Migrationssozialarbeit Fachberatungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migrationssozialarbeit Fachberatungsdienst

Referenznummer der Bekanntmachung: 12/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dem Landkreis Elbe-Elster wurde gemäß § 12 (1) LAufnG ,die migrationsspezifische soziale Unterstützung von spätausgesiedelten und ausländischen Flüchtlingen als öffentliche Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Der Landkreis Elbe-Elster beabsichtigt, die Migrationssozialarbeit als Fachdienst im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen dieser Ausschreibung an einen nichtstaatlichen Träger zu vergeben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312320 Beratungsdienste
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Elbe-Elster Grochwitzer Straße 20 04916 Herzberg/Elster

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich der personenbezogenen Tätigkeiten folgende Aufgaben umfassen:

- die Einbeziehung einschlägiger aufenthaltsrechtlicher Fragen und Verfahrensfragen (einschließlich des Asylverfahrens) in den Beratungsprozess, die Unterstützung einer Perspektivenentwicklung einschließlich Fragen der Rückkehr, Aus- und Weiterwanderung

sowie der Familienzusammenführung,

- die Identifizierung als schutzbedürftige Person nach Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU und Unterstützung des kommunalen Aufgabenträgers bei der Ermittlung der daraus resultierenden besonderen Bedarfe unter Einbeziehung der Regelangebote (Mitwirkung am Fallmanagement),

- die Beratung im Härtefallverfahren nach der Brandenburgischen

Härtefallkommissionsverordnung,

- die Unterstützung bei der Bewältigung komplexer Problemlagen im Einzelfall in Zusammenarbeit mit den Regeldiensten,

- niedrigschwellige Gruppen- oder Einzelmaßnahmen und Angebote beispielsweise zur Orientierung in der Ankommensphase sowie zur psychosozialen Stabilisierung oder bei zielgruppenspezifischen Bedarfslagen

Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst soll im Bereich Vernetzung und Kooperation folgende Aufgaben umfassen:

- die Schaffung neuer örtlicher, regional beziehungsweise landesweit agierender Vernetzungsstrukturen und Kooperationen sowie entsprechende bereits bestehende Strukturen unterstutzen; regionale Facharbeitsgruppen einrichten und koordinieren, örtliche

und regionale integrationsförderliche Angebote und Initiativen sowie zielgruppenspezifische Unterstutzungsangebote vernetzen und koordinieren,

- den fachlichen Austausch, beispielsweise zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Migrationssozialarbeit, in Abstimmung mit anderen Trägern von Angeboten der Migrationssozialarbeit und dem Land Brandenburg unterstützen sowie

- die Kooperation mit Regelstrukturen und flankierenden Angeboten zur Unterstützung der Integration und zur Unterstützung der interkulturellen Öffnung von sozialen Regeldiensten,

Behörden und. Institutionen befördern;

- die fachliche und beratende Unterstützung von im Bereich der Migrationssozialarbeit tätigen Personen und Gruppen beispielsweise bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zum Schutz vor Gewalt im Sinne des § 8 Absatz 2, bei Kooperationen mit

bürgerschaftlichen Initiativen und Willkommensinitiativen für die Integration von nach dem Landesaufnahmegesetz aufgenommenen Personen sowie mit Migrantenorganisationen und durch Einzel- oder Gruppensupervision sowie Schulungen umfassen;

- im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit die Darstellung des Angebots der Migrationssozialarbeit (insbesondere zeitliche und örtliche Erreichbarkeit, allgemeines und zielgruppenspezifisches

Angebotsspektrum) und die Vermittlung von Sachinformationen zu allgemeinen und zielgruppen- oder themenspezifischen Inhalten umfassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Aufgabenbezogene Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen und landesweiten Vernetzung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Strategische Vorgehensweise / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Wirkungsorientierung / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Exemplarischer Maßnahmeverlauf / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: örtliche und zeitliche Umsetzung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Durchführungsqualität und Kooperation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 079-202734
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Aufgabenwahrnehmung Migrationssozialarbeiten als Fachberatungsdienst

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03253
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9RXZ0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2022

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