Erstellung der Digitalstrategie für den Landkreis Elbe-Elster Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung der Digitalstrategie für den Landkreis Elbe-Elster
Erstellung der Digitalstrategie des Landkreises Elbe-Elster für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge im Projektvorhaben Smarte.Land.Regionen
Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg/Elster
Die Kreisverwaltung und die kreiseigenen Betriebe des Landkreises Elbe-Elster möchten mit Hilfe eines externen Dienstleisters eine Strategie entwickeln, um digitale Dienste für die Bevölkerung anzubieten. Der externe Dienstleister wird die operative Projektebene unterstützen und übernimmt Aufgaben des Projektmanagements. Dies umfasst Aufgaben, wie die inhaltliche Unterstützung des Kick-off des Projektes, die Analyse der Ist-Situation, die Ergänzung einer Akteursliste, Priorisierung der Bereiche und eine festgelegte Anzahl an Workshops für die Lenkungsgruppe sowie weiteren Akteuren. Es sollen Handlungsfelder definiert, strategische Rahmenbedingungen und die inhaltliche Ausgestaltung digitaler Dienste zur Verbesserung der Daseinsvorsorge festgelegt werden. Des Weiteren sollen die Ergebnisse in einem Dokument zusammengefasst und die Vorbereitung zur Umsetzung erarbeitet werden. Das fertige Strategiepapier soll spätestens bis Anfang 2023 den Entscheidungsgremien zur Abstimmung vorgelegt werden.
Wertungskriterien für Wertungsmatrix:
o Referenzen (mind. 3 in gleichen oder ähnlichen Projekten)
- aussagekräftige Beschreibung
- Bezug zum eigenen Vorhaben
- Ansprechpartner Referenzgeber
- Auftragsvolumen
- Zeitraum der Leistungserbringung
o Umsetzungsvorschlag
- Inhaltsbeschreibung
- Projektskizze
- Akteure
- grobe Zeitschiene
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 44 VgV
Befähigung Erlaubnis Berufsausübung wenn zutreffend Eintragung Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (Kopie oder Eigenerklärung)
Vorlage einer Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1)
Die Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind
ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zurichten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag/ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9RX93
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.