GES 28 - HOAI Freianlagenplanung, Bauteil C- Schulgebäude, Esplanade, Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-16-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kis-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
GES 28 - HOAI Freianlagenplanung, Bauteil C- Schulgebäude, Esplanade, Potsdam
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen Planungsleistungen für die Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 2 bis 8. Die einzelnen Grundleistungen und besonderen Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gesamtschule Am Schloss (28) Esplanade 5 14469 Potsdam
Der Kommunale Immobilien Service (KIS) beabsichtigt, im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam für den Schulstandort der Gesamtschule Am Schloss, Esplanade 5 in 14469 Potsdam, einen Erweiterungsbau in modularer Bauweise als Interimslösung zu errichten.
Die bisherigen baulichen Anlagen für die neu gründete Gesamtschule 28 (Esplanade) stehen zum Schuljahresbeginn 2023/24 noch nicht in ausreichendem Umfang zu Verfügung. Daher ist die Erweiterung der bereits vorhandenen Interimscontaineranlage Bauteil A und B notwendig. Die Standzeit soll auf 4 Jahre begrenzt werden.
Die Fertigstellung ist für den Schuljahresbeginn 2023/24 zwingend notwendig.
Im Rahmen der Freianlagenplanung soll das Flurstück 2546 mit einer Größe von ca. 5.185 m² und der südlich angrenzende Bereich vom Flurstück 2545 in einfachster Art gestaltet werden.
Die Flächen werden als Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Ver- und Entsorgung (einschl. Feuerwehrflächen) benötigt.
Die Errichtung von Außensportflächen ist auf dem gesamten Grundstück nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründungen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
2. Erklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.3 EU; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 4.4. EU)
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Wiese über die erlaubte Berufsausübung
4. Unternehmensdarstellung (Formular 4.5)
5. Referenzen Unternehmen, (Formular 4.6 EU)
6. Referenzen Beschäftigte, (Formular 4.7 EU)
7. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
8. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunter-nehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
9. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten (Formular 4.2 EU).
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 7 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 8 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
Architekten und Ingenieure für Freianlagenplanung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einbindung von Drittunternehmen:
Sofern Drittunternehmen involviert werden, ist anzugeben, welche Leistungen diese erbringen werden. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Angebot anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Sofern dies bereits feststeht, kann der Bieter ferner bereits im Angebot angeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist. Der Bieter kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Drittunternehmen) in Anspruch nehmen.
Die Drittunternehmen müssen mit Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben.
Der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen nach Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig ist und zum Ausschluss des Angebotes führt.
Die diesbezüglichen Nachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen sind dem Angebot / Teilnahmeantrag beizulegen.
Nutzen Sie hierfür die im Vergabemarktplatz eingestellten Formulare 4.1 EU - 4.4 EU (VgV).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRXBC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Auftrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.