BTU Cottbus-Senftenberg, ZC Zentralcampus Cottbus, Sanierung Mensa, Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: CBS-L-30020784
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BTU Cottbus-Senftenberg, ZC Zentralcampus Cottbus, Sanierung Mensa, Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen
BTU Cottbus-Senftenberg, Zentralcampus ZC Cottbus, SanierungMensa 03046 Cottbus
Aufzug 1
maschinenraumloser Seilaufzug nach Aufzugsrichtlinie AR 2014/33/EU - EN 81/20 mit Schachtentrauchungssystem in vorhandenem Stahlbetonschacht
Tragkraft: ca. 1000 kg / 13 Personen
Förderhöhe: ca. 9,96 m
Haltestellen: 4 (KG/ EG / OG/ DG) Durchladung: 1 (EG)
Behindertengerechte Ausführung nach EN 81/70.
Aufzug 2
maschinenraumloser Seilaufzug nach Aufzugsrichtlinie AR 2014/33/EU - EN 81/20 mit Schachtentrauchungssystem in vorhandenem Stahlbetonschacht
Tragkraft: ca. 1125 kg / 15 Personen
Förderhöhe: ca. 3,665 m
Haltestellen: 2 (EG / OG) Durchladung: 2 (EG/ OG)
Behindertengerechte Ausführung nach EN 81/70.
Aufzug 3
maschinenraumloser Seilaufzug nach Aufzugsrichtlinie AR 2014/33/EU - EN 81/20 in bauseits hergestelltem Stahlbetonschacht
Tragkraft: ca. 630 kg / 8 Personen
Förderhöhe: ca. 3,665 m
Haltestellen: 2 (EG / OG), übereinanderliegend
Behindertengerechte Ausführung nach EN 81/70.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Haushahn, Radtke Buder Geschäftsbetrieb GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4BD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]