Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Grund- und Oberflächenwasser-Monitoring Brandenburg
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: D-01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung Grund- und Oberflächenwasser-Monitoring Brandenburg
Die hier ausgeschriebene externe Qualitätssicherung zum GW- und OW-Monitoring Brandenburg wird entsprechend des LMBV-Merkblattes „Montanhydrologisches Monitoring in der Phase des Abschlussbetriebsplanes“ (MHM) in seiner jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Die Probenahmen einschließlich Durchflussmessungen sind zu kontrollieren und zu bewerten.
B1: Seese/Schlabendorf
B2: Gräbendorf/Greifenhain
B3: Meuro/Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen/Meuro-Süd
B4: Lauchhammer I und II
B5: Jänschwalde, rückwärtige Bereiche
B6: Tröbitz/Domsdorf
- Qualitätssicherung der Probenahme und Analytik
- Auswertung der Analysenergebnisse
- Dokumentation der Auswertung in einem Jahresbericht
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Institut für Wasser und Boden Dresden (IWB) Dr. Uhlmann führte bereits seit dem Jahr 2007 ununterbrochen das Qualitätsmanagement zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring in den Monitoringbereichen BI bis B6 durch.
Von größter Bedeutung für die Qualitätssicherung der Monitoringergebnisse ist die Organisation des zügigen Datenflusses. In den letzten 14 Jahren erzeugte IWB spezielle Einlesetools und eigene Datenbanken, die den immer größer werdenden Datenimport und die Plausibilitätsprüfung routinierten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01259
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: entfällt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de