann der Auftraggeber weitere Leistungsphasen (5 bis 9) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck dieser Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die von den Bewerbern eingereichten Nettojahresumsätze, die Beschäftigtenzahl und die Referenzen. Die Bepunktung gestaltet sich wie folgt:
1. Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in - 25 %
3. Referenzen - 25 %
Objektplanung Freianlagen
Kremmen Straße der Einheit 2 16766 Kremmen
In der Stadt Kremmen soll die Goethe-Schule durch einen Neubau erweitert werden. Die Schule beherbergt eine Grundschule, sowie eine Oberschule und befindet sich in der Straße der Einheit 2, 16766 Kremmen (siehe Anlage Lageplan).
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie) wurden für den Neubau verschiedene Standorte auf dem vorhandenen Schulgelände geprüft. Der Neubau soll am Standort der Variante 2 entstehen.
Der Neubau soll 6 Klassenzimmer mit den entsprechend notwendigen Sanitär- und Nebenräumen enthalten. Er hat alle Anforderungen nach der aktuellen Schulbau-Richtlinie des Landes Brandenburg zu erfüllen. Der Neubau soll durch einen ebenfalls neu zu errichtenden Verbindungsbau mit dem Altbau verbunden werden.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau sollen auch die zugehörigen Außenanlagen geplant werden, mit dem Ziel einer Optimierung der pädagogischen Außenflächen und der Aufwertung des Außenanlagenbereichs im Zugangsbereich zum Erweiterungsbau.
Für das Projekt sollen Fördermittel beantragt werden. Das gesamte Projekt muss so geplant und realisiert werden, dass alle Anforderungen der fördermittelrechtlichen Vorgaben des Fördermittelgebers Beachtung finden.
Die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist zu Beginn des Schuljahres 2025/26 vorgesehen.
Mit Zuschlag werden die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sodann sollen Zuwendungen für die Maßnahme beantragt werden. Nachdem eine Entscheidung über die Zuwendung durch den Zuwendungsgeber getroffen wurde, kann der Auftraggeber weitere Leistungsphasen (5 bis 9) abrufen. Einen Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck dieser Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die von den Bewerbern eingereichten Nettojahresumsätze, die Beschäftigtenzahl und die Referenzen. Die Bepunktung gestaltet sich wie folgt:
1. Durchschnittlicher Nettojahresumsatz - 25 %
2. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in - 25 %
3. Referenzen - 25 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1:
Der Bewerber verfügt über die Berufsbezeichnung der Architektin bzw. des Architekten oder eines bauvorlageberechtigten Ingenieurs.
Für Los 2, 3 und 4:
Der Bewerber verfügt über die Berufsbezeichnung der Ingenieurin oder des Ingenieurs.
Für Los 5:
Der Bewerber verfügt über die Berufsbezeichnung der Landschaftsarchitektin oder des Landschaftsarchitekten.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
Der Bewerber muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020 angeben.
Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- UND eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Es wird folgender Mindestjahresumsatz verlangt (Mindestanforderung):
für Los 1: 200.000,00 (netto);
für Los 2, 3, 4 & 5: 100.000,00 (netto).
Es werden die folgenden Mindestdeckungssummern pro Versicherungsfall verlangt (Mindestanforderung):
für Los 1: für Personenschäden von mindestens
EUR 3.000.000,00 (brutto) und für Sach- und
Vermögensschäden von mindestens EUR 1.000.000,00 (brutto);
für Los 2, 3, 4 & 5: für Personenschäden von mindestens
EUR 1.000.000,00 (brutto) und für Sach- und
Vermögensschäden von mindestens
EUR 500.000,00 (brutto).
Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2021 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar,
für Los 1 (Objektplanung Gebäude und Innenräume):
hinsichtlich der Objektplanung, wenn der Auftragnehmer Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein und die Gesamtprojektkosten (KG 300-700) müssen mindestens 1,5 Millionen EUR brutto betragen haben
für Los 2 (Fachplanung Tragwerksplanung)
hinsichtlich der Tragwerksplanung, wenn der Auftragnehmer Leistungen der Tragwerksplanung in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 6 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein und die Gesamtprojektkosten (KG 300-700) müssen mindestens 1,5 Millionen EUR brutto betragen haben.
für Los 3 (Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 1 bis 3):
wenn der Auftragnehmer Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 3 in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone II zugerechnet gewesen sein und die Gesamtprojektkosten (KG 300-700) müssen mindestens 1,5 Millionen EUR brutto betragen haben.
für Los 4 (Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4 bis 8):
wenn der Auftragnehmer Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen 4 bis 8 in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone II zugerechnet gewesen sein und die Gesamtprojektkosten (KG 300-700) müssen mindestens 1,5 Millionen EUR brutto betragen haben.
für Los 5 (Objektplanung Freianlagen):
wenn der Auftragnehmer Leistungen der Freianlagenplanung in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone III zugerechnet gewesen sein und die Gesamtprojektkosten (KG 300-700) müssen mindestens 1,5 Millionen EUR brutto betragen haben, wobei auf die KG 500 mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto angefallen sein müssen.
Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung).
Architekten und Ingenieure nach § 75 VgV
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLGRZE9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248