Erfassung der Trigger-Brutvogelarten in 7 EU-Vogelschutzgebieten in Brandenburg 2022/23 (SPA-Dritterfassung) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung der Trigger-Brutvogelarten in 7 EU-Vogelschutzgebieten in Brandenburg 2022/23 (SPA-Dritterfassung)
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
SPA "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Spreewald - Lieberoser Endmoräne"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Niederlausitzer Heide"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Rietzer See"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Zschornoer Heide"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Nuthe-Nieplitz-Niederung, Teilgebiet Rangsdorfer See"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Lausitzer Bergbaufolgelandschaft, Teilgebiet Grünhaus"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
SPA "Lausitzer Bergbaufolgelandschaft, Teilgebiete Meuro/Gräbendorf/Welzow-Süd"
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort sind die Kartierleistungen in verschiedenen EU-Vogelschutzgebieten (SPA) im Land Brandenburg zu erbringen.
Nach der SPA-Zweiterfassung von Brutvögeln in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA) Brandenburgs in den Jahren 2013 bis 2017 und der entsprechenden Meldung der aufgearbeiteten Ergebnisse an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und an die EU ist es für das Land Brandenburg verpflichtend, den Erhaltungsgrad der Brutvogelarten (Triggerarten) in den SPA-Gebieten für die laufende Berichtspflichtperiode 2019 bis 2024 zu überprüfen (Art. 12, Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten).
Die Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung und Zweiterfassung sind mit denen der Dritterfassung zu vergleichen und zu bewerten. Die daraus resultierenden Kenntnisse über die Entwicklung der Bestände und Reviervorkommen der Brutvogelarten ermöglichen die:
- Einhaltung der Berichtspflichten gegenüber der EU, ableitend aus der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie FFH-Richtlinie,
- die nationale Sicherung des SPA-Gebietes.
Die erfassten Brutvogeldaten sind Grundlage für die Planungsreferate im LfU und weiterführende Schutzmaßnahmen.
Zu den Zuschlagskriterien:
Wird ein Angebot sowohl in der 1. Unterkategorie "Erfahrung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" als auch in der 2. Unterkategorie "Kenntnisse der Bearbeiterinnen und Bearbeiter" mit 0 Punkten bewertet, führt dies aufgrund der fehlenden Erfahrungen und Kenntnisse mit dem jeweils zu bearbeitenden Gebiet zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es handelt sich hierbei demnach um kombinierte Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei der Ausschluss nur erfolgt, wenn in beiden Unterkategorien keine Punkte erzielt werden.
Da als Beispiel für die Zuschlagsmatrix nur das Tabellenblatt für das Los 1 den Vergabeunterlagen beiliegt, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dies für alle Lose gilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Entfällt
1. Es sind geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren (2019 - 2021) erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: ornithologische Kartierungsarbeiten nach dem Methodenhandbuch (SÜDBECK et al. 2005: Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands)
Mindestanforderung: Es müssen mindestens zwei Referenzen nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderung: Kenntnisse der Dateneingabe in QGis oder WinArt zwecks Datenübermittlung per GIS-Shapes.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Weiterhin sind, sofern zutreffend, mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
- bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) und
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RXPH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lfu.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lfu.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://lfu.brandenburg.de