Neubau Synagogenzentrum, Schlossstraße, 14467 Potsdam, Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-L-30020900
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Synagogenzentrum, Schlossstraße, 14467 Potsdam, Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Neubau Synagogenzentrum Potsdam Schlossstraße 1 14467 Potsdam
NS-HVT HA/HV-Kombination Wandlermessung gem.TAB EWP Potsdam bis 400A; Unterverteilungen: 14
Stück 96 bis 288 TLE; Installationsgeräte: ca. 750 Stück; Installationsbussystem mit ca. 160
Busteilnehmern; Unterflurkanalsystem: 27 Geräte- bzw. Abzweigdosen, 40 m Kanal 2-zügig,
Kabeltragsysteme: ca. 140m Kabelrinne, ca. 680m I-Rohr verschiedener Dimensionen, Kabel/Leitungen:
ca. 22.800m Installationskabel und Leitungen unterschiedlicher Dimension; Beleuchtung allg.
Bereiche/Büros: ca. 300 Stück LED An-/Einbau- und Pendelleuchten, Sonderbeleuchtung: Zuarbeit Frau
Wulff; Sicherheitsbeleuchtung: Zentralbatterie 32Ah / 18 SK, 100 LED-Sicherheits- und
Rettungswegkennzeichenleuchten z.T. in integriert, Strukturierte Verkabelung EN50173: 240 Ports / 120
Doppeldosen; Brandschutztechnischer Verschluss von Leitungstrassen;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594623.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594623.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://www.blb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.594623.de
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de#
Abschnitt IV: Verfahren
-
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4BZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]