Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200 Referenznummer der Bekanntmachung: 22 / 01 / P / OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verbesserung Hochwasserschutz Frankfurt (Oder) auf ein HW200
Die im Jahr 1997 sanierten und erhöhten Uferanlagen von Frankfurt (Oder) zwischen Stadtbrücke und Ziegelstraße weisen abschnittsweise eine vor die alte Ufermauer gerammte veralte Spundwand mit nur noch geringer Restdicke auf. Die Ufermauer wird zudem durch die Römertreppe unterbrochen. Abschnittsweise wurde die Ufermauer nicht erneuert, sondern leidglich ein Betonholm auf die vorhandene Spundwand aufgesetzt.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll der nördliche Abschnitt der Ufermauer erhöht und im Bereich der Römertreppe über ein Stemmtor an höher liegendes Gelände bzw. Gebäude angeschlossen werden. Der südlich bis zur Stadtbrücke anschließende Teil der Uferpromenade soll wieder hergestellt und die Römertreppe neu gebaut werden.
Gegenstand der Bauausführung sind für den nördlichen Bereich ein Ersatzneubau der Ufermauer auf einer Gesamtlänge von ca. 370 m im Abschnitt Römertreppe bis Ziegelstraße und für den südlich anschließenden ca. 200 m langen Abschnitt nördlich der Stadtbrücke bis Römertreppe eine Betonsanierung an der Ufermauer.
Deich- und Uferanlagen Frankfurt (Oder) Land Brandenburg 15230 Frankfurt (Oder) Das Baugebiet befindet sich linksseitig der Oder im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Das Gebiet erstreckt sich entlang der Oder zwischen der Stadtbrücke und der "Ziegelstraße" und grenzt unmittelbar an die Bundeswasserstraße Oder bei km 584.
Die beiden Abschnitte sind räumlich wie folgt gegliedert:
Abschnitt 1: Ziegelstraße bis Römertreppe - Oder-km 584,70 bis 584,33 (ca. 370 m).
Abschnitt 2: Römertreppe bis Stadtbrücke - Oder-km 584,33 bis 584,14 (ca. 200 m).
Die Zufahrt soll hauptsächlich von der Hafenstraße erfolgen. Eine Zufahrt über die Collegienstraße und die Straße am Graben ist nur für Kleinfahrzeuge in Betracht zu ziehen (siehe auch abgestimmter Arbeitskorridor). Es steht dem AN frei weitere Zufahrten zu erschließen. Die Nutzung der Wasserstraße ist eingeschränkt.
Es wird auf die beschränkte Durchfahrtshöhe unter der Stadtbrücke hingewiesen.
Die Baumaßnahme beinhaltet den Ersatzneubau der Ufermauer mittels Bohrpfahlwand, einer Vorsatzschale als Verblendung sowie die Wiederherstellung der Freiraumflächen.
Der Bauauftrag hat im Wesentlichen folgende Bauleistungen zum Inhalt:
- Technische Bearbeitung
- Baustelleneinrichtung und -räumung
- Bauhilfsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen
- Abbrucharbeiten, Rückbau baulicher Anlagen (ca. 2.000 m³ Beton/Stahlbeton, Spundwand), Rodungen (Gebüsch)
- Tiefbau- und Wasserbauarbeiten (Erdarbeiten ca. 16.000 m³, Nassbaggerarbeiten ca. 6.000 m³, Wasserhaltung, Baugrundabdichtungen, Spundwand- und Verankerungsarbeiten 370 m, Großbohrpfähle mit Verankerungsarbeiten überschnitten ca. 4.900 m und aufgelöst ca. 2.000 m, Böschungs- und Sohlensicherungsarbeiten, Stahlbau- und Schlosserarbeiten (Stemmtor), Ausrüstungen von Wasserbauwerken, Einbau Unterwasserbetonsohle ca. 560 m³, Sonstige Arbeiten)
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Fugen- und Abdichtungsarbeiten
- Stahlwasserbauarbeiten.
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gem. Zuwendungsbescheid der ILB vom 17.03.2021 zur Antragsnummer: 85046357. Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) vom 11.05.2018 und §§ 23 und 44 der LHO des Landes Brandenburg sowie der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Weitere als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
- Fertigstellung Spundwand 5 Monate nach Auftragserteilung, spätestens zum 31.10.2022.
- Umpflanzung 1 Baum bis spätestens zum 30.11.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Leistungsbereiche
- 211-01 - Erdarbeiten
- 212-01 - Wasserhaltungsarbeiten
- 213-01 - Entwässerungskanalarbeiten
- 214-01 - Bohrarbeiten
- 214-02 - Verbauarbeiten
- 214-03 - Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
- 311-11 - Betonerhaltungsarbeiten
- 411-04 - Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen
- 413-05 - Beton- und Stahlbetonarbeiten im Wasserbau
- 413-08 - Stahlwasserbauarbeiten und Korrosionsschutz im Stahlwasserbau
- 511-08 - Kampfmittelräumung
ist die Präqualifikation nach PQ-VOB des Bieters nachzuweisen. Die Nachweisführung ist vom Bieter gemäß § 6b EU VOB/A und Punkt 7.1 des Formblattes 212 EU zu erbringen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1) mindestens 3 Referenznachweise für Bauvorhaben aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, welche die Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters für die Ausführung von Leistungen mit den folgenden Kriterien nachweisen:
1.1) mindestens ein Referenzvorhaben, bei dem mindestens 100 laufende Meter Uferwand in Gewässern mit wechselnden Wasserständen erfolgreich realisiert worden ist,
1.2) mindestens ein Referenzvorhaben, in dem mindestens 100 laufende Meter Bohrpfahlwand im Wasser- oder Erdbau erfolgreich realisiert worden ist,
1.3) mindestens ein Referenzvorhaben, in dem Architekturbeton der Sichtbetonklasse 3 größer 50 m³ erfolgreich realisiert worden ist.
