Stadt Cottbus - OV 264-2021 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 40: Grundleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 264-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 264-2021 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 40: Grundleitungen
Los 40: Grundleitungen
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Sporthalle Hallenser Straße 5a 03046 Cottbus
ca. 1100 m3 Erdarbeiten außerhalb von Gebäuden
ca. 350 m Schmutzwasser- und Regenwassergrundleitung aus Kunststoff DN 100 bis DN 315
2 Stück Abwasserschacht DN 1000 aus Beton-/ Stahlbetonfertigteilen
6 Stück Abwasserschacht DN 600 aus Kunststoff
2 Stück Bodenablauf aus Guss
ca. 100 m Trinkwasserleitung in PE-HD-Rohr DN 40 bis DN 65
ca. 50 m Heizungsleitungen als vorgedämmte Kunststoff-Rohrleitungsystem mit 2 Mediumrohre
Rückbau von ca. 40 m SW-Grundleitungen aus Steinzeug bis DN 200
Rückbau von ca. 40 m SW-Grundleitungen aus PVC bis DN 200
Rückbau von 5 Stück Revisionsschächten aus Beton
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe btb Beton- und Tiefbau Bagenz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhausen
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRER
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]