Bedingungen für die Wertung der Referenznachweise:
a) Es sind insgesamt mindestens 3 Referenznachweise vorzulegen und es sind alle oben genannten Kriterien nachzuweisen, wobei ein Referenznachweis auch mehrere der oben genannten Kriterien erfüllen kann.
b) Es werden nur Referenznachweise gewertet, die in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) fertiggestellt wurden (Abnahme ist erfolgt). D.h. noch laufende Bauvorhaben werden nicht berücksichtigt.
c) Der Referenznachweis ist mittels FB 444 VHB Bund (eine vom Auftraggeber bestätigte Referenzbescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistung) oder einer vergleichbaren AG-Bestätigung zu erbringen.
Die Vorlage nur einer einfachen Referenzliste ohne AG-Bestätigung ist nicht ausreichend und wird nicht gewertet!
2) Benennung des vermessungstechnischen Fachpersonals oder des Ingenieurbüros, welches die vermessungstechnischen Leistungen während der gesamten Bauzeit erbringen soll (siehe Punkt 5.4.2, Seite 68 der Baubeschreibung).
3) gültiges Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2 mindestens EXC 3.
4) Nachweis der Zertifizierung zum Schweißbetrieb nach DIN EN ISO 3834-2.
5) Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK 2.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 2 nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 2 entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Details hierzu sind in der Vergabeunterlage "G+P_RAL-GZ961.pdf" enthalten (siehe Reiter "Sonstiges").
6) Für die Leistungsbereiche 311-11 und 413-05 Vorlage über den Eignungsnachweis entsprechend Hersteller- und Anwenderverordnung (HAVO), welcher nachweist, dass das für die Betonarbeiten einzusetzende Fachunternehmen über Fachkräfte mit besonderer Sachkunde und Erfahrungen sowie über besondere Vorrichtungen für die Herstellung und den Einbau von Beton mit höherer Festigkeit (Beton der Überwachungsklasse 2 und 3) verfügt.
7) Für den Leistungsbereich 511-08 Vorlage
- eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG,
- eines Nachweises der Erlaubnis zur Kampmittelsondierung,- bergung und -beräumung gemäß § 7 SprengG,
- namentliche Benennung des Befähigungsscheininhabers.
Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungsnachweise in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist (09.03.2022, 10:00 Uhr) vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.
siehe Vergabeunterlagen.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sowie die im Leistungsverzeichnis und in der Baubeschreibung unter dem Punkt 7 aufgeführten Weiteren technischen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesamt für Umwelt (LfU), Raum 2.06
Anschrift siehe Nr. I.1).
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Dieser Öffnungstermin ist nach § 14 EU Abs. 1 VOB/A nicht öffentlich und wird ohne Bieter oder deren Bevollmächtigte durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
a) Vorlage eines Herstellungs- und Andienungskonzepts mit Bautechnologie/Geräteeinsatz und Bauzeitenplan bestehend aus einem Konzept mit Anlagen Bauzeitenplan und Geräteeinsatz.
Im Konzept sind Baustellenandienung, vorgesehene Bautechnologie und Bauablauf detailliert zu beschreiben. Für die vorgesehenen Geräte sind in der Unterlage "Geräteeinsatz.pdf" (beigefügt in "Vergabeunterlagen/Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente") Leistungsangaben und emittierte Lärmpegel einzutragen. Der Bauzeitenplan soll als Gantt-Diagramm/Balkendiagramm geliefert werden.
b) Vorlage eines Entsorgungs- und Verwertungskonzepts gemäß der Vorlage "Entsorgungs- und Verwertungskonzept.pdf (beigefügt in "Vergabeunterlagen/Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente").
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
Es gelten die in Punkt 1.4, Seiten 13 bis 15 der Baubeschreibung eingestellten Mindestanforderungen an Nebenangebote. Bei Abgabe von Nebenangeboten sind diese Anforderungen zwingend einzuhalten!
Besondere Schutzmaßnahmen:
In Randlage des Baustellenbereiches befinden sich das FFH-Schutzgebiet "Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (DE 3653-306)" und das Naturdenkmal "Lfd. Nr. 25: 7 Platanen" sowie Boden-, Bau- und technische Denkmale. Die Arbeiten sind daher schonend auszuführen, und Schutzmaßnahmen sind zu treffen. Alle vermeidbaren Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Die sich im Baubereich befindlichen baulichen Anlagen sowie die Anwohner, öffentlichen Einrichtungen und Geschäfte sind vor Lärm, Immissionen und Erschütterungen zu schützen.
Hochwasserschutz:
Ein bauzeitlicher Hochwasserschutz ist zu gewährleisten.
Vorortbesichtigung:
Dem Bewerber wird dringend empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebotes vor Ort zu informieren. Insbesondere sollte sich der Bewerber aufgrund der bestehenden Zufahrtseinschränkungen über die Zuwegungen/Anfahrt zur Baustelle vertraut machen.
Bauzeitenbeschränkung:
Die Arbeitszeit ist auf einen Zeitraum Werktags von Montag
bis Freitag auf jeweils maximal 8 Stunden begrenzt.
Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ist nicht zulässig.
An alle Interessanten und Bewerber:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung Submissionsergebnis, Nachforderungen, Aufklärung etc.) ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz (VMP) Brandenburg geführt werden. Sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Bieteranfragen erteilt, die spätestens bis zum 01.03.2022 elektronisch über den VMP gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RSCB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lfu.brandenburg.